Zusammenfassung
Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen fällt scheinbar einseitiges Handeln eines Unternehmens, das den Wettbewerb beschränkt (z. B. Maßnahmen eines Herstellers gegen Parallelimporte), noch unter das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EG-Vertrag? Die Antwort auf diese Frage klärt die Weite des Anwendungsbereichs des Kartellverbots und betrifft damit die Grundlagen des Kartellrechts.
Hierzu entwickelt der Autor rechtliche Kriterien für die praxisrelevante und oft schwierige Abgrenzung zwischen einseitigen Maßnahmen im Vertikalverhältnis einerseits und den Handlungsformen des Kartellverbots (Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen) andererseits. Zu dieser Thematik ist eine Reihe von Entscheidungen der Europäischen Kommission und des EuGH ergangen, die vom Autor aufgearbeitet und kritisch hinterfragt werden.
Die Arbeit macht zudem deutlich, unter welchen Voraussetzungen insbesondere in laufenden Geschäftsverbindungen zwischen Unternehmen wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zustande kommen, die gegen das Kartellverbot verstoßen. Dabei finden die rechtlichen Besonderheiten selektiver Vertriebssysteme besondere Berücksichtigung.
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- 15–18 Einleitung 15–18
- 19–21 I. Vereinbarung 19–21
- 43–43 IV. Ergebnis 43–43
- 43–45 I. Einführung 43–45
- 67–67 VII. Fazit 67–67
- 68–77 A. Ausgangspunkt: Die Praxis der Gemeinschaftsorgane außerhalb selektiver Vertriebssysteme 68–77
- 68–68 I. Vorbemerkung 68–68
- 76–77 V. Stellungnahme 76–77
- 96–96 I. Vorbemerkung 96–96
- 112–112 V. Zwischenergebnis 112–112
- 112–113 I. Vorbemerkung 112–113
- 116–117 IV. Fazit 116–117
- 117–117 I. Vorbemerkung 117–117
- 136–137 F. Ergebnis 136–137
- 193–193 A. Vorbemerkung 193–193
- 193–193 I. Fragestellung 193–193
- 194–195 III. Stellungnahme 194–195
- 197–197 II. Stellungnahme 197–197
- 197–197 D. Ergebnis 197–197
- 247–272 Literaturverzeichnis 247–272
- 273–274 Materialienverzeichnis 273–274
3 Treffer gefunden
- „... materiellen Gehalt der Art. 81, 82 EG zu ändern. Denn auch Art. 83 II lit. c EG ist dergestalt zu ...” „... 1051. Gemäß Art. 83 I, II lit. c EG ist der Rat befugt, Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um ...” „... Rn 5; Jung, in: Calliess/Ruffert, EUV/EGV, Art. 83 Rn 7. 1051 Schröter, in: von der Groeben/Schwarze ...”
- „... Konsumentenwohlfahrt - Zur neueren Rechtsprechung von EuG und EuGH, in: ZWeR 2008, S. 20 ff. Belke, Rolf, Die ...” „... . 129 ff. Clark, John Maurice, Competition as a dynamic process, Washington D.C. 1961/68 (zit.: Clark ...” „... Leasingvertrieb durch BMW- und VW-Händler (8.6.1995 – Rs. C-70/93 und Rs. C-266/93), in: ZIP 1995, S. 1703 ff ...”
- „... Wettbewerbs (Art. 3 I lit. g EG) zuwider1025. Die „Zweischrankentheorie“ ging hingegen grundsätzlich von der ...” „... ) Nr. 3975/87 („Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag“), Abl. C 365 E v ...” „... . Begründung zum Vorschlag für eine Durchführungsverordnung zu den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag, Abl. C 365 E ...”