Zusammenfassung
Marie Luise Hilger (1912-1996) gehörte zu den Pionierinnen der Bundesrichterschaft. Zugleich zählte sie zu den ersten habilitierten Juristinnen in Deutschland. Insbesondere ihre Erkenntnisse zur betrieblichen Altersvorsorge und zum Richterrecht sind heute noch in der Arbeitsrechtswissenschaft und -praxis wirksam. Dennoch ist wenig über diese Frau bekannt, die als Redakteurin, erste Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht und habilitierte Honorarprofessorin in der von Männern dominierten Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik eine Ausnahmestellung einnahm.
Die Arbeit von Frederike Misselwitz untersucht erstmals eingehend Marie Luise Hilgers Leben und Wirken. Anhand ihres Werdegangs wird das selten diskutierte Zusammenspiel von Recht, Geschlecht und Biographie beleuchtet. Die Arbeit unternimmt einen Streifzug durch vier Etappen deutscher Rechtsgeschichte und bewegt sich methodisch zwischen zwei Ebenen: Der allgemein-historischen und der subjektiv-individuellen. Ziel ist es, diese Ebenen zu verbinden, um Rechtsentwicklungen in den Kontext mit den an ihnen beteiligten Persönlichkeiten zu setzen.
- 27–38 A. Einführung 27–38
- 237–636 F. Beruflicher Werdegang 237–636
- 637–642 G. Ruhestand 637–642
- 643–680 H. Engagement 643–680
- 681–704 I. Resümee 681–704
- 705–768 Quellenverzeichnis 705–768
- 769–790 Anhang 769–790