Der Schutz der Idee unter besonderer Berücksichtigung von Unterhaltungsproduktionen für das Fernsehen
Zusammenfassung
Die Idee ist vom Schutz des Urheberrechts ausgeschlossen. Insbesondere bei neuen Programmideen für Fernsehproduktionen stellt sich in der Praxis das Problem der Schutzlosigkeit der Idee. Bieten das Urheber- und das Wettbewerbsrecht bereits Schutzmöglichkeiten gegen den „Ideendiebstahl“? Inwieweit sollte ein Schutz durch den Gesetzgeber verbessert oder etabliert werden? Diese Fragen beantwortet das vorliegende Werk und schlüsselt die Voraussetzungen des Ideenschutzes auf.
Neben der Fernsehwirtschaft richtet sich die Arbeit an Juristen aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Autorin war lange Zeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht von Prof. Dr. Horst-Peter Götting, LL.M (London) an der TU Dresden tätig. Sie hat im Jahr 2005 den LL.M. „Intellectual Property Law“ erworben.
- 13–19 Einführung 13–19
- 20–29 A. Stofffindung 20–29
- 29–30 I. Exposé 29–30
- 30–30 II. Treatment 30–30
- 30–30 III. Drehbuch 30–30
- 30–31 IV. Formate 30–31
- 44–45 IV. Formgebung 44–45
- 45–54 V. Individualität 45–54
- 54–55 B. Form und Inhalt 54–55
- 76–84 B. Individualität 76–84
- 159–171 V. Unlauterkeitsmerkmale 159–171
- 174–175 III. Schutz von Ideen? 174–175
- 175–177 IV. Stellungnahme 175–177
- 177–177 C. Zwischenergebnis 177–177
- 180–182 Fazit 180–182
- 183–188 Literaturverzeichnis 183–188