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wahrgenommen wird, erhöht dies die Bereitschaft zum offenen Dialog über die ungelösten Fragen in diesem Bereich nicht – weder untereinander, noch mit den Stiftungsbehörden.
3. Zusammenfassung
Die Art der Vermögensausstattung und besonders die Art der Vermögensverwendung prägen den Charakter einer Stiftung so stark, dass sie sich anhand dieser
Merkmale typisieren lässt. Indem er festlegt, mit welchen Vermögenswerten eine
Stiftung anfänglich ausgestattet wird und wie diese zur Zweckverwirklichung einzusetzen sind, determiniert der Stifter vor allem den zeitlichen Bestand der Stiftung
und die Intensität der Zweckverwirklichung. Daran lässt sich die Bedeutung der
Frage ermessen, welche Gestaltungsspielräume dem Stifter im Vermögensbereich
zur Verfügung stehen.
Ist nachfolgend von Stiftungsvermögen die Rede, bezeichnet dieser Begriff das
Gesamtvermögen der Stiftung einschließlich der ausgeschütteten Erträge und der
Rücklagen. Ist nur die Teilmenge des in seinem Bestand zu erhaltenden Vermögens
gemeint, findet der Begriff Grundstockvermögen Verwendung. Die Früchte des
Grundstockvermögens sind nach der hier verwendeten Terminologie Erträge, den
dritten, einer Verwendungssperre unterliegenden Teil des Stiftungsvermögens stellen die Rücklagen dar.
II. Gang der Untersuchung
Quelle und Mittelpunkt jeder Stiftung ist der Stifterwille. Er soll daher auch Ausgangspunkt der vorliegenden Betrachtung sein. Zunächst ist zu untersuchen, wie der
Stifterwille verfassungsrechtlich zu verorten ist und wie er Eingang in das stiftungsrechtliche Regelungsgefüge findet. Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist die
Analyse, welche gesetzlichen Regelungen mit Bezug zum Stiftungsvermögen bestehen. Denn für jede einzelne Stiftung wie auch für die grundsätzliche Frage der privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten bildet dieses normative System den Hintergrund, vor dem sich der Stifterwille abzeichnet. Insoweit interessiert das Verhältnis zwischen den verschiedenen Ebenen – bundes- und landesgesetzliche Regelungen nach den jüngsten Novellen und vor allem die Frage, inwieweit das Gesetzesgefüge dem Stifterwillen Grenzen ziehen oder dieser umgekehrt den gesetzlichen
Rahmen gestalten kann. Auf der Basis der in den ersten beiden Schritten gewonnenen Erkenntnisse soll es in einem dritten darum gehen, Folgerungen für die konkrete
Vermögensanlage für Stiftungen abzuleiten. Als Untersuchungsgegenstand erscheint
hier die Umschichtung als besonders geeignet, weil sie das zentrale Instrument zur
laufenden Adjustierung des Stiftungsvermögens an sämtliche normativen Vorgaben
darstellt. Am Beispiel der Investitionsstiftung schließlich lassen sich die vorangestellten Überlegungen exemplarisch weiterführen und vertiefen.
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References
Zusammenfassung
Die jüngste Finanzkrise hat in zahlreichen Stiftungsdepots deutliche Spuren hinterlassen und die Diskussion über die konkreten Anforderungen an das Vermögensmanagement von Stiftungen neu entfacht. Dabei zeigt sich, dass zentrale Begriffe wie Vermögenserhaltung, ertragbringende Anlage oder Wirtschaftlichkeit in der Praxis nach wie vor unterschiedlich interpretiert werden.
Das Werk untersucht zunächst die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben zum Stiftungsvermögen, um anschließend den Gestaltungsspielraum des Stifters und des Stiftungsmanagements herauszuarbeiten. Ihnen obliegt es, die Art der Vermögensverwendung festzulegen – einschließlich des Erhaltungskonzepts. An den Anlagezielen Wert, Ertrag, Risiko und vor allem Zweck hat sich jede einzelne Anlage- und Umschichtungsentscheidung zu orientieren.
Dieses Buch enthält das rechtliche und ökonomische Basiswissen für alle Praktiker, die selbst Verantwortung für Stiftungsfinanzen tragen oder Stiftungen in Vermögensfragen beraten.
Der Autor ist im gehobenen Privatkundensegment einer großen Geschäftsbank für die Beratung von Stiftern und Stiftungen verantwortlich und verfügt über langjährige Praxiserfahrung in diesem Segment.