37
Art. 70ff. und 83ff. GG.88 Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG, dem i.V.m. Art. 73 Abs. 1 Nr.
10 GG ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zu entnehmen ist, geht demnach
dem allgemeinen Bundesstaatsprinzip als lex specialis vor.
IV. Zusammenfassung und Ergebnis
Das Trennungsgebot folgt aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 10, 87 Abs. 1 Satz 2 GG und dem
Rechtsstaatsprinzip. Aus letzterem folgt insbesondere über das Homogenitätsprinzip
des Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GG dessen verfassungsrechtliche Verbindlichkeit
auch für die Bundesländer, soweit diese das Trennungsgebot nicht in ihren Landesverfassungen ausdrücklich statuiert haben. Aufgrund seines Verfassungsrangs sind
die Vorgaben, die das Trennungsgebot für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden setzt, demnach grundsätzlich auch bei Verbunddateien wie der Antiterrordatei zu beachten.
C. Inhalt und Reichweite des Trennungsgebots
Die rechtsstaatliche Bedeutung des Trennungsgebots liegt in der notwendigen Verhinderung eines umfassenden politischen Überwachungsstaates.89 In seiner Reichweite erfasst es nach herkömmlicher Auffassung, wie oben bereits angeklungen,
organisatorische, funktionelle und kompetenzrechtliche Aspekte. Ob dem Trennungsgebot auch eine Aussage auf informationellem Gebiet zukommt, bedarf dagegen näherer Erörterung. Die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Polizei
und Nachrichtendiensten darf durch eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit
der Sicherheitsbehörden nicht gänzlich aufgehoben werden. Daher seien im Folgenden zunächst die aus dem Trennungsgebot fließenden inhaltlichen Vorgaben hinsichtlich Aufgabenzuweisung, Befugnissen, Organisation und Informationsbestand,
die bei einer Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten gewahrt bleiben
müssen, kurz abgesteckt.
I. Die funktionelle Begrenzung auf bestimmte Aufgaben
Das Trennungsgebot statuiert gemäß der in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10, 87 Abs. 1 Satz 2
GG niedergelegten Struktur der deutschen Sicherheitsbehörden zunächst eine funktionelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten.
88 König, Trennung und Zusammenarbeit, S. 192.
89 Baumann, in: FS f. Posser, S. 299 (302).
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Gemeinsame Verbunddateien der Sicherheitsbehörden auf dem Prüfstand: Kurz nach Inkrafttreten des in Politik und Rechtswissenschaft stark umstrittenen Antiterrordateigesetzes (ATDG) liefert das Werk eine wissenschaftlich fundierte Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit der informationellen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Allgemeinen und der Antiterrordatei im Besonderen. Am Beispiel der Antiterrordatei zeigt die Arbeit die verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die das Trennungsgebot und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemeinsamen Verbunddateien von Polizei und Nachrichtendiensten setzen. Eingebettet werden die Erkenntnisse in die verfassungsrechtliche Diskussion um die Grenzen staatlicher Sicherheitsgewährleistung. Mit ihren Ausführungen zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit bezieht die Arbeit Position zur jüngsten Antiterrorgesetzgebung insgesamt.