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Zweitens, es ergibt sich kein einheitliches Bild bezüglich der Wirkung einer Markt-
öffnung auf das Zinskostenniveau (im Güterkraftverkehr leicht gestiegen, im Luftverkehr gesunken, in Telekommunikation und Gas deutlich gestiegen). Drittens, der
Wettbewerb führt tendenziell zu einer Nivellierung der Zinskostendifferentiale.
Die dritte Schlussfolgerung ist besonders bemerkenswert, bestätigt sie doch die
eingangs dieses Abschnitts zitierte Hypothese B von Stigler, die er im Rahmen seiner eigenen empirischen Studie nur eingeschränkt bestätigen konnte.159 Im Hinblick
auf die Ermittlung unternehmensspezifischer Zinskosten im Regulierungskontext
lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass gerade bei der im Regulierungskontext
vorliegenden Marktmacht die Zinskostendifferentiale zwischen den einzelnen Unternehmen einer Branche signifikant sein können und nicht vernachlässigt werden
dürfen.
5.3.4 Disaggregierte Zinskostenermittlung für unterschiedliche Geschäftsbereiche
Wenn von Zinskosten ohne besonderen Zusatz die Rede ist, sind damit üblicherweise die Zinskosten bezogen auf ein ganzes Unternehmen gemeint. Davon zu unterscheiden sind geschäftsbereichsspezifische und projektspezifische Zinskosten (vgl.
Abbildung 5.2).
Idealtypisch werden im Rahmen unternehmerischer Investitionsplanungen die
Zinskosten projektspezifisch ermittelt (vgl. Brealey/Myers 2003: S. 222 f.). Da es
für einzelne Projekte jedoch kaum separate Kapitalmarktinformationen gibt, liegt die
praktikablere Aggregationsstufe typischerweise auf der Ebene eines Geschäftsbereichs. Sofern einzelne Geschäftsbereiche separat an der Börse notiert sind oder es
zumindest Börsennotierungen vergleichbarer Unternehmen ("Pure Play") gibt, entspricht das Vorgehen zur Ermittlung geschäftsbereichsspezifischer Zinskosten weitgehend dem Verfahren zur Ermittlung von unternehmensspezifischen Zinskosten.
returns by seeking out niche markets or unmet customer needs and providing them at rates
above cost, until other competitors catch up. Regulation, in contrast, requires homogenous
product offerings both for administrative simplicity and to satisfy the need to avoid undue
discrimination. (...) Second, and more generally the business skills needed to survive in a
regulated market differ from those needed to survive under competition. Behaviors that
served companies well under regulation (e.g., keeping a product homogenous and emphasizing quality over price) can be actively harmful under competition. Companies can have a hard
time adapting to such changes" (Kolbe/Borucki 1996: S. 14). Zu den Implikationen für die
Unternehmensorganisation aus der Perspektive der Strategieforschung vgl. Ghobadian et al.
(1998) und Martinez/Artz (2006) sowie das Fallbeispiel in Knieps/Müller/Heuermann (2007).
159 Es scheint so, als habe die Forschung der letzten drei Jahrzehnte zu sehr die Wirkungen von
Marktmacht auf das Zinskostenniveau fokussiert, obwohl es bereits frühzeitig Stimmen gab,
die an die frühe Arbeit von Stigler anknüpften und auf die Bedeutung der Zinskostenstruktur
hinwiesen (vgl. McEnally 1976).
99
Das eigentliche Problem beginnt, wenn keine "Pure Play"-Unternehmen verfügbar
sind.160
Abbildung 5.2: Disaggregierte Zinskostenermittlung
Projekt A1
Projekt A2 Geschäftsbereich A
Projekt A3
Projekt B1
Projekt B2 Geschäftsbereich B
Projekt B3
Projekt C1
Projekt C2
Gesamtunternehmen
Geschäftsbereich C
Projekt C3
Quelle: Eigene Darstellung
Bei der Regulierung marktmächtiger Unternehmen ergibt sich regelmäßig das Problem, dass diese Unternehmen mehrere Geschäftsbereiche haben, wovon nur ein Teil
durch regulierungsbedürftige Marktmacht gekennzeichnet ist (vgl. Knieps 2003b: S.
999 f.). Falls es "Pure Play"-Unternehmen gibt, dann sind Regulierungsbehörden in
der Praxis auch geneigt, geschäftsbereichsbezogene Zinskosten zu verwenden (vgl.
PwC 2005: S. 25-27). Im Elektrizitätssektor der USA gibt es z.B. hinreichend "Pure
Play"-Unternehmen, so dass dieser Ansatz dort relativ leicht angewandt werden
kann (vgl. z.B. Morin 2005: S. 59-81). Diese Voraussetzungen sind aber nicht in allen regulierten Bereichen vorhanden.
In der Telekommunikation ist es besonders schwierig, über den "Pure Play"-
Ansatz spezifische Zinskosten für die verbliebenen regulierungsbedürftigen Bereiche in den Ortsnetzen zu ermitteln. Es gibt zwar diverse separate Börsennotierungen, z.B. für Mobilfunkanbieter, aber die für die Anwendung des "Pure Play"-
Ansatzes zumindest partiell notwendige Deckungsgleichheit der Unternehmensgrenzen mit den unregulierten bzw. regulierten Leistungsbündeln erscheint angesichts
der Phasing out-Potenziale des Regulierungsbedarfs in den Ortsnetzen (vgl. Knieps
2008a: S. 113 f.) auf absehbare Zeit weder realistisch noch wünschenswert. Dessen
160 In der Corporate Finance gilt das Problem als noch nicht hinreichend gelöst. Die Forschungspraxis behilft sich mit heuristischen Verfahren (vgl. Bufka/Kemper/Schiereck 2004 und Geginat et al. 2006).
100
ungeachtet können Regulierer dennoch versuchen, geschäftsbereichsbezogene Zinskosten zu ermitteln. Die Monopolkommission hat dies der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation in einem Sondergutachten ausdrücklich empfohlen
(vgl. Monopolkommission 2003: S. 244-250). Bemerkenswert ist die Ankündigung
der britischen Regulierungsbehörde, ihre bisherige Praxis der Verwendung unternehmensspezifischer Zinskosten zu ändern und fortan geschäftsbereichsspezifische
Zinskosten ihren Regulierungsentscheidungen zugrundezulegen (vgl. Ofcom 2005:
S. 67-84).
Der bei den Regulierungsbehörden zu beobachtende Trend hin zur Verwendung
geschäftsbereichsbezogener Zinskosten entspricht der Grundidee der disaggregierten
Kapitalkostenermittlung (vgl. Abschnitt 3.3.4) und ist vom Ansatz her positiv zu
beurteilen. Auffallend ist jedoch, dass wenn Regulierungsbehörden geschäftsbereichsbezogene Zinskosten ermitteln, dies regelmäßig zu dem Ergebnis führt, dass
die für die regulierten Geschäftsbereiche ermittelten Zinskosten niedriger sind als
die für die unregulierten Geschäftsbereiche (vgl. Knieps 2003b: S. 999 f. und PwC
2005: S. 25-27). Insoweit diese Zinskostendifferentiale auf unterschiedliche Risikocharakteristika der Geschäftsbereiche zurückgeführt werden können, ist gegen diese
Praxis nichts einzuwenden, sondern vielmehr als konsequente Umsetzung kapitalmarktorientierter Zinskostenermittlung zu begrüßen. Diese Praxis sollte jedoch nicht
als Indiz aufgefasst – oder gar damit begründet – werden, dass die Existenz von
Marktmacht oder der Einsatz bestimmter Regulierungsinstrumente per se niedrigere
Zinskosten zur Folge habe. Wie die vorhergehenden Abschnitte 5.3.2 und 5.3.3
gezeigt haben, sind solch generelle Wirkungshypothesen bislang weder theoretisch
noch empirisch hinreichend fundiert begründbar.
5.3.5 Fazit
Das Cost of capital-Konzept liefert die analytische Basis, um entscheidungsrelevante
Zinskosten konsistent sowohl in wettbewerblichen als auch in regulierten Netzbereichen zu ermitteln. Da die ökonomisch fundierte Anwendung kapitalmarktorientierter
Ermittlungsverfahren grundsätzlich möglich und sinnvoll ist, gibt es in den auch
nach der Liberalisierung noch regulierten Netzbereichen keine Rechtfertigung mehr
für die Beibehaltung administrativer Zinskostenvorgaben (z.B. aus dem öffentlichen
Preis- und Gebührenrecht) aus der Zeit vor der Liberalisierung (vgl. Knieps 2003b:
S. 990-993).
Trotz der Stärken einer konsequenten Kapitalmarktorientierung gilt es auch, sich
ihrer Schwächen bewusst zu sein. Im Verlauf dieses Kapitels sollte deutlich geworden sein, dass es ein Trugschluss wäre zu meinen, man könne auf diesem Weg die
Risiken unternehmerischen Handelns vollständig abbilden. Kapitalmarktorientierte
Zinskosten können zwangsläufig nur die Risiken widerspiegeln, die auf Kapitalmärkten gehandelt werden. Darauf hat schon Knight hingewiesen, und die anhaltende Diskussion um das CAPM zeigt die Aktualität dieser Aussage. Hinzu kommt das
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Für die in liberalisierten Netzindustrien aktiven Unternehmen sind Kosteninformationen insbesondere bei Preis- und Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus interessieren sich in zunehmendem Maße die wirtschaftspolitischen Entscheidungsträger für die Kosten der Netze, vor allem bei der Regulierung von Marktmacht und der Bestellung defizitärer Netzleistungen. Dies erfordert eine auf anerkannten ökonomischen Prinzipien basierende entscheidungsorientierte Kostenermittlung, die durchgängig und konsistent in allen Netzbereichen – seien sie nun wettbewerblich, reguliert oder subventioniert – anwendbar ist. Die vorliegende Habilitationsschrift will hierfür eine systematische methodische Grundlage legen.
Im Mittelpunkt steht die disaggregierte Ermittlung der Kapitalkosten. Es wird aufgezeigt, dass das Deprival value-Konzept bei der Kapitalkostenermittlung eine zentrale Rolle spielt. Darauf aufbauend wird ein analytischer Rahmen entwickelt, der das Zusammenspiel von Regulierung und Subventionierung (z.B. bei defizitären Eisenbahninfrastrukturen) normativ begründen kann.