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Die Gewährleistung der offenen geistigen Auseinandersetzung als Kern der Meinungsfreiheit hat der EGMR damit anerkannt, doch hat er in diesem Zusammenhang
gerade die Freiheit der politischen Diskussion als Herzstück einer demokratischen
Gesellschaft bezeichnet und darauf hingewiesen, dass Politiker ein höheres Maß an
Kontrolle durch die Presse dulden müssen, als andere Personen.265 Der EGMR geht
davon aus, dass sich Politiker anders als Privatpersonen unvermeidlich und wissentlich der eingehenden Kontrolle aller ihrer Worte und Taten durch die Presse und die
allgemeine Öffentlichkeit aussetzen und daher ein größeres Maß von Toleranz zeigen müssen.266 Darauf, ob daraus eine abgemilderte Schutzintensität für unpolitische
Meinungen und Presseberichte folgt, wird im Rahmen dieser Arbeit noch zurückzukommen sein.
Ist der Schutzbereich des Art. 10 EMRK – dem Kommunikationsbedürfnis des
Menschen Rechnung tragend – auch breit angelegt, so sind die Menschenrechte aus
Art. 10 Abs. 1 EMRK nach Art. 10 Abs. 2 EMRK dennoch im selben Maße einschränkbar, wie das Recht auf Privatleben (vgl. oben, Erster Teil, § 2 B II, S. 45).
Damit ist auch der Katalog der Beschränkungsmöglichkeiten breit angelegt. So ist
auch im Rahmen von Art. 10 Abs. 1 EMRK wie bei den Schranken des Art. 5 Abs. 1
GG – insbesondere in der Variante der allgemeinen Gesetze – kaum eine Beschränkung denkbar, die sich nicht auf die Schrankenregelung stützen lässt.267
E. Das Spannungsverhältnis
I. Die widerstreitenden Interessen
Die Funktionen der Medien sind mit Gesellschaftsform und Rechtsordnung eng verknüpft und stellen in demokratischen Systemen der modernen Industriegesellschaft
„unverzichtbare Elemente dar, um unabhängig von staatlichen Einflüssen die Öffentlichkeit über bedeutende Vorgänge in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur herzustellen und den politisch-weltanschaulichen Diskurs zu reflektieren“.268 Das
Grundgesetz selbst versteht unter dem öffentlichen Auftrag der Presse Information,
Kontrolle und Kritik des öffentlichen Lebens und die Mitwirkung bei der Bildung
der öffentlichen Meinung.269
265 EGMR, Lingens gegen Österreich, EuGRZ 1986, S. 424, 428.
266 EGMR, Lingens gegen Österreich, EuGRZ 1986, S. 424, 428.
267 Zum Teil wird deshalb auch die „Angst vor der Macht des Wortes“ behauptet, Bergmann, Das
Menschenbild der Europäischen Menschenrechtskonvention, S. 178. Konsequenterweise
müsste dieses Zitat um die „Macht des Bildes“ erweitert werden.
268 Pürer, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, S. 422. Vgl. Luhmann, Die Realität der
Massenmedien, S. 9: „ Was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben,
wissen, wissen wir durch die Massenmedien.“
269 Löffler, Der Verfassungsauftrag der Presse. Modellfall Spiegel, S. VII.
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Sämtliche daraus folgende Funktionen der Medien, Artikulations- und Forumsfunktion, politische Sozialisations- und Bildungsfunktion, Kontroll- und Kritikfunktion oder soziale Integrations- und Orientierungsfunktion sind an das Öffentlichkeitsprinzip gebunden. Die genannten Funktionen können nur erfüllt werden, wenn
Themen, Ereignisse, Prozesse und Personen öffentlich verhandelt werden.270 Es ist
notwendig, Publizität herzustellen um Aufmerksamkeit zu erwecken und so die
Wahrscheinlichkeit des Kommunikationserfolges zu erhöhen.271 Dabei liegt es in der
Natur der Sache, dass Darstellungen in der Medienlandschaft, vor allem wenn es
sich um Bildberichterstattung handelt, den Interessen des Dargestellten regelmäßig
zuwiderlaufen, wenn es sich nicht um die bloße Wiedergabe von allseits Gefälligem
handelt.
Damit wird schon auf den ersten Blick das immense Konfliktpotential sichtbar,
wenn (durch die Medien konstituierte) Öffentlichkeit und Privatheit aufeinandertreffen. Zugespitzt formuliert, führt all dies in einen Konflikt zwischen dem Recht auf
Achtung der Persönlichkeit und der Funktionsfähigkeit des politischen Systems.
II. Medienöffentlichkeit als Tribunal272 und als Forum der Selbstdarstellung
Für den potentiellen Leser ist der mediale Prominente ein Zeichen für gesellschaftlichen Erfolg und sozialen Aufstieg. Ein großer Teil dieser Leser ruft deshalb nach
Herstellung von Öffentlichkeit hinsichtlich aller Lebensbereiche von in der Öffentlichkeit stehenden Personen. All das soll als Orientierungshilfe dienen, wie gesellschaftlicher Erfolg funktioniert.273 Verlangt wird ein „Zustand, wo der Einzelne von
allen gesehen und beurteilt wird, wo sein Ruf und seine Beliebtheit auf dem Spiel
stehen.“274 Diese auch tatsächlich festzustellende Tendenz zur Veröffentlichung des
Privaten bezeichnet einmal einen kulturgeschichtlichen Aspekt der Medienentwicklung und ist zugleich die Herausforderung für das Recht zum Schutz der Persönlichkeit.
Wird dieser von der Öffentlichkeit verlangte Zustand hergestellt, ist dies das, was
die Betroffenen als Ohnmacht gegenüber den Medien beschreiben, den sie letztlich
als Bedrohung empfinden. Doch auch wenn der Einzelne regelmäßig weiß, ob sein
Verhalten gerade „vor aller Augen“ stattfindet oder nicht und er sich entsprechend
verhält, wirkt dieses Bewusstsein der Öffentlichkeit auf die jeweils betroffene Person unterschiedlich.275
270 Siegert, Privatheit und Medien, in: Hummler/Schwarz, Das Recht auf sich selbst, S. 126.
271 Siegert, Privatheit und Medien, in: Hummler/Schwarz, Das Recht auf sich selbst, S. 126.
272 Noelle-Neumann, Öffentliche Meinung, S. 289.
273 Schneider, Der Januskopf der Prominenz. Zum ambivalenten Verhältnis von Privatheit und
Öffentlichkeit, S. 228.
274 Noelle-Neumann, Öffentliche Meinung, S. 289.
275 Noelle-Neumann, Öffentliche Meinung, S. 203, 289.
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So gibt es neben diesem Typ, der die so verstandene Öffentlichkeit fürchtet und
dementsprechend auch meidet, den, der sie als Plattform zur Selbstverwirklichung
begreift und nutzt.276 Deshalb ist – ohne die Rolle der Medien zu verharmlosen – die
inflationäre Darstellung von Elementen des Privat- und Intimlebens sogenannter
Prominenter in den Medien auch ein Ergebnis deren eigenen Verhaltens, weil sie
den prominenzgenerierenden Charakter dieser Berichterstattung erkannt haben und
ausnutzen wollen.277 Dies ist zu berücksichtigen, wenn man später die Öffentlichkeit
der Privatheit gegenüberstellt.
Zumindest im Grenzbereich ist dies oftmals eine Frage des Selbstverständnisses/Selbstanspruchs. Die Lösung des Spannungsverhältnisses muss sich auch mit
diesem Strukturwandel der Öffentlichkeit auseinandersetzen.
III. Die Abhängigkeit der (Print-) Medien von den Interessen der Rezipienten
Den Typus des „Spielers mit den Medien“ greifen diese gerne auf. Dabei entsteht
zunächst eine Symbiose, von der beide Seiten profitieren. Doch dem Verlangen der
Rezipienten nach Öffentlichkeit auch bezüglich der Personen, die das Spiel mit den
Medien nicht beherrschen oder einfach ablehnen - gerade sie werden durch ihre
mediale Unterrepräsentation interessant - kann sich kein Medium (vollständig) entziehen.
1. Wirtschaftlichkeit als Existenzvoraussetzung
Das Verlangen der Rezipienten ist im Auge zu behalten, weil Berichterstattung nicht
lediglich ein Selbstzweck ist. Keine Zeitung oder Zeitschrift des deutschen Pressemarktes berichtet nur um der Information willen. Auch wenn die Verleger unterschiedliche publizistische Ideale verfolgen, so sind sie gleichwohl in hohem Maße
gezwungen auf Wirtschaftlichkeit zu achten, droht ihnen doch sonst der wirtschaftliche Ruin.
276 Die Pop-Ikone Robbie Williams drückte dies folgendermaßen aus: „Ich brauche das Lächeln,
den Beifall. Nehmt ihr mir das weg, bin ich in kürzester Zeit ein Wrack,“ Frankfurter Rundschau, 10.12.2002, S. 38. Die BILD-Reporterin Katja Keßler stellte gerade ab dem Ende der
90er Jahre eine Hochkonjunktur medialen Klatsches fest, Prominente würden sich förmlich
anbiedern, Gehrs, DER SPIEGEL Nr. 41/2000, S. 100, 101. Damit hat sich die Prognose von
Westerbarkey, Wir Voyeure: Zur Attraktivität publizierter Privatheit, in: Imhof, Kurt/Schulz,
Peter, Die Veröffentlichung des Privaten – Die Privatisierung des Öffentlichen, S. 312, 316
aus den 90er Jahren: „Die publizistische Inflationierung des Privaten führt mittelfristig zum
Verlust seiner Attraktivität, denn alles Allzu-Zugängliche wird wertlos.“, bislang nicht bestätigt.
277 Di Fabio, AfP 1999, S. 126, 128, spricht in diesem Zusammenhang von einem “tragisch verflochtenen Verhältnis von medialer Kunst-Persönlichkeit und loderndem Medieninteresse“.
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a) Die potentiellen Käufer als Bezugspunkte
Die Wirtschaftlichkeit ist untrennbar mit der Aufnahme des Inhalts des Mediums
durch die Rezipienten verbunden.278 Diese erwarten, dass ihre Bedürfnisse befriedigt
und Erwartungen bedient werden. Das Interesse an umfassender Information geht
einher mit der Herstellung von Öffentlichkeit von Sachverhalten, an deren Geheimhaltung wiederum die Betroffenen interessiert sind. Dabei verschwimmt die Grenze
zwischen der Befriedigung eines berechtigten Informationsinteresses und der Befriedigung reinen Voyeurismus´ gerade in der „Regenbogenpresse“ regelmäßig, weil
sich diese auf die Veröffentlichung von Informationen aus dem Privatleben Prominenter spezialisiert hat, was den steigenden Interessen einer breiten Leserschaft
Rechnung trägt.279
So ist es dann auch dieses Genre, das nicht unter der Flaute auf dem Zeitungsmarkt leidet.280 Als Rechtfertigung wird häufig das Argument ins Feld geführt, Journalismus sei nur „der Reflex auf das, was die Allgemeinheit wünscht.“281
b) Die potentiellen Anzeigenkunden als Bezugspunkte
Dennoch ist auch nicht zu übersehen, dass der Gewinn eines Presseunternehmens
maßgeblich vom Anzeigengeschäft abhängig ist, fließt doch daraus mittlerweile der
größte Teil der Erlöse. Hoch dotierte Anzeigen finanzstarker Unternehmen lassen
sich aber nur platzieren, wenn die Auflage eine gewisse Stärke erreicht. Die Auflagenstärke hat die Verkaufszahlen zu berücksichtigen.
Will die Presse die Auflage steigern, muss sie wiederum die Interessen der potentiellen Rezipienten berücksichtigen. So besteht die doppelte Gefahr der Abhängigkeit von der werbenden Wirtschaft und den Interessen der Leserschaft.282 Ein Ausweg aus diesem Dilemma ist in einer privatwirtschaftlich organisierten Presselandschaft nicht ersichtlich.
278 Süßmuth, Die kommunikative Brücke der Medien. Parlament, Presse und Öffentlichkeit, S.
113, 116.
279 Vgl. Hohmann-Dennhardt, NJW 2006, S. 545, 548.
280 Tages- und Wochenzeitungen leiden seit mehreren Jahren unter rückläufigen Auflagenzahlen,
wie die Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
(IVW) festgestellt hat, vgl. www.ivw.de. Der Markt der Boulevardzeitschriften in Deutschland bringt es jede Woche auf etwa 8 Mio. Exemplare, wobei die BUNTE mit ca. 750.000 Exemplaren sowohl im deutschen als auch im europäischen Vergleich führend ist. Die Auflage
konnte im ersten Quartal 2005 gegenüber dem ersten Quartal 2004 sogar von 738.658 auf
748.843 Exemplaren gesteigert werden, vgl. www.pz-online.de.
281 Pfeifer, „Das tut man nicht!“ – Oder vielleicht doch?, in: Gerhardt/Pfeifer, Wer die Medien
bewacht, S.7.
282 Löffler, Der Verfassungsauftrag der Presse. Modelfall Spiegel, S. 14. Als Ausfluss des das
gesamte gesellschaftliche Leben mehr und mehr bestimmenden Prinzips der Effizienz und
Ökonomisierung, vgl. Kurbjuweit, Unser effizientes Leben. Die Diktatur der Ökonomie und
ihre Folgen.
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2. Gegenpole
Neben dem notwendigen kommerziellen Interesse existieren je nach Grundrichtung
des Mediums differierende individuelle inhaltliche Prioritäten, von reiner Information und Wissensvermittlung, über (politische) Meinungsbildung, bis hin zu bloßer
Unterhaltung. Dabei ist der Kommerzgedanke nicht zwingend als Hemmnis für eine
verantwortungsvolle Presse oder als Absage an publizistische Qualität zu begreifen.
Vielmehr verbindet sich dabei regelmäßig der Wille zur (auch qualitativ anspruchsvollen) publizistischen Aussage mit der Notwendigkeit, wirtschaftlich effizient zu arbeiten, letztlich also Gewinne zu erzielen.283 Genau diese Notwendigkeit
hat aber verstärkt dazu geführt, dass auch die sog. Qualitätsmedien ihr Boulevardangebot verbreitert haben. Diese journalistische Entscheidung ist die Konsequenz daraus, dass für große Teile der Öffentlichkeit „die neue Freundin von Boris Becker
oder Oliver Kahn genau so wichtig ist, wie eine vorgezogene Steuersenkung“284
oder das Ergebnis einer Landtagswahl. War das Ergebnis der Wertung zwischen
Wichtigem und Unwichtigem in der Qualitätspresse früher die redaktionelle Aufnahme oder Nichtaufnahme, entscheidet heute darüber mehr und mehr nur noch die
Stellung und die Länge des Beitrags.
Schließlich betont auch der Deutsche Presserat285 als Gremium der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland deren ethische Verantwortlichkeit
und die Bedeutung für die Gesellschaft. „Die Freiheit der Presse ist eine Säule unserer Demokratie. Der Pressekodex des Deutschen Presserates ist ihr ethisches Fundament.
Wird es untergraben, steht die Freiheit unserer Gesellschaft auf dem Spiel.“286
Die hier vordergründig einschlägige Ziffer 8 des Pressekodex lautet: „Die Presse
achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert
werden.“ Vor diesem Hintergrund ist die vom Deutschen Journalistenverband geäu-
ßerte Befürchtung des Untergangs der Pressefreiheit287 als sehr überraschend zu bezeichnen.
283 Oppenberg, Publizistik im Wandel, S. 151; Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) äußerte sich dahingehend, dass „die deutschen Zeitungsverleger auch in Zukunft ihrer für eine freiheitliche und menschenwürdige Gesellschaft konstitutiven Funktion in publizistischer und gesellschaftspolitischer Verantwortung Vorrang vor rein wirtschaftlichen Interessen geben werden.“
284 Thierse, Wolfgang: Das Diktat der Unterhaltung. Unter wachsendem Wettbewerbsdruck degeneriert die politische Berichterstattung zum „Polittainment“, Frankfurter Rundschau,
06.11.2003, S. 9.
285 Vereinigung der vier Verleger- und Journalistenorganisationen, Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Deutscher Journalistenverband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union.
286 Peter Tiarks, www.deutscher-presserat.de. Peter Tiarks ist Mitglied in Beschwerdekammer 1.
287 Vgl. Einleitung, S. 19.
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3. Die Wechselbezüglichkeit des Abhängigkeitsverhältnisses
Das zunächst einseitig bestehende Abhängigkeitsverhältnis der Presse von den Interessen der Konsumenten entwickelt sich zunehmend in ein Gegenseitiges. Der Konsument wird wegen der Informationsmacht der Presse mehr und mehr in eine Zuschauerrolle gedrängt.
Vor allem in Bezug auf die Printmedien ist seine Kaufentscheidung nicht immer
eine echte Wahl. Oft ist sie Ausfluss der Stellung des Mediums im Markt, der sich
der Käufer regelmäßig nicht entziehen kann.288
§ 5: Die Konfliktlösung
Mit dem Ausgleich dieser verschiedenen widerstreitenden Grundrechtspositionen
beschäftigen sich von jeher die Gerichte vieler europäischer Staaten und auch der
EGMR selbst.289 Die Staatsgewalten, hier vordergründig Legislative und Judikative,
sind der Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte verpflichtet und haben daher bei all ihren Entscheidungen die vorgegebenen Wertentscheidungen von Grundgesetz und – soweit deren Einfluss reicht290 – von EMRK zu beachten.
A. Grundrechte als Basis der Demokratie
„Demokratie kann es nur in dem Maße geben, in dem die bürgerlichen und politischen Freiheiten des Volkes gewährleistet sind.“291 Mag eine Verfassung auch ohne
Grundrechtskatalog möglich sein,292 so gehören die Grundrechte dennoch von jeher
nicht nur zum Inhalt von Verfassungen, sondern bilden geradezu deren Kernstück.293
Weitergehend wird man sagen dürfen, dass ein moderner Rechtsstaat nach (west-)
europäischem Muster ohne Grundrechte nicht vorstellbar ist.
Dabei sind sie zwar vordergründig Abwehrrechte gegen den Staat, was auch das
Bundesverfassungsgericht immer wieder betont hat: „Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen
den Staat (…).
288 Forsthoff, Der Verfassungsschutz der Zeitungspresse, S. 51.
289 Vgl. v. Gerlach, JZ 1998, S. 741 ff.
290 Vgl. unten, Dritter Teil, § 6, S. 151 ff.
291 Kriele, Menschenrechte und Gewaltenteilung, in: ders., Recht-Vernunft-Wirklichkeit, S. 191,
196.
292 Vgl. Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Art. 1 Abs. 3 GG Rn. 147.
293 Vgl. Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, S. 445; Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 518.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Der Autor wendet sich der viel diskutierten Frage zu, wie Persönlichkeitsschutz einerseits, Meinungs- und Pressefreiheit andererseits in einer freiheitlichen Rechtsordnung zueinander stehen. Neu dimensionierte Verletzungsmodalitäten in der Medien- und Informationsgesellschaft verlangen eine Überprüfung der bisher nach deutschem Recht vor allem von der Rechtsprechung zum Verhältnis Persönlichkeitsrecht – Meinungs-/Pressefreiheit entwickelten Rechtsgrundsätze.
Ausgehend vom Schutzgut des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, dem fundamentalen und mit der Menschenwürde in Verbindung stehenden Recht auf Selbstbestimmung, misst der Verfasser die Grundsätze der Konfliktlösung nach deutschem Recht an europäischen Standards und rekonstruiert davon ausgehend den Problemzugang zum nationalen Recht.
Das Werk weist einen Weg, wie der Achtungsanspruch des Einzelnen in verfassungsrechtlich gebotener Weise aufgewertet werden kann, ohne die konstitutive Funktion der Meinungs- und Pressefreiheit für das europäische Modell der pluralistischen Demokratie zu vernachlässigen.