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III. Stand der Forschung
Bislang sind in Deutschland keine Überlegungen hinsichtlich einer Konkretisierung
der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Reifen angestellt und veröffentlicht
worden.
Zwar beantragten Mitte der 90er Jahre einige Parlamentarier des deutschen Bundestages unter Führung der SPD-Fraktion, der Bundestag möge eine Aufforderung an die
Bundesregierung beschließen, dass diese eine Altreifenverordnung vorlegen solle.55
Dieser Antrag scheiterte jedoch. Die Bundesregierung hielt es darüber hinaus auch
nicht für erforderlich, eine Altreifen-Verordnung zu schaffen. Überlegungen zum
Inhalt einer solchen waren daher auch nicht erforderlich. Es gab, soweit ersichtlich,
im Zusammenhang mit diesem Bundestagsantrag auch keine rechtlichen Untersuchungen Dritter.
Auch aus den Reihen des europäischen Parlaments gab es wiederholt Überlegungen
hinsichtlich einer abfallwirtschaftlichen Reglementierung des Reifens auf europäischer Ebene. Zu anderen Verlautbarungen als auf informeller Ebene scheint es dabei
aber bislang nicht gekommen zu sein.
Ferner sind weder das Abfallprodukt Altreifen noch seine weitere Behandlung bislang
einer tiefer gehenden, rechtlichen Würdigung unterzogen worden. Es ermangelt jeglicher Literatur zu diesem Thema. Lediglich die Kammern und Senate der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatten wiederholt und im Zusammenhang mit illegalen Ablagerungen von Reifen über deren Abfalleigenschaft zu befinden. Diese aus abfallrechtlicher Sicht einfach gelagerten Fälle bedurften jeweils nur einer fallspezifischen und
damit beschränkten, rechtlichen Beurteilung. Weiterhin nutzen einige wenige Aufsätze den Altreifen als Beispiel im Zusammenhang mit der Erörterung anderer,
umweltrechtlicher Fragestellungen. Sie lassen dabei zahlreiche, die Altreifen und ihre
weitere Behandlung betreffende Rechtsprobleme unberücksichtigt.56
Verständlicher Weise waren deshalb auch die für die rechtlichen Untersuchungen dieser Arbeit notwendigen Datensätze noch nicht vorhanden. Die benötigten Informationen konnten jedoch unter Mithilfe von Branchenvertretern und aus der vorhandenen,
technischen Literatur gewonnen werden.57 Sie erforderten eine völlig neue Zusammenstellung.
55 BT-Drs. 13/5985.
56 Vergleiche im Einzelnen unter C. Rechtspflichten im Umgang mit Altreifen.
57 Als außerordentlich hilfreich erwiesen sich dabei die Gespräche mit den Herren Fred Ruppert, Altreifenbeauftragter der Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA für den Raum Deutschland, Österreich,
Schweiz, Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des BRV und Helmut Hirsch, Referatsleiter des
wdk, Geschäftsführer der GAVS. Ihnen und den Herren Hoffmann, Merée und Runge sei daher besonders gedankt.
Hinsichtlich technischer Literatur gelang es mir im Laufe der Erstellung dieser Arbeit, einige hervorragende Quellen zu erschließen. Hierzu gehören zweifellos: Backfisch, Reifenbuch, BLIC, Life cycle
assessment, Continental (Hrsg.), Produkt-Ökobilanz, GAVS (Hrsg.), Altgummientsorgung in
Deutschland, Statusbericht 2001, Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Entsorgung
von Altreifen in Baden-Württemberg, Michelin (Hrsg.), Haftung, Michelin (Hrsg.), Komfort, Michelin (Hrsg.), Rollwiderstand, Umweltbundesamt (Hrsg.), Umwelteigenschaften.
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Veröffentlichungen gibt es allerdings zum Thema abfallrechtliche Produktverantwortung. Untersucht wird die Produktverantwortung im Generellen bzw. im Hinblick auf
bestimmte Produkte oder Regelungen.58
IV. Gang der Untersuchung
Regeln, die die abfallrechtliche Verantwortung für ein bestimmtes Produkt betreffen,
können den Umwelt- und Ressourcenschutz nur dann nachhaltig fördern, wenn sie in
Ansehung der tatsächlichen wie rechtlichen Besonderheiten des Produktes geschaffen sind. Erst die genaue Kenntnis eines Regelungsumfeldes ermöglicht es, an den
richtigen Stellen anzusetzen und rechtspolitisch gewünschte Änderungen herbeizuführen.
Deshalb ist es zunächst auch erforderlich, die technischen und ökonomischen Grundlagen des Altreifens, seines Anfalls sowie seiner weiteren Behandlung aufzuzeigen
(Kapitel B. der Arbeit). Die gewonnenen Erkenntnisse sind sodann einer rechtlichen
Würdigung zu unterziehen (Kapitel C. Rechtspflichten im Umgang mit Altreifen).
Dadurch wird das bestehende Regelungsumfeld abgesteckt.
Die insofern benötigten Tatsacheninformationen, die für eine solche Untersuchung
bislang noch nicht aufgearbeitet waren, werden aus gut zwei Dutzend Quellen zusammengestellt.
Kapitel D. der Arbeit widmet sich sodann dem abfallrechtlichen Prinzip der Produktverantwortung. Vor dem Hintergrund einer späteren Konkretisierung auf das Produkt
Reifen werden die mit der Produktverantwortung verfolgten rechtspolitischen
Absichten besprochen. Ihre auf Ressourcenschonung ausgerichtete Wirkungsweise
wird herausgearbeitet. Zudem erfolgt eine Darstellung der Produktverantwortung im
deutschen Recht sowie auf europäischer Ebene.
Daran anschließend bereitet Kapitel E. die Konkretisierung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Reifen in Deutschland vor. Hierbei anzustrebende abfallrechtspolitische Ziele werden erarbeitet und daraufhin überprüft, ob Maßnahmen ihrer
Umsetzung ein insgesamt hohes Schutzniveau für Umwelt und Ressourcen gewähr-
57
Eine Arbeit, die mir sehr weiterhalf, war Brinkmann, Stoffliche Verwertung von Altreifen. Ich danke
Herrn Dr. Kreipe von der Continental AG dafür, dass er mir diese zukommen ließ. Herrn Helmut
Hirsch, Referatsleiter des wdk, Geschäftsführer der GAVS, sei für seine Literaturanregungen
gedankt.
58 So z. B.: Alber, Produktverantwortung, Beckmann, Produktverantwortung – Grundsätze und zulässige
Reichweite –, UPR 1996, S. 41-50, Kaspar, Produktverantwortungsverordnungen, Kloepfer, Produktverantwortung für Elektrogeräte, Kloepfer/Kohls, Abfallrechtliche Produktverantwortung für Fremdgeräte, DVBl 2000, 1013-1025, Rummler, Weiterentwicklung der abfallrechtlichen Produktverantwortung, ZUR 2001, 308-314, Thomsen, Produktverantwortung und von Lersner, Die abfallrechtliche
Produktverantwortung, ZUR Sonderheft/2000, 105.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Wie kann abfallrechtliche Produktverantwortung dazu beitragen, das in Reifen verborgene Abfallvermeidungspotential auszuschöpfen? Welche Regelungen sind hierfür sinnvoll und rechtmäßig?
Das moderne Abfallrecht verfolgt das Ziel, den Stoffeinsatz bei der Produktherstellung durch ressourcensparendes Produktdesign möglichst zu minimieren und Stoffe durch lange Benutzungsdauer und mehrfache Verwendung über große Zeiträume im Umlauf zu halten. Die Entstehung von Abfall soll vermieden werden.
Bei Reifen lässt sich dies im Wesentlichen auf drei Arten erreichen. So kann zunächst die Kilometerlaufleistung erhöht werden, so dass ein Reifenwechsel und damit ein Altreifenanfall verzögert werden. Weiterhin können Reifen durch die Anwendung der Verfahren des Nachschneidens und der Runderneuerung „weitere Leben“ gegeben werden, so dass die aus dem Verkehr auszusondernde Zahl von Reifen erheblich verringert werden kann.
Das Buch zeigt auf, wie Reifenhersteller zur Anwendung dieser Verfahren und damit zur Wahrnehmung ihrer abfallrechtlichen Produktverantwortung gebracht werden können. Besonderes Gewicht wird dabei auf die Berücksichtigung von Vorsorgeprinzip und Lebenszykluskonzept gelegt.