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7.2 Schlussfolgerungen für die deutsche Debatte
Der Widerspruch zwischen der deutschen Debatte und den praktischen Erfahrungen
mit direkter Demokratie in der Schweiz und anderen Staaten hat sich bestätigt. Obwohl die Ergebnisse von Volksentscheiden in der Regel bremsend, konservativ und
teilweise minderheitenfeindlich sind, befürworten vor allem links-liberale Politiker
die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene.
Wir stehen somit vor der Frage, woher dieser Widerspruch kommt. Warum drängen ausgerechnet die „Linken“ darauf, Volksentscheide einführen, obwohl zu erwarten ist, dass sie als Folge ihre bevorzugte Politik schwerer umsetzen könnten als zuvor?
Zu vermuten ist, dass die Abgeordneten zum einen schlecht über die Wirkung direkter Demokratie informiert sind oder sich schlicht noch keine Gedanken über die
möglichen Auswirkungen auf das politische Tagesgeschäft gemacht haben. Hinzu
kommt zum zweiten, dass beide politischen Lager direkte Demokratie nicht nach
ihren Politikergebnissen, sondern nach partizipativen Gesichtspunkten beziehungsweise nach ihrem Bedrohungspotential für die repräsentative Demokratie beurteilen.
Einen starken Hinweis für den erstgenannten Punkt hat die für diese Arbeit
durchgeführte Umfrage geliefert. Die drei Thesen, die direkt aus der Schweizer Erfahrung mit direkter Demokratie hervorgegangen sind, wurden von den Bundestagsabgeordneten entgegen der Tatsachen eingeschätzt.
So lag die Zustimmungsrate für die These „Direkte Demokratie führt zu mehr
Stabilität“ bei den Schweizer Nationalräten bei 72%, bei den Bundestagsabgeordneten lediglich bei 8%. Das ist ein extrem großer Unterschied und ein starker Beleg
dafür, dass sich die Bundestagsabgeordneten wenig mit den Schweizer Erfahrungen
auskennen. Die hohe politische Stabilität der Schweiz führen zahlreiche Autoren direkt auf die ausgebauten Volksrechte zurück (vgl. Neidhart 1970; Linder 2005) und
auch die Nationalräte bestätigen diese Einschätzung in großer Mehrheit. Dafür vermuteten immerhin 21% der deutschen Abgeordneten, dass direkte Demokratie die
Wahlbeteiligung erhöhe, hingegen nur 6% der Schweizer. Diese Einschätzung entbehrt wiederum jeder praktischen Grundlage. In der Schweiz ist die Wahlbeteiligung
mit durchschnittlich 45,6% (Linder 2005, S. 67) signifikant niedriger als der Europäische Durchschnitt und auch in Kalifornien geben bei Abstimmungen im Schnitt nur
44% (Glaser 1994, S. 139) der Bevölkerung ihre Stimme ab. Der These, dass direkte
Demokratie in der Regel den Status quo bevorzuge stimmten 30% der befragten Nationalräte zu und 15% der deutschen Abgeordneten. Wir finden also das gleiche
Bild: eine ganze Reihe von Analysen zeigen den Status quo Bias der direkten Demokratie (vgl. Brunetti 1997), wir haben ihn selbst ausführlich dargestellt. Die deutschen Abgeordneten kennen diese Einschätzung aber nur zu einem sehr geringen
Teil.
Es bestätigt sich also, dass die Bundestagsabgeordneten schlichtweg schlecht über
praktische Erfahrungen mit direkter Demokratie informiert sind. Die Abgeordneten
müssen andere Gründe haben, warum sie der direkten Demokratie positiv oder negativ gegenüber stehen.
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Erklären lässt sich dieser Befund mit der Theorie des Akteurszentrierten Institutionalismus (Scharpf 2000), der versucht Fragen der Policy-Forschung durch Akteurskonstellationen zu beantworten. Politisches Handeln wird im Akteurszentrierten
Institutionalismus „als Ergebnis der Interaktionen zwischen strategisch handelnden,
aber begrenzt rationalen Akteuren, deren Handlungsmöglichkeiten, Präferenzen und
Wahrnehmungen weitgehend, aber nicht vollständig, durch die Normen des institutionellen Rahmens bestimmt werden, innerhalb dessen sie interagieren“ (Scharpf
zitiert nach Schmidt 2004, S. 320) beschrieben. Damit wird dem, historisch und kulturell bedingten, institutionellen Rahmen und den daraus entstehenden Präferenzen
und Wahrnehmungen der Akteure eine hohe Erklärungskraft für Policy-
Entscheidungen zugeschrieben. Rationalem Handeln, das auf Sachinformationen
und empirischen Erkenntnissen basiert, wird keine so hohe Bedeutung beigemessen.
Auch für die Positionen zur direkten Demokratie der deutschen Parteien finden
wir kulturelle und historische Erklärungen.
Die stärksten Zustimmungsraten fanden in der Umfrage die Thesen, dass direkte
Demokratie mehr demokratische Legitimation im Allgemeinen bringe und, dass
durch direkte Demokratie Entscheidungen näher an den Bürger rückten (vgl. Kapitel
3.2.). Bei beiden Punkten handelt es sich um partizipationsorientierte Werte, die den
Volksrechten zugeschrieben werden. Die LINKE und die GRÜNEN stimmten diesen Thesen mit Abstand am stärksten zu. Das lässt sich mit der Entstehungsgeschichte der beiden linken Parteien erklären. Die GRÜNEN und die Partei DIE
LINKE sind beide aus Protestbewegungen entstanden. Dabei ging es immer darum,
Opposition gegenüber der Regierung auszuüben. Auf dieser Geschichte begründet
sich ein Demokratieverständnis, dass den Bürgern möglichst viele Mitbestimmungsrechte einräumt und die Macht der Regierung einzuschränken sucht. Unter partizipatorischen Werten versteht man dabei vor allem die Beteiligung als Wert an sich, die
Integration aller Gesellschaftsgruppen in den Entscheidungsprozess und auch die
Erhöhung der Transparenz des politischen Prozesses (Glaser 1996, S. 36 f). Die linke Position lässt sich also durch eine Betonung dieser Werte der direkten Demokratie erklären.
Worauf ist aber dann die Skepsis der konservativen Parteien in Deutschland zurückzuführen, die die Politikergebnisse direkter Demokratie im Allgemeinen begrü-
ßen müssten? Neben der Unwissenheit über die tatsächlichen Auswirkungen direkter
Demokratie, scheint eine grundsätzliche Skepsis aus anderen Gründen zu bestehen.
Zum einen hält sich die Idee hartnäckig, dass direkte Demokratie mit zum Ende der
Weimarer Republik beigetragen habe. Und das obwohl dieser Zusammenhang von
der Politikwissenschaft längst als Gerücht entlarvt wurde oder zumindest nie nachgewiesen werden konnte (vgl. Schiffers 2002). Immerhin stimmten der These in
unserer Umfrage nur sieben Prozent der Bundestagsabgeordneten zu. Es handelte
sich dabei jedoch ausschließlich um christdemokratische Abgeordnete. Innerhalb der
CDU/CSU-Fraktion sind 21 Prozent der Abgeordneten nach wie vor der Meinung,
dass die direkte Demokratie der Weimarer Republik nachhaltig geschadet habe.
Zudem unterliegen die konservativen Parteien der Vorstellung, dass direkte Demokratie den Parlamentarismus bedrohe. Es ist die umgekehrte Position der linken
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Parteien, die die Macht der Regierung beschränken wollen. Die konservativen Parteien haben Angst vor einer Aushöhlung des Parlamentarismus. Dafür gibt es in der
Politikwissenschaft jedoch keine Evidenz (Evers 1999, S. 23).
Auch Evers ist ob der Resistenz der Gegner direktdemokratischer Elemente verwundert: „Das Erstaunliche ist nun, dass die herrschende Staatswissenschaft jene
Ergebnisse der empirischen Politikforschung nicht zur Kenntnis nimmt. Es gibt keine einzige wissenschaftliche Studie aus der Feder eines der Gegner direkter Demokratie, die sich ernstlich auf die Erfahrungen anderer Staaten oder auch nur der
deutschen Bundesländer einlassen würde, Das Ergebnis: Alle Fortschritte der Erkenntnis ändern nichts an dem Njet der Gegner direktdemokratischer Elemente“
(1999, S. 24).
Insgesamt zeigt sich also, dass die Pro und Contra Positionen gegenüber direkter
Demokratie der beiden politischen Lager nicht auf praktischen Erfahrungen beruhen.
Vielmehr befürwortet das linke Parteienspektrum weitreichende Mitbestimmungsrechte aus partizipatiorischen Motiven. Die Konservativen leiden hingegen an einem
diffusen Misstrauen gegenüber dem leicht zu verführenden Volk, das nicht fähig sei,
fundierte Entscheidungen zu treffen. Entsprechend des Akteurszentrierten Institutionalismus wiegen diese institutionellen und kulturellen Prägungen der Akteure offenbar schwerer, als die Erkenntnisse empirischer Politikwissenschaft.
Dabei würde die Auseinandersetzung mit der direktdemokratischen Praxis in anderen Staaten die seit Jahren stockende Debatte um die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene befruchten. Es würde sicher nicht zu einer umgekehrten Situation kommen, in der die Konservativen für die Einführung von Volksrechten kämpften und die Linken diese blockierten. Aber womöglich könnten sich
CDU/CSU-Abgeordnete mit dem Gedanken des Volksentscheids anfreunden, wenn
sie sich bewusst wären, dass die Ergebnisse im Allgemeinen eher mit ihren politischen Zielen korrespondieren, als dass sie ihnen widersprechen würden. Und die andere Seite würde sich womöglich ausführlicher Gedanken machen, welche Art von
direktdemokratischen Mitteln man einführen sollte, um einer zu konservativen und
zu bremsenden Wirkung entgegenzusteuern. Nicht nur ein Blick über den eigenen
Tellerrand, sondern einer über die eigenen Landesgrenzen hinaus wäre mehr als
angebracht.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die seit den 90er Jahren intensiver werdende Diskussion um die Einführung direktdemokratischer Instrumente in der Bundesrepublik schlägt sich auch in einer steigenden Zahl wissenschaftlicher Beiträge zu diesem Thema nieder. Unbeachtet blieb bisher jedoch die Diskrepanz zwischen der deutschen Debatte und der direktdemokratischen Praxis. Die Diskussion in der Bundesrepublik wird vor allem von den linken Parteien geschürt, die Erfahrungen mit direkter Demokratie in der Schweiz und anderen Staaten lassen hingegen eher eine rechts-konservative Wirkung vermuten.
In der vorliegenden Untersuchung werden erstmals Umfragen unter Bundestagsabgeordneten und Schweizer Nationalräten vorgelegt, die aufzeigen, dass es sich um typisch deutsche Konfliktlinien handelt. In der Schweiz stehen die politisch linken Parteien der direkten Demokratie deutlich skeptischer gegenüber als die rechten. In einer empirischen Analyse der Schweizer Volksabstimmungen der letzten 20 Jahre bestätigt sich, dass die bisherigen Erfahrungen mit direkter Demokratie eher auf eine rechts-konservative Wirkung von Volksentscheiden schließen lassen – ein Widerspruch zur Haltung der deutschen Parteien.
Neben diesem innovativen Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte bietet das Werk einen aktuellen Überblick über den Forschungsstand zur Wirkung von Volksrechten.