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IX. Situation 9: Konflikt in Diskothek
Die folgende Situation schilderte einen Konflikv"kp"gkpgt"Fkumqvjgm<"ãKp"gkpgt"Fkumothek nehmen Sie die Personalien von X auf, als sich zwei stark angetrunkene männliche Personen zwischen Sie und X stellen. Diese versuchen die Maßnahme zu
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Der Tatbestand des § 113 StGB kann aus rechtlicher Perspektive als erfüllt eingestuft werden. Die körperliche Einwirkung richtete sich unmittelbar gegen die
polizeiliche Vollstreckungshandlung und sollte diese verhindern oder zumindest erschweren. Damit kann die Tatbestandsvariante des Widerstandsleistens als verwirklicht angesehen werden. Ebenso kann die Variante des tätlichen Angriffs einschlägig
sein. Ein tätlicher Angriff ist jede unmittelbar gegen den Körper des Vollstreckungsbeamten mit feindseligem Willen gerichtete Aktion.421 Ob hier beim
Schubsen ein derartiger feindseliger Wille vorlag, kann zwar angezweifelt werden,
im Ergebnis aber dahinstehen, da bereits das Widerstandsleisten unter den Tatbestand des § 113 StGB subsumiert werden kann.
1. Regionale Situationsbewertung
Zunächst werden die Ergebnisse nach Städten differenziert betrachtet (Abbildung
56).
Die Situationsbewertungen unterscheiden sich ganz deutlich. Bei der deeskalierenden Vorgehensweise sind diese Unterschiede noch verhältnismäßig gering.
So sprachen sich in Mannheim 22 Prozent, in Lübeck 21 Prozent und in Kiel lediglich 16 Prozent der Befragten hierfür aus. In der Tendenz zeigen sich auch bei der
prophylaktischen Anzeige, für die sich nur Wenige entschieden, keine auffälligen
regionalen Abweichungen. In Lübeck nannten 7 Prozent der Probanden diese Reaktion, in Kiel und Mannheim waren es 3 Prozent bzw. 6 Prozent. Offensichtliche
Bewertungsunterschiede gibt es bei den zwei verbleibenden Reaktionsvarianten.
Zunächst gilt der Blick der Durchsetzungsstrategie mit Anzeige. Die Spitzenpositionen nehmen hier Kiel und Lübeck ein, wobei Kiel mit 48 Prozent zu 41 Prozent
nochmals deutlich vor Lübeck liegt. Erst an letzter Stelle folgt mit großem Abstand
Mannheim. Hier nannten lediglich 21 Prozent der Befragten diese Taktik. Entsprechend umgekehrt ist das Verhältnis bei der letzten Antwortvariante, die eine
Thematisierung des Konflikts ohne Mobilisierung vorsah. Mannheim dominiert hier
mit mehr als 50 Prozent der Nennungen mit großem Abstand zu Kiel und Lübeck
mit 32 Prozent bzw. 31 Prozent.
421 So schon RGSt. 7, S. 301; 59, S. 264; auch LK-StGB/Bubnoff (1994); § 113 Rn. 17; Fischer
(2008), § 113 Rn. 27; Lackner/Kühl (2007), § 113 Rn. 6; NK-StGB/Paeffgen (2005), Rn. 31;
§ 113 Rn. 19; Schönke/Schröder-Eser (2006), § 113 Rn. 46.
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Abbildung 56: Regionale Bewertung des Konfliktes „Diskothek“
Addiert man nun die Ergebnisse der beiden Reaktionsmöglichkeiten mit Anzeige,
so wird der Unterschied zwischen Kiel und Lübeck auf der einen und Mannheim auf
der anderen Seite ganz deutlich. In den beiden schleswig-holsteinischen Städten
wurde mit je ca. 50 Prozent sehr viel häufiger eine Anzeige als Reaktion genannt. In
Mannheim sprach sich nur ca. ein Viertel der Befragten für eine solche Strategie aus.
Damit ist in Kiel und Lübeck die Bereitschaft, diesen Konflikt zu verrechtlichen,
gleichviel höher als in Mannheim.
2. Geschlechtsspezifische Situationsbewertung
Als Nächstes ist zu prüfen, ob und wie sich die Variable Geschlecht auf die
Situationsbewertung bezogen auf den vorgegebenen Konflikt auswirkt. Die Abbildung 57 zeigt die geschlechtsspezifisch gegliederte Antwortverteilung.
Eine deeskalierende Vorgehensweise nannten 18,5 Prozent der weiblichen und 20
Prozent der männlichen Befragten. Insoweit gibt es keine Unterschiede. Demgegen-
über entschieden sich mit 4,7 Prozent insgesamt etwas weniger Männer für eine
prophylaktische Anzeige. Bei den Frauen waren es 7,7 Prozent. Unterschiedlich verteilen sich die Antworten auch bei der Durchsetzungsstrategie mit Anzeige. 38,7
Prozent der männlichen Befragten wählten den Weg der Thematisierung und entschieden sich für eine Mobilisierung des § 113 StGB. Bei den Polizeibeamtinnen
waren es etwa 29 Prozent. Entsprechend umgekehrt ist das Antwortverhältnis bei der
letzten Reaktionsvariante. 44,6 Prozent der weiblichen Befragten thematisierten den
Konflikt zwar, entschieden sich jedoch gegen eine Verrechtlichung.
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175
Die Ergebnisse zu den zwei Antwortvarianten, die eine Anzeige vorsahen,
machen deutlich, dass mit einer Differenz von 6,5 Prozent die männlichen Befragten
etwas häufiger eine Verrechtlichung wählten, jedoch insgesamt keine wesentlichen
geschlechtsspezifischen Differenzen beim Anzeigeverhalten vorhanden sind.
Abbildung 57: Geschlechtsspezifische Bewertung des Kqphnkmvgu"ãFkumqvjgmÐ
3. Dienstgradspezifische Situationsbewertung
Die nächste Aufschlüsselung unterteilt die Antworten der Befragten in die zwei
Dienstgrade mittlerer und gehobener Dienst (Abbildung 58).
Schon auf den ersten Blick ist festzustellen, dass es hier nahezu keine Unterschiede zwischen den Angehörigen der beiden Dienstgradgruppen gibt. So entschieden sich 17,7 Prozent der Befragten des gehobenen Dienstes und 20,2 Prozent
der Befragten des mittleren Dienstes für eine Thematisierung.
Eine prophylaktische Anzeige nannten mit 7,4 Prozent zu 2,4 Prozent mehr Angehörige des mittleren Dienstes und eine Durchsetzungsstrategie mit Anzeige mit
einem Anteil von 38,7 Prozent etwas mehr Probanden des gehobenen Dienstes.
Beim mittleren Dienst waren es 35,4 Prozent. Für eine Thematisierung des Konflikts
entschieden sich mit 36 Prozent zu 41,1 Prozent etwas mehr Befragte des gehobenen
Dienstes.
Die Addition der Bewertungsvarianten mit Anzeige zeigt mit 41,1 Prozent zu
42,8 Prozent ein identisches Anzeigeverhalten beider Dienstgrade. Damit wirkt sich
diese Variable nicht nennenswert auf das polizeiliche Anzeigeverhalten aus.
0 10 20 30 40 50
Durchsetzungsstrategie ohne Anzeige
Durchsetzungsstrategie und Anzeige
Durchsetzungsstrategie und
prophylaktische Anzeige
deeskalierende Strategie
Prozent
weiblich (n = 65) männlich (n = 235)
176
Abbildung 58: Dkgpuvitcfurg¦khkuejg"Dgygtvwpi"fgu"Mqphnkmvgu"ãFkumqvjgmÐ
4. Dienstzeitspezifische Situationsbewertung
Die Abbildung 59 untergliedert die Antworten nach der Dauer der Dienstzeit.
Abbildung 59: Dkgpuv¦gkvurg¦khkuejg"Dgygtvwpi"fgu"Mqphnkmvgu"ãFkumqvjgmÐ
0 10 20 30 40 50
Durchsetzungsstrategie ohne Anzeige
Durchsetzungsstrategie und Anzeige
Durchsetzungsstrategie und
prophylaktische Anzeige
deeskalierende Strategie
Prozent
gehobener Dienst (n = 124) mittlerer Dienst (n = 175)
0 10 20 30 40 50
Durchsetzungsstrategie ohne Anzeige
Durchsetzungsstrategie und Anzeige
Durchsetzungsstrategie und
prophylaktische Anzeige
deeskalierende Strategie
Prozent
16 .. 44 Jahre (n = 95) 6 .. 15 Jahre (n = 130) 1 .. 5 Jahre (n = 75)
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Beamte mit einer geringen und solche mit einer hohen Berufserfahrung entschieden
sich etwas häufiger als ihre Kollegen mit einer mittleren Berufserfahrung von 6 bis
15 Dienstjahren für eine deeskalierende Taktik. Prophylaktische Anzeigen nehmen
mit steigender Diensterfahrung ab. Dies zeigt die treppenartig abgestufte Verteilung.
Die Befragten der Gruppe 1 bis 5 Dienstjahre entschieden sich mit 8 Prozent am
häufigsten für diese Strategie, bei den Angehörigen der Gruppe 6 bis 15 Dienstjahre
waren es nur noch 5,4 Prozent und bei den sehr Diensterfahrenen lediglich 3,2 Prozent.
Mit je etwa einem Drittel nannten nahezu gleich viele Beamte aller drei Gruppen
eine Anzeige. Unterschiede bestehen hingegen bei der Reaktionsvariante der Durchsetzungsstrategie ohne Verrechtlichung. Mit 43,1 Prozent entschieden sich mehr
Beamte mit einer mittleren Diensterfahrung für diese Möglichkeit. Bei den Angehörigen der Gruppen 1 bis 5 Dienstjahre und 16 bis 44 Dienstjahre waren es nur
32 Prozent bzw. 35,8 Prozent.
Unterteilt man die Antwortverteilung danach, ob die Reaktion eine Verrechtlichung enthielt, so zeigt sich, dass die wenig diensterfahrenen Befragten mit einem
Anteil von 45,3 Prozent den Konflikt nur etwas häufiger über eine Mobilisierung
des § 113 StGB lösten als die Angehörigen der übrigen zwei Gruppen, für die sich
Gesamtwerte von je etwa 41 Prozent ergeben. Demnach wirkt sich die Diensterfahrung nicht wesentlich auf die Verrechtlichungsentscheidung aus.
5. Ergebnis
Die Auswertung der Antworten zeigt deutliche regionale Unterschiede bei der
Situationsbewertung. Die Probanden in Kiel und Lübeck nannten weitaus häufiger
den Weg der Widerstandsanzeige. Die Mannheimer Probanden entschieden sich
öfter für eine Thematisierung ohne Anzeige. Auch die Antworten der Geschlechter
unterscheiden sich. Die Polizeibeamtinnen wählten etwas häufiger den Weg der
Thematisierung ohne Anzeige. Beamtinnen, die sich für eine Anzeige entschieden
hatten, nannten häufiger als ihre männlichen Kollegen prophylaktische Anzeigen.
Bezüglich des Dienstgrades gibt es keine Unterschiede. Mehr Befragte mit einer
mittleren Diensterfahrung wählten die Durchsetzungsstrategie ohne Verrechtlichung, votierten jedoch seltener für eine Deeskalationstaktik. Im Übrigen wirkt
sich die Dauer der Dienstzeit nicht auf die Situationsbewertung aus.
X. Situation 10: Konflikt bei Pkw-Aufbruch
Der nächste vorgegebene Konflikt beinhaltete einen versuchten Einbruch in einen
Rgtuqpgpmtchvycigp<"ãUkg"uvgnngp"Z"cwh"htkuejgt"Vcv"dgko"Xgtuwej."ginen Pkw aufzubrechen. Um sich der Festnahme zu entziehen, sticht X mit einem Schraubendreher in Ihre Richtung und versucht sodann, Sie mit dem Fuß zu tretep0Ð
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die Arbeit knüpft an das irritierende Faktum an, dass in der Hansestadt Lübeck zumindest in den Jahren 1999 bis 2004, aber auch noch aktuell, deutlich mehr Delikte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB registriert worden sind als in Kiel. Dennoch ist die Zahl der Verurteilten nahezu gleich. Es liegt die Vermutung nahe, dass nur mehr Widerstände thematisiert werden als verurteilt.
Bisher vorhandene Studien zum Thema Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehen zumeist ätiologisch vor. Sie liefern keine Erklärung für das unterschiedliche Registrierungsverhalten, aber wichtige Vorerkenntnisse über die zu erwartenden Konflikte und sozialen Besonderheiten der „widerständigen“ Personen.
Die Arbeit knüpft an diese Erkenntnisse an, überprüft sie bezüglich ihrer Aktualität und stellt einen eigenen vollständigen theoretischen Ansatz auf. Dieser kriminalsoziologische Ansatz unterscheidet zwischen Wahrnehmung eines Konfliktes, Thematisierung des Konfliktes und Mobilisierung des Widerstandsparagrafen. Die Datenerhebung erfolgte per schriftlicher Befragung mit Interviews bei 300 Polizeibeamtinnen und -beamten. Einbezogen wurden Kiel, Lübeck und – des regionalen Vergleichs wegen – die sozialstrukturell vergleichbare Stadt Mannheim. Abgefragt wurden zahlreiche Konfliktkonstellationen und Einflussfaktoren, solche wie Geschlecht, Diensterfahrung und Dienstgrad. Die Arbeit wertet die Daten umfangreich auf unterschiedliche Reaktionsmuster hin aus.