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Es kann empirisch belegt werden, dass prophylaktische Motive insgesamt
keine tragende Rolle bei der Verrechtlichungsentscheidung einnehmen. In
einzelnen Situationen treten regional abweichend und mit unterschiedlicher
Häufigkeit derartige Motive in Erscheinung. Mit einem Unterschied von nur 1
Prozent gibt es nahezu keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Eine deutlich erkennbare Ausnahme bildet jedoch die Situation 2, bei der es um häusliche Gewalt ging. Hier nannten die weiblichen Befragten deutlich häufiger eine
prophylaktische Anzeige.
Die Befragten des mittleren Dienstes entschieden sich häufiger als die
Beamten des gehobenen Dienstes für eine prophylaktische Anzeige. Auch die
Dauer der Dienstzeit wirkt sich auf die Anzahl prophylaktischer Anzeigen aus.
Den Zahlen bezogen auf alle situativen Fragen ist zu entnehmen, dass diese mit
zunehmender Diensterfahrung leicht sinken. Insbesondere die Beamten mit
einer maximalen Dienstdauer von fünf Jahren gaben bei ihrer Verrechtlichungsentscheidung öfter prophylakitsche Anzeigen an als die sehr diensterfahrenen Probanden.
VI. Endergebnis
Nachdem alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten Ergebnisse ausgewertet
wurden, ist in einem letzten Schritt der Erkenntnisgewinn zu betrachten, um damit
die oben aufgestellten Annahmen zu überprüfen.
Wahrnehmung: Die erste Annahme geht davon aus, dass die Polizeibeamten in
Kiel, Lübeck und Mannheim bestimmte Konflikte in vergleichbarer Weise wahrnehmen, da sie aufgrund einer ähnlichen Aus- und Fortbildung äquivalente rechtliche und soziale Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Demnach würde der Grund
für die unterschiedliche polizeistatistische Registrierung von Widerstandshandlungen nicht auf der Ebene der Wahrnehmung liegen. Diese Annahme kann als
nicht falsifiziert und damit als plausibel eingestuft werden.454 Dies zeigt zum
einen die Tatsache, dass die polizeiliche Aus- und Fortbildung nach objektiven Erkenntnissen in allen drei Städten keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Zum
anderen sind die diesbezüglichen Einschätzungen der befragten Beamten eindeutig.
Zwischen den Städten gibt es auf der fünfstelligen Likert-Skala mit einer Maximalabweichung von 0,5 Bewertungspunkten nahezu keine regionalen Unterschiede. Der
Grund für die unterschiedliche Hellfeldregistrierung liegt demzufolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf der Ebene der Wahrnehmung.
Thematisierung und Mobilisierung: Die zweite Annahme „Die Divergenz
polizeilich registrierter Widerstandshandlungen nach § 113 StGB kann mit unterschiedlichen Entscheidungen der Beamten über die Verrechtlichung von an sich
454 Siehe bereits oben im 3. Kapitel unter C.
240
vergleichbaren Konflikten erklärt werden. Die Entscheidungsstufen Thematisierung
und Mobilisierung werden in Kiel, Lübeck und Mannheim aus taktischen Gründen
unterschiedlich gehandhabt. Die Divergenz lässt sich demnach durch unterschiedliche Entscheidungen auf der Stufe der Thematisierung und der Mobilisierung erklären“, sowie die dritte Annahme „Die Faktoren Geschlecht des handelnden
Beamten, Dienstgrad und Diensterfahrung können sich auf das polizeiliche Entscheidungsverhalten auswirken. Eine regional unterschiedliche Vorgehensweise bei
an sich vergleichbaren Konflikten kann auch durch eine regional unterschiedliche
personalstrukturelle Verteilung erklärt werden. Ferner können auch prophylaktische
Anzeigen die Fallzahlen beeinflussen“ können aufgrund der empirischen Ergebnisse jeweils als teilweise falsifiziert und damit nur als teilweise plausibel eingestuft werden. Die Gesamtschau der Ergebnisse aller situativen Fragen spricht
zunächst dagegen, dass die Polizeibeamten in den untersuchten Städten grundsätzlich unterschiedlich auf Konflikte reagieren. Es konnte vielmehr nachgewiesen werden, dass lediglich bestimmte Konflikte unterschiedlich bewertetet
wurden. Allerdings sind die Abweichungen überwiegend nicht derart wesentlich, dass die Differenzen bei der Hellfeldregistrierung zwischen den untersuchten Städten alleine mit einem unterschiedlichen Bewertungsverhalten hinreichend erklärt werden könnten. Jedoch scheint auch das Etikettierungsverhalten der Beamten zumindest eine Ursache für die unterschiedlichen Fallzahlen zu sein, wenngleich noch weitere Ursachen hinzuzutreten, die im
Rahmen dieser Untersuchung nicht ausfindig gemacht werden konnten. Damit
ist die Mobilisierungsthese als teilweise falsifiziert anzusehen. Sie kann zwar
unterschiedliches polizeiliches Etikettierungs- und Anzeigeverhalten in
Konfliktsituationen erklären, allerdings kann sie keine absolute Erklärung für
die regionalen Hellfeldunterschiede liefern.
Nachfolgende Erkenntnisse können allerdings als plausibel eingestuft
werden. Die untersuchten Faktoren Stadt, Geschlecht des Polizeibeamten,
Dienstgrad und Diensterfahrung wirken sich in verschiedenen Konflikten
unterschiedlich stark auf das polizeiliche Anzeigeverhalten aus. So konnte für
Lübeck nachgewiesen werden, dass beim Konflikt „Häusliche Gewalt“ deutlich
häufiger als in den zwei anderen Städten eine Widerstandsanzeige genannt wurde.
Es ist zu vermuten, dass Anzeigen wegen Körperverletzung gegen prügelnde
Männer vor allem wegen der Aussage der Ehefrau eher schwierig sind. Daher macht
es Sinn, dem prügelnden Ehemann in einem Verfahren wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamten, einen Polizeibeamten, der als Zeuge aussagt, gegenüberzustellen. Ebenso ist es beim Konflikt, der sich während einer Blutprobe ereignete. Die
Befragten aus Lübeck kriminalisierten dieses Verhalten häufiger als ihre Kollegen
aus Kiel und viel häufiger als ihre Kollegen aus Mannheim. Ähnlich gestaltet es sich
auch beim Konflikt „Punkszene“. Auch hier entschieden sich die Befragten aus
Lübeck häufiger als die Befragten aus Kiel für eine Mobilisierung des Widerstandsparagrafen.
241
Für die unterschiedliche polizeiliche Situationsbewertung sind allerdings
nicht nur regional unterschiedliche Strategien ausschlaggebend, sondern auch
die weiteren Merkmale Geschlecht des Beamten, Dienstgrad und Diensterfahrung (Annahme 3). Somit kommt es offenbar auch darauf an, wie deren
regional-strukturelle Verteilung ist. Das Geschlecht des Polizeibeamten kann die
Mobilisierungsentscheidung beeinflussen. Die männlichen Polizeibeamten entschieden sich insgesamt etwas häufiger für eine Durchsetzungsstrategie mit anschließender Mobilisierung des Widerstandsparagrafen, die Polizeibeamtinnen
tendierten öfter zu einer deeskalierenden Taktik. Bei der Untersuchung einzelner
Konflikte sind geschlechtsspezifische Unterschiede noch deutlicher ausgeprägt. Die
Polizeibeamtinnen nannten, als es um häusliche Gewalt ging, viel seltener eine Anzeige. Bei Konflikten, bei denen eine Deeskalationstechnik nicht von vornherein
völlig erfolglos schien, wählten die weiblichen Befragten öfter eine Konflikt
schlichtende Vorgehensweise, so etwa bei den Konflikten „alkoholisierter Kraftwagenführer“, „Migranten“ oder „Haftbefehlserledigung“. Die männlichen Befragten nannten öfter eine Durchsetzungsstrategie, ohne jedoch den Widerstandsparagrafen zu mobilisieren. Beim Konflikt „Punkszene“ reagierten die Beamtinnen
sichtlich häufiger mit einer Deeskalationstaktik und die männlichen Befragten entschieden sich öfter für eine Thematisierung, teilweise auch für eine Anzeige. Das
Geschlecht des Mobilisierenden beeinflusst je nach Art des Konfliktes sein Verrechtlichungsverhalten.
Der Dienstgrad des reagierenden Polizeibeamten wirkt sich, wie die Untersuchung zeigt, kaum messbar auf die Vorgehensweise und die Verrechtlichungsentscheidung aus und ist daher als ein insoweit nicht-relevantes
Merkmal einzustufen.
Anders liegt es bei der Dauer der Dienstzeit. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass
sich die Diensterfahrung zwar nicht in der Gesamtschau der Konflikte, sondern
vielmehr in einzelnen Konflikten auswirkt. Bei Situationen, bei denen eine
Konflikt schlichtende Taktik als objektiv Erfolg versprechend eingestuft
werden kann, wählten die Befragten mit einer langjährigen Diensterfahrung
häufiger eine deeskalierende, kommunikative Vorgehensweise und diejenigen
mit einer niedrigen Anzahl von Dienstjahren eher eine Durchsetzungsstrategie
ohne Verrechtlichung des Konflikts über § 113 StGB. Dies zeigt die Antwortverteilung bei den Konflikten „alkoholisierter Kraftwagenführer“, „Haftbefehlserledigung“ und „Ruhestörung“. Beim Konflikt „Migranten“ stellt sich heraus, dass
die Beamten mit einer langjährigen Diensterfahrung häufiger eine Anzeige nannten
und diejenigen mit einer mittleren oder geringen Dienstzeit öfter eine Durchsetzungsstrategie als probate Reaktion ansahen.
Prophylaktische Anzeigen spielen offenbar eine eher untergeordnete Rolle.
Die Anzahl der Nennungen in der Gesamtschau lagen bei ca. 5 Prozent oder
darunter, wobei es kaum regionale Abweichungen gibt. Die Antworthäufigkeit bei
prophylaktischen Anzeigen wird von den untersuchten Merkmalen nur teilweise beeinflusst. Die Variable Geschlecht wirkt sich diesbezüglich in der Gesamtschau
242
nahezu gar nicht aus. Anders stellt es sich bei der Unterteilung nach Dienstgraden
dar. Die Probanden des mittleren Dienstes nannten häufiger prophylaktische Anzeigen als die Probanden des gehobenen Dienstes. Auch die Diensterfahrung beeinflusst diese Entscheidung. Polizeibeamte mit einer geringen Diensterfahrung von
weniger als sechs Jahren neigten etwas häufiger als diejenigen mit einer Dienstdauer
von mehr als sechs Jahren zu einer prophylaktischen Verrechtlichung. Bei dieser
Verteilung ist ferner eine leichte treppenartige Abstufung zu erkennen, und zwar
derart, dass eine prophylaktische Motivation mit steigender Dauer der Dienstzeit abnimmt.
Auch der Kontext des Konfliktes ist entscheidend. So entschieden sich die Probanden aus Lübeck beim Konflikt „Migranten“ mehr als doppelt so häufig wie die
restlichen Befragten für eine prophylaktische Anzeige. Auch bei den Konflikten
„Blutprobe“, „Volksfest“ und „Diskothek“ wurden prophylaktische Anzeigen mit
regional abweichender Häufigkeit genannt. Die einzige Situation, bei der die
Variable Geschlecht einen wesentlichen Einfluss auf ein prophylaktisch motiviertes
Verrechtlichungsverhalten hat, war der Konflikt „häusliche Gewalt“. Die weiblichen
Befragten entschieden sich hier zwar seltener für eine Verrechtlichung, nannten
dafür allerdings viel häufiger prophylaktische Anzeigen. Auch der Dienstgrad des
Polizeibeamten wirkt sich bei den Konflikten „Migranten“, „Fremdenfeindlichkeit“
und „Diskothek“ aus. Hier entschieden sich mehr Beamte des mittleren Dienstes für
eine prophylaktische Anzeige. Bezüglich der Diensterfahrung konnte herausgefunden werden, dass die sehr diensterfahrenen Beamten seltener als die
dienstjüngeren Beamten prophylaktische Anzeigen wählten.
Es konnte gezeigt werden, dass der wesentliche Grund für die unterschiedlichen Fallzahlen nicht wie bisher angenommen aufseiten der Tatverdächtigen
liegt. Die vorliegende Untersuchung hat vielmehr gezeigt, dass in weit
stärkerem Maße als bisher beachtet bestimmte individuelle Merkmale der
Person des Anzeigenden genauso wie situative Faktoren die Fallzahlen beeinflussen können. Somit liegt es nahe, dass unterschiedliche personelle
Strukturen der Polizei in den untersuchten Städten wie auch situationsspezifische Faktoren von an sich vergleichbaren Konfliktsituationen eine unterschiedliche regionale Häufigkeit von Widerstandsanzeigen zumindest teilweise,
aber nicht abschließend erklären können.
Ferner konnte ein wesentlicher Beitrag zur Erhellung des Graufeldes geleistet werden. Die Gesamtschau (Abbildung 69) zeigt uns nämlich, dass gut ein
Drittel der Befragten die vorgegebenen Situationen, die den Tatbestand des
Widerstandsparagrafen erfüllten, nicht über eine Mobilisierung des § 113 StGB
verrechtlichten. Da unterstellt wird, dass die Beamten grundsätzlich dem
Legalitätsprinzip Folge leisten, haben sie die objektiv tatbestandsmäßigen
Situationen nur mittels einer Durchsetzungsstrategie thematisiert, diese jedoch
nicht unter den Widerstandsparagrafen subsumiert und folglich keine Anzeige
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genannt. Die Gründe hierfür sind - wie gezeigt - vielfältig und divergieren
regional. Sofern man diese Erkenntnis für verallgemeinerungsfähig erachtet,
kann davon ausgegangen werden, dass knapp ein Drittel aller tatbestandsmäßigen Widerstände statistisch nicht registriert wird und somit dem Graufeld
zuzurechnen ist.
VII. Ausblick
Die vorliegende Arbeit hat den Zusammenhang zwischen der strategischen Vorgehensweise von Polizeibeamten bei Konflikten sowie personalstrukturellen
Merkmalen auf der einen und der polizeistatistischen Registrierung von Widerstandshandlungen nach § 113 StGB auf der anderen Seite deutlich werden lassen
und damit einen Beitrag zur Erforschung des polizeilichen Kriminalisierungsverhaltens leisten können. Da dieser Sichtweise bisher in der Wissenschaft nahezu
keine Aufmerksamkeit gewidmet wurde, konnte die Arbeit insoweit eine Lücke
schließen und bietet damit einen Ausgangspunkt für künftige Untersuchungen. Die
Merkmale der Widerstandsübenden sind umfassend erforscht und werden auch von
den Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und des Zweiten Periodischen
Sicherheitsberichtes bestätigt. Sie entsprechen auch allgemeinen kriminologischen
Erkenntnissen, nach denen Täter häufig jung und alkoholisiert sind und ihre Taten
oftmals zu Abend- und Nachtzeiten, an Wochenenden und in den Sommermonaten
begehen. Insoweit ist kein Forschungsbedarf mehr vorhanden. Ebenso kann die Erkenntnis als gesichert gelten, dass die Aus- und Fortbildungssituation bundesweit,
trotz föderalistisch bedingter Unterschiede, derart einheitlich ist, dass unabhängig
vom Bundesland, dem der Beamte angehört, eine in etwa vergleichbare Wahrnehmung von Konflikten gegeben ist.
Lohnenswert wäre die Untersuchung von Konfliktsituationen anhand einer neuartigen Erhebungsmethode. Der Nachteil von ausschließlich schriftlichen Befragungen liegt per se darin, dass die Konfliktsituationen lediglich begrenzt umfassend geschildert werden können und somit durch die Wortwahl sowie die knapp
zu haltende Wortanzahl eine Suggestivwirkung entstehen kann. Dies ist zwar insoweit nicht nachteilig, als diese Variable konstant gehalten werden kann und damit
die Vergleichbarkeit aller Antworten gewährleistet bleibt. Um jedoch noch präzisere
Ergebnisse zu gewinnen, könnte in einer künftigen Untersuchung auf eine Videotechnik zugegriffen werden und damit das qualitative Design der Befragung weiter
gesteigert werden. Dies könnte sich derart gestalten, dass die vorgegebenen
Konfliktsituationen professionell nachgestellt und in kurzen Sequenzen auf Video
aufgezeichnet werden. Diese Sequenzen können den Befragten vorgespielt und die
Situationsbewertung schriftlich abgefragt werden. Soweit die technischen Möglichkeiten für die Realisierung einer solchen Befragung vorhanden sind, kann auf diese
Weise eine sehr praxisbezogene Erhebung durchgeführt werden, die sich ausschließlich mit den Reaktionen der Polizeibeamten auf Konflikte beschäftigt.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Arbeit knüpft an das irritierende Faktum an, dass in der Hansestadt Lübeck zumindest in den Jahren 1999 bis 2004, aber auch noch aktuell, deutlich mehr Delikte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB registriert worden sind als in Kiel. Dennoch ist die Zahl der Verurteilten nahezu gleich. Es liegt die Vermutung nahe, dass nur mehr Widerstände thematisiert werden als verurteilt.
Bisher vorhandene Studien zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehen zumeist ätiologisch vor. Sie liefern keine Erklärung für das unterschiedliche Registrierungsverhalten, aber wichtige Vorerkenntnisse über die zu erwartenden Konflikte und sozialen Besonderheiten der „widerständigen“ Personen.
Die Arbeit knüpft an diese Erkenntnisse an, überprüft sie bezüglich ihrer Aktualität und stellt einen eigenen vollständigen theoretischen Ansatz auf. Dieser kriminalsoziologische Ansatz unterscheidet zwischen Wahrnehmung eines Konfliktes, Thematisierung des Konfliktes und Mobilisierung des Widerstandsparagrafen. Die Datenerhebung erfolgte per schriftlicher Befragung mit Interviews bei 300 Polizeibeamtinnen und -beamten. Einbezogen wurden Kiel, Lübeck und – des regionalen Vergleichs wegen – die sozialstrukturell vergleichbare Stadt Mannheim. Abgefragt wurden zahlreiche Konfliktkonstellationen und Einflussfaktoren, solche wie Geschlecht, Diensterfahrung und Dienstgrad. Die Arbeit wertet die Daten umfangreich auf unterschiedliche Reaktionsmuster hin aus.