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Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde am 01.04.2008 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Dissertation angenommen. Die
Arbeit beleuchtet die höchst umstrittenen Vorschriften über die Zurückweisung der
Berufung durch Beschluss (§§ 522 Abs. 2 und 3 ZPO). Die Rechtmäßigkeit und
Zweckmäßigkeit der Vorschriften wurde bereits vor ihrem Inkrafttreten am 01.01.2002
in Frage gestellt. Die Kritik an der Neuregelung war auch mehr als vier Jahre nach
ihrem Inkrafttreten nicht verstummt. Dies gab Anlass für eine Überprüfung in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht. Angeregt wurde die Überprüfung von Herrn Prof. Dr.
Wolfgang Ewer, der um die Aktualität und Brisanz der Diskussion wusste. Dass die
Diskussion nach wie vor andauert, zeigt sich an zahlreichen Entscheidungen und Beiträgen, die auch noch nach der Einreichung der Dissertation bei der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veröffentlich worden sind. Hinzuweisen ist insbesondere auf den
Beitrag des Vorsitzenden Richters am BGH Prof. Dr. Wolfgang Krüger in der NJW
2008, 945 und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.06.2008. Beide
bieten Raum für weitere Diskussionen. Ich hoffe, dass die vorliegende Arbeit mit ihrer
umfangreichen rechtstatsächlichen Untersuchung weitere Aspekte in diese Diskussion
einführt.
Danken möchte ich Herrn Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der mir von der Auswahl des Themas bis zum Abschluss des Rigorosums stets mit Rat und Tat zur Seite stand. Besonders bedanken möchte ich mich bei ihm für die vielen wertvollen Hinweise und die
stets prompte Unterstützung, auf die ich mich auch in betriebsamen Zeiten verlassen
konnte. Mein Dank gilt auch meinen übrigen Kollegen, wobei ich hier neben Frau Dr.
Angelika Leppin, Herrn Dr. Marcus Arndt, Herrn Dr. Marius Raabe und Frau Dr. Gyde
Otto insbesondere Herrn Dr. Wolfgang M. Weißleder hervorheben möchte, der mir –
ebenso wie mein Vater – zugleich als aufmerksamer Gesprächspartner und Experte auf
dem Gebiet des Zivilprozessrechts stets zur Verfügung stand. In meinen Dank schlie-
ße ich Herrn Prof. Dr. Stefan Smid ein, der das Zweitvotum erstattete und hierfür
ebenso wenig Zeit benötigte wie Herr. Prof. Dr. Wolfgang Ewer für die Erstattung des
Erstvotums. Dank sagen möchte ich nicht zuletzt meiner Familie, die mich wie immer
nach allen Kräften und mit ganzem Herzen unterstützte. Euch danke ich ganz besonders!
Kiel, im September 2008 Gunnar Postel
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References
Zusammenfassung
Die Abhandlung gibt Antwort auf nahezu alle Fragen, die sich bei der Anwendung der Vorschriften über die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss im Zivilprozess stellen (§ 522 Abs. 2 und 3 ZPO). Sie geht nicht nur auf die Frage der zutreffenden Auslegung des § 522 Abs. 2 ZPO ein, sondern untersucht auch die rechtstatsächliche Situation vor und nach der Einführung des unanfechtbaren Zurückweisungsbeschlusses. Anhand der Justizgeschäftsstatistiken des Statistischen Bundesamtes wird nachgewiesen, dass die Einführung des Beschlussverfahrens zu einer erheblichen Verkürzung der Verfahrensdauer geführt hat. Kritisch hinterfragt wird die Auslegung des § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch die Rechtsprechung sowie die stark unterschiedliche Praxis der Berufungsgerichte bei der Anwendung der Vorschriften über die Beschlusszurückweisung. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften wird gleichwohl nicht in Frage gestellt. Wegen des unterschiedlichen Zugangs zur Revisionsinstanz fordert der Autor allerdings die Abschaffung der Regelung des § 522 Abs. 3 ZPO über die Unanfechtbarkeit des Zurückweisungsbeschlusses.