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Fünftes Kapitel: Verfassungsrechtliche Überprüfung des Fernsehwerbeverbotes gemäß § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV
Während im vorangegangenen Kapitel Tatbestand und Rechtsfolgen des neu geschaffenen Fernsehwerbeverbotes genau eruiert worden sind, bedarf dieses nunmehr
einer Überprüfung auf seine Verfassungsmäßigkeit. Der Schwerpunkt der nachfolgenden Untersuchung soll dabei maßgeblich auf der Überprüfung der materiellen
Verfassungsmäßigkeit des Verbotes liegen.
A. Festlegung des Prüfungsgegenstandes
Infolge des rundfunkrechtlichen Bezuges der vorliegenden Untersuchung bedarf
auch die verfassungsrechtliche Überprüfung des Verbotstatbestandes einer dementsprechenden Eingrenzung. Nach einer kursorischen Prüfung der formellen Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenzen im Glücksspielbereich soll die materielle Verfassungsmäßigkeit des Fernsehwerbeverbotes allein
aus der Sicht der privaten Fernsehveranstalter untersucht werden. Eine eventuelle
mittelbare Grundrechtsbetroffenheit der Sportwettenanbieter wird hier bewusst au-
ßer Betracht bleiben bzw. allenfalls am Rande Erwähnung finden. Das Fernsehwerbeverbot gemäß § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV wird auf seine Vereinbarkeit mit Art. 5
Abs. 1 S. 2 GG sowie mit Art. 12 Abs. 1 GG hin zu untersuchen sein. Hierbei soll
die materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbotstatbestandes sowohl im Hinblick
auf Glücksspielwerbung im Allgemeinen, als auch auf Sportwettenwerbung im Besonderen beleuchtet werden.
Eine gesonderte verfassungsrechtliche Überprüfung des allein auf Sportwetten
bezogenen „Verknüpfungsverbotes“ gemäß § 21 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 GlüStV wird infolge der für die Fernsehwerbung allenfalls theoretischen Bedeutung im Verhältnis
zu § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV nicht erfolgen. Hinsichtlich der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit ergäben sich bei der Überprüfung im Übrigen keine wesentlichen Unterschiede, weil gerade bei der materiellen Verfassungsmäßigkeit dieselben bzw. ähnliche Rechtfertigungsanforderungen anzulegen wären.
B. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Fernsehwerbeverbotes gemäß § 5 Abs. 3
Alt. 1 GlüStV
Bevor die formelle Verfassungsmäßigkeit im engeren Sinne zu erläutern sein wird,
soll in gebotener Kürze auf Funktion und Rechtsnatur intraföderaler Staatsverträge
als spezielle Form der Länderkooperation eingegangen werden.
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Zusammenfassung
Die Arbeit zeichnet einen Querschnitt durch das Rundfunk- und Glücksspielrecht. Es erfolgt eine dezidierte und umfassende Darstellung der Systematik der Staatsaufsicht über die Landesmedienanstalten am Beispiel der Sportwettenwerbung im Privatfernsehen. Die in den Landesmediengesetzen der 16 Bundesländer normierten Aufsichtsmaßstäbe und Aufsichtsmittel werden rechtsvergleichend gegenübergestellt und in allen Einzelheiten erläutert. Sodann folgt eine Untersuchung der materiellrechtlichen Zulässigkeit von Sportwettenwerbung im Privatfernsehen, insbesondere nach Maßgabe des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Fernsehwerbeverbotes für Glücksspiele gemäß § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Verbotes werden detailliert erörtert und die Norm überdies auf ihre Verfassungs- und Europarechtskonformität überprüft.