Ziel des Gesetzes der Reform der Juristenausbildung, das am 1.7.2003 in Kraft trat, war u.a., der Berufspraxis in Universität und Referendariat mehr Geltung zu verschaffen. Insbesondere wurde Wert darauf gelegt, die Studierenden und Referendare auf den Beruf vorzubereiten, den sie am wahrscheinlichsten ergreifen werden, nämlich den des Rechtsanwalts. Die anwaltsorientierte Ausbildung sollte verstärkt werden. Seitdem arbeiten die Universitäten daran, diese Vorgaben umzusetzen. Die Rechtsanwaltskammern tragen insbesondere in der Referendarausbildung ihren Teil zum Gelingen dazu bei, indem sie Arbeitsgemeinschaften anbieten, in denen materielles Recht aus anwaltlicher Perspektive und auch anwaltliches Berufsrecht gelehrt wird. Dennoch werden immer wieder Rufe laut, dass nicht alle Absolventen genügend auf die Tätigkeit des Anwalts vorbereitet sind. So fehle es an ausreichender Schriftsatztechnik oder rhetorischen Fähigkeiten. Demgegenüber wird von den Absolventen die berufliche Relevanz des Studiums nach einer Studie des International Center for Higher Education Research (INCHER) Kassel aus November 2013 rückblickend eher als gering angesehen. In den Jahrgängen 2008 bis 2011 haben durchschnittlich lediglich 36 Prozent der Studierenden an Lehrveranstaltungen mit spezifischem Bezug zum Anwaltsberuf teilgenommen. Was ist die Ursache? Ursache könnte die noch immer mangelnde Examensrelevanz von anwaltsspezifischen Themen sein. Das Interesse der Studierenden wird oftmals nur für prüfungsrelevanten Lernstoff geweckt. Anwaltsorientierte Themen werden noch immer in zu geringem Maße geprüft.
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