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2. Teil: Die LLP als Rechtsberatungsgesellschaft in Deutschland
A. Einführung
Fraglich ist, inwieweit die Nutzung der Anwalts-LLP durch deutsche Rechtsanwälte
in Deutschland möglich ist. Im Folgenden werden die von der Rechtsprechung des
EuGH konkretisierte Reichweite der europarechtlichen Vorgaben und die Konsequenzen für die Anwendung von nationalem Recht auf EU-Auslandsgesellschaften,
wie die LLP, untersucht. Es wird aufgezeigt, dass die europarechtlichen Vorgaben
erhebliche Konsequenzen für die Anwendung deutscher kollisions- und materiellrechtlicher Vorschriften auf die LLP haben. Darauf aufbauend sind die register- und
berufsrechtliche Erfassung der LLP sowie die Frage der Postulationsfähigkeit zu
erörtern.
B. Europarechtliche Rahmenbedingungen
I. Sekundärrechtliche Ebene
Im Bereich des internationalen Privatrechts ist bisher keine umfassende Reglementierung durch europäisches Sekundärrecht erfolgt.738 Die Rom II -Verordnung, die
das internationale Deliktsrecht vereinheitlicht, gilt ab dem 11. Januar 2009.739 Dadurch kündigt sich ein Paradigmenwechsel an, der auf eine Vergemeinschaftung des
Kollisionsrechts hinausläuft.740 Das EGBGB wird ab 11. Januar 2009 im Hinblick
auf diese Verordnung angepasst.741 In der neuen Fassung des Art. 3 EGBGB-E soll
der Vorrang des Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Rom II-Verordnung klargestellt werden.742 Auch die Rom I 743-Verordnung, die für vertragliche Schuldverhältnisse das Kollisionsrecht vereinheitlicht, gilt ab dem 17. Dezember 2009.744
738 Kegel/Schurig, § 1 IV 1) b) und § 4 II; zur kritischen Würdigung der verschiedenen europäischen Rechtsakte s. Jayme/Kohler, IPRax 2006, 537, 539ff.
739 Verordnung 864/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007
über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ( Rom II ), ABl.
EG 2007, Nr.L 199, S. 40 (Rom II).
740 Wagner, IPRax 2008, 314, 317.
741 Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung
(EG) Nr. 864/2007 v. 10.12.2008, BGBl 2008 I 2401.
742 BMJ, Pressemitteilung vom 21.05.2008; Die Art. 38-42 EGBGB bleiben in ihrer bisherigen
Fassung erhalten und spielen aufgrund des sachlich und zeitlich begrenzten Anwendungsbereichs der Rom II-Verordnung weiterhin eine Rolle, s. Wagner, IPRax 2008, 314, 317.
743 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni
2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), ABl. EG v.
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References
Zusammenfassung
Die englische Limited Liability Partnership (LLP) kann für in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte eine attraktive Alternative sein. Die Arbeit untersucht die in der Praxis für solche Anwalts-LLPs relevanten berufs-, haftungs-, gesellschafts- und registerrechtlichen Fragen aus internationalprivatrechtlicher und europarechtlicher Perspektive und vergleicht funktional die LLP mit Partnerschaft und GmbH. Insbesondere erörtert die Autorin die Haftung der LLP-Gesellschafter für Berufsfehler sowie die Frage, welche Normen der BRAO Anwendung finden. Die kollisionsrechtlichen Methoden der Substitution und der Anpassung werden diskutiert. De lege ferenda wird eine Neuregelung für das Kollisionsrecht vorgeschlagen.