Self-Spreading Biotechnology and International Law
Prevention, Responsibility, and Liability in a Transboundary Context
Zusammenfassung
Wer haftet, wenn sich selbst ausbreitende Gentechnik grenzüberschreitende Schäden verursacht? Mit Gene Drives und ähnlichen Verfahren wird es bald möglich sein, das Erbgut wild lebender Arten, Keime und Nutzpflanzen direkt in der Umwelt zu verändern. Dies könnte helfen, drängende Probleme in der öffentlichen Gesundheit, im Naturschutz und in der Ernährungssicherheit zu lösen. Allerdings bergen diese Verfahren auch das Risiko einer unkontrollierten Ausbreitung über Staatsgrenzen hinweg. Anhand einer grundlegenden Untersuchung der einschlägigen Verträge und des Völkergewohnheitsrechts zu Prävention und Haftung für grenzüberschreitende Schäden wird aufgezeigt, dass das derzeit geltende Völkerrecht dieser Herausforderung noch nicht gewachsen ist.
Schlagworte
Biodiversity Compact Biotechnologie Cartagena-Protokoll gene drives Genomeditierung Gewohnheitsrecht living modified organisms Malaria Nagoya/Kuala-Lumpur-Haftungsprotokoll Rechtsquellen des Völkerrechts selbstausbreitende Biotechnologie soft law Staatenverantwortlichkeit völkerrechtliche Verantwortlichkeit und Haftung beim grenzüberschreitenden Einsatz von Biotechnologie Völkerrechtliche Verträge Cartagena Protocol Convention on Biological Diversity Genome Editing HEGAAs International Law Liability Prevention State Responsibility Transboundary Harm- 665–670 Concluding Remarks 665–670
- 671–688 Summary of Results 671–688
- 713–720 Table of Cases 713–720
- 743–808 Bibliography 743–808