Zusammenfassung
Das gesetzliche Leitbild konstituiert die BaFin nicht nur als Kapitalmarktaufsichtsbehörde, sondern zugleich als eine in strafrechtlichen Sachverhalten vorermittelnde Hilfsbehörde. Diese Verzahnung von Aufsichts- und Strafverfahren steht in Konflikt zu grund- und verfassungsrechtlichen Garantien. Die Problematik ist nicht unbekannt, stellt sich indes durch die umfassende Finanzmarktnovellierung 2016/17 aufgrund europäischen Rechts neu. Die Verfasserin arbeitet die ambivalente Rolle der BaFin heraus und analysiert das novellierte Verfahrensrecht des WpHG unter gleichzeitigem Vergleich zum Strafverfahrensrecht. Das gefundene Ergebnis bemisst sie am Maßstab des Unionsrechts, wobei die Selbstbelastungsfreiheit im Fokus ihrer Untersuchung steht.
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