Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“) am 1.1.2008 können Urheber nunmehr auch die Rechte zur Nutzung ihrer Werke in unbekannten Nutzungsarten wirksam übertragen.
Das Verbot solcher Verträge wurde ersetzt durch Bestimmungen zum Vertragsschluss und durch Einführung eines Widerrufsrechts sowie eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs zum Schutz der Urheber. Die Verfasserin stellt die Neuregelung sowie ihre Auswirkungen auf die Vertragspraxis vor. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Verwertungshemmnisse, die nach alter Rechtslage bestanden, im Wesentlichen überwunden sind, dass dabei aber auch die Interessen der Urheber aufgrund der neuen Bestimmungen angemessen gewahrt werden. Abschließend werden die Punkte zusammengefasst, an denen noch eine Nachbesserung des Gesetzgebers erfolgen sollte.
Die Autorin ist derzeit Mitglied der Kammer für Urhebersachen am LG Hamburg.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 16–27 Teil 1: Einleitung 16–27
- 29–30 II. Rechtsfolge 29–30
- 35–39 I. Nutzungsart 35–39
- 39–42 II. Bekanntheit 39–42
- 43–46 C. Beispiele 43–46
- 207–209 E. Schlussbetrachtung 207–209
- 210–218 Teil 4: Anhang 210–218
- 219–228 Literaturverzeichnis 219–228