Zusammenfassung
Der Verfasser sucht aus der Pflichtenperspektive einen neuen Zugang zur Verwahrung im römischen Recht. Daraus ergeben sich neue Ansätze für die Interpretation der widersprüchlichen Quellen zu den Pflichten und zur Haftung des Verwahrers sowie zur Lösung von Pflichtenkonflikten. Am Beispiel der Verwahrung legt er eine Untersuchung vor, die unsere weitgehend aus der Spätklassik stammende Überlieferung als Produkt der Kompromisse zwischen verschiedenen Rechtslehren analysiert, die ihre Grundlage in der späten Republik und den verschiedenen philosophischen Einflüssen auf die römischen Juristen haben. Gezeigt wird auch das Fortwirken der verschiedenen römischen Rechtslehren im deutschen und europäischen Recht.