Schriften des Europa-Instituts der Universität
des Saarlandes – Rechtswissenschaft
Herausgegeben von
Professor Dr. Werner Meng
Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Georg Ress
Professor Dr. Torsten Stein
Band 76
in Verbindung mit dem Institut für Menschenrechte
Saarbrücken und der Europäischen Kommission für
Menschenrechte
Committee of Honour – Comité d’honneur
Hans Christian Krüger
Michele de Salvia
Henry G. Schermers
Albert Weitzel
Moritz Holm-Hadulla
Private
Kartellrechtsdurchsetzung
unter der VO Nr. 1/2003
Einheitliche Anwendung des europäischen
Wettbewerbsrechts durch nationale Zivilgerichte
Nomos
1. Auflage 2009
© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. Printed in Germany. Alle Rechte,
auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der
Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in
der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://www.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Heidelberg, Univ., Diss., 2008
ISBN 978-3-8329-4032-4
Meiner Frau Zeynep
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Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2007/08 von der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg als Dissertation angenommen. Die Entwicklung in
Literatur und Rechtsprechung wurde bis Oktober 2008 berücksichtigt.
Danken möchte ich an erster Stelle meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Burkhard
Hess für die Betreuung dieser Arbeit und seine wertvolle Unterstützung während
meiner gesamten Tätigkeit an seinem Lehrstuhl am Institut für Ausländisches und
Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Ferner danke ich Herrn Prof. Dr. Armin
von Bogdandy für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Herrn Prof. Dr.
Torsten Stein für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe.
Besonderer Dank gebührt meiner Familie, meinen Eltern Christel und Prof. Dr.
Rainer Matthias Holm-Hadulla, meinem Bruder Fédéric sowie meiner Cousine Julia
und meinem Cousin Nikolai, die mir stets zur Seite gestanden haben. Mein Dank gilt
außerdem vielen guten Freunden, allen voran Herrn Christoph Müller, Frau Necla
und Herrn Cenap Güney und Herrn Bilgehan Çetiner für vielfältige Unterstützung.
Den größten Dank schulde ich meiner Frau Zeynep. Sie an meiner Seite zu haben,
ist für mich von unschätzbarem Wert. Die bedingungslose Zuwendung, die ich von
ihr erfahren durfte, geht weit über die bloße Unterstützung bei dieser Dissertation
hinaus. Ihr ist die Arbeit gewidmet.
Eine Sonderstellung unter den Dankesempfängern nimmt unser Sohn Enes ein.
Die Arbeit entstand noch vor seiner Zeit. Und doch fällt es mir schwer, ihm nicht
wenigstens dafür zu danken, dass ich durch ihn jeden Tag ein kleines Wunder erleben darf.
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 17
B. Gewährleistung genereller Einheitlichkeit 27
I. Ausgangsfall 27
II. Rahmenbedingungen einheitlicher Rechtsanwendung 28
1. Übereinstimmung des abstrakten Rechtsrahmens 28
a) Verhältnis des mitgliedstaatlichen zum europäischen
Wettbewerbsrecht 29
aa) Anwendungsvorrang bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen
von Art. 81 Abs. 1 und 82 EG 29
bb) Anwendungsvorrang des Art. 81 Abs. 3 EG 31
b) Konvergenz des bei der Durchsetzung anwendbaren nationalen
Rechts 34
aa) Systembedingte Divergenzen 35
bb) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für das nationale
Zivilverfahrensrecht 36
cc) Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben für das nationale materielle
Zivilrecht 43
2. Beurteilungsspielräume nationaler Zivilgerichte bei der Anwendung
der Art. 81 und 82 EG 50
III. Instrumente zur Gewährleistung genereller Einheitlichkeit der
Rechtsanwendung 52
1. Instrumente der Gemeinschaftsgerichte 53
a) Vorlageverfahren gemäß Art. 234 EG 54
b) Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 226 f. EG 56
2. Instrumente der Kommission 57
a) Die Zusammenarbeit der Kommission mit den nationalen Gerichten
gemäß Art. 15 VO 1/2003 57
aa) Übermittlung ergangener Gerichtsurteile durch die
Mitgliedstaaten 58
bb) Informationsübermittlung und Stellungnahmen der Kommission
auf Ersuchen eines Gerichts gemäß Art. 15 Abs. 1 VO 1/2003 59
(1) Übermittlung von Informationen 59
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(2) Stellungnahmen der Kommission auf Ersuchen
mitgliedstaatlicher Gerichte 70
cc) Stellungnahmen der Kommission aus eigener Initiative gemäß
Art. 15 Abs. 3 VO 1/2003 (amicus curiae-Stellungnahmen) 71
(1) Erforderlichkeit für eine kohärente Anwendung 72
(2) Informationsbeschaffung zur Vorbereitung von
Stellungnahmen 72
(3) Verwirklichung von Stellungnahmen der Kommission aus
eigener Initiative 73
dd) Rechtliche Bedenken gegen die Regeln über die
Zusammenarbeit 74
b) Abstrakt-generelle Konkretisierungen der Wettbewerbsregelungen 75
aa) Gruppenfreistellungsverordnungen 75
bb) Bekanntmachungen 80
cc) Exkurs: Bisherige Entscheidungs- und Rechtsprechungspraxis
als Orientierungshilfe 81
3. Instrumente der nationalen Kartellbehörden 82
IV. Zusammenfassende Bewertung 82
C. Vermeidung von Entscheidungsdivergenzen im Einzelfall 90
I. Ausgangsfall 90
II. Zielsetzung von Kommission, nationalen Kartellbehörden und Zivilgerichten bei der Anwendung der Art. 81 und 82 EG 91
III. Das Verhältnis der Zivilgerichte zur Kommission 93
1. Zuständigkeitsverteilung 93
2. Wechselseitige Beachtlichkeit des Vorgehens von Kommission und
Zivilgerichten 94
a) Gesteigerte Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen aufgrund
ungleicher Informationsverteilung 94
b) Mögliche Konstellationen einer Befassung mit dem gleichen
Ausgangsfall und ihre rechtliche Behandlung 95
aa) Tätigwerden des nationalen Gerichts nach Erlass einer
Kommissionsentscheidung 95
(1) Beachtlichkeit der Kommissionsentscheidung für nationale
Gerichte 96
(2) Kommissionsentscheidungen im Sinne von Art. 16 Abs. 1
Satz 1 VO 1/2003 103
(3) Vereinbarkeit von Art. 16 Abs. 1 Satz 1 VO 1/2003 mit
dem Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit 110
(4) Folgen einer gerichtlichen Anfechtung der
Kommissionsentscheidung 116
bb) Tätigwerden der Kommission nach Entscheidung des
nationalen Gerichts 120
11
(1) Keine Bindung der Kommission an
Gerichtsentscheidungen 120
(2) Folge einer abweichenden Kommissionsentscheidung für
ein vorangegangenes nationales Gerichtsurteil 121
cc) Parallele Verfahren vor Kommission und nationalen
Gerichten 125
(1) Pflicht zur Vermeidung von Entscheidungswidersprüchen 125
(2) Verfahrensaussetzung 126
IV. Das Verhältnis der Zivilgerichte zu den nationalen Kartellbehörden 128
1. Zuständigkeitsverteilung 128
2. Beachtlichkeit der Entscheidungen nationaler Behörden 128
a) Verhältnis zu Behörden des eigenen Mitgliedstaats 128
b) Verhältnis zu Behörden anderer Mitgliedstaaten 130
c) Folgen der gerichtlichen Anfechtung einer nationalen
Behördenentscheidungen 132
V. Das Verhältnis zwischen Zivilgerichten unterschiedlicher Mitgliedstaaten 133
1. Internationale Zuständigkeit 134
a) Anwendbarkeit der Zuständigkeitsvorschriften der Brüssel I-VO
für das europäische Kartellzivilrecht 134
b) Internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 Brüssel I-VO 134
c) Internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO 136
aa) Unerlaubte Handlung 136
bb) Ort des schädigenden Ereignisses 137
(1) Handlungsort 137
(2) Erfolgsort 138
d) Internationale Zuständigkeit nach Art. 6 Nr. 1 Brüssel I-VO 141
e) Internationale Zuständigkeit nach Art. 23 Brüssel I-VO 143
2. Vermeidung von Entscheidungswidersprüchen 144
a) Beachtung anderweitiger Rechtshängigkeit 144
aa) Die Regelung des Art. 27 Brüssel I-VO 144
bb) Die Regelung des Art. 28 Brüssel I-VO 146
b) Beachtlichkeit ergangener Entscheidungen: Entgegenstehende
Rechtskraft 148
aa) Gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen 148
bb) Anerkennungswirkungen 151
VI. Zusammenfassende Bewertung 152
12
D. Zusammenfassung 155
Literaturverzeichnis 161
Stichwortverzeichnis 181
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Der Erlass der EG-Verordnung 1/2003 hat einen Systemwechsel im Bereich des europäischen Kartellverfahrens bewirkt und den Weg für eine verstärkte private Kartellrechtsdurchsetzung geebnet. Auf der politischen Agenda der Europäischen Kommission hat die Stärkung des private enforcement weiterhin höchste Priorität. Die ersten spektakulären kartellrechtlichen Schadensersatzprozesse und die Entstehung eines kartellprivatrechtlichen Klagegewerbes in Europa markieren den Anfang einer nachhaltigen Entwicklung.
Durch die mit der Einbeziehung der Zivilgerichte verbundene Dezentralisierung des Kartellrechtsvollzugs entsteht auch das vermehrte Bedürfnis, eine einheitliche Rechtsanwendung durch die beteiligten Akteure sicherzustellen.
Das vorliegende Werk untersucht die gemeinschaftsrechtlichen Mechanismen, die der Sicherung einer einheitlichen Anwendungspraxis zwischen den Zivilgerichtsbarkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten und der Vermeidung von Entscheidungswidersprüchen zwischen den am Kartellrechtsvollzug beteiligten Akteuren im konkreten Anwendungsfall dienen.
Der Autor ist als Rechtsanwalt im Bereich des Kartellrechts in einer Sozietät in Stuttgart tätig.