Zusammenfassung
Mit der Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) hat der Gemeinschaftsgesetzgeber ein horizontal ausgerichtetes Rechtsinstrument geschaffen, dessen Zweck in einer Erleichterung der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten in den Mitgliedstaaten liegt. Diese Ausrichtung zwingt in weiten Teilen zu einer Überprüfung des allgemeinen sowie des besonderen Verwaltungsrechts. Denn die Dienstleistungsrichtlinie hat nicht nur die in Ausübung der Dienstleistungsfreiheit erbrachten Tätigkeiten im Blick, sondern stellt gleichzeitig einen Rechtsrahmen für die Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer zur Verfügung. Diesem Teilaspekt der Richtlinie, der sich auf die Art. 9-15 RL 2006/123/EG erstreckt, widmet sich die Arbeit.
Dabei werden nicht zu unterschätzende Umsetzungsbedarfe, unter anderem im Hinblick auf die von der Richtlinie vorgesehene Gleichwertigkeitsprüfung und die Einführung von Genehmigungsfiktionen, offenbar. Ebenso kann aufgezeigt werden, dass sich das deutsche Fachrecht – so etwa in den Bereichen des Gaststättengesetzes und der Gewerbe- und Handwerksordnung – tiefgreifenden Änderungen gegenüber sieht. Die vielfältigen Vorgaben der Richtlinie lassen erwarten, dass sie auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Wissenschaft und Praxis präsent bleiben wird.
- 26–39 A. Hintergrund 26–39
- 118–119 IV. Bewertung 118–119
- 120–130 I. Schutzbereich 120–130
- 130–131 II. Beeinträchtigung 130–131
- 131–138 III. Rechtfertigung 131–138
- 138–138 IV. Ergebnis 138–138
- 142–142 II. Beeinträchtigung 142–142
- 142–142 III. Rechtfertigung 142–142
- 323–334 Literaturverzeichnis 323–334