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legenheiten, sofern die Sportwettenwerbung vom Begriff der Programmangelegenheiten erfasst wird, ausgeschlossen ist. Eine straf- und ordnungsrechtliche Bewertung der materiellrechtlichen Zulässigkeit der Werbung erfolgte nicht, da bereits die
rechtsaufsichtliche Weisung nach der vom Gericht vertretenen Rechtsauffassung einen unzulässigen staatlichen Eingriff in die Programmangelegenheiten darstellte und
mithin rechtswidrig war11.
Bereits die dargestellten Entscheidungen zeigen, dass sich im Bereich der Rundfunkwerbung für Sportwetten vielschichtige Rechtsprobleme stellen, zu deren Beantwortung die folgende Untersuchung einen Beitrag leisten soll.
B. Gang der Untersuchung
Wie bereits der Titel der Arbeit erkennen lässt, soll die grundsätzliche Systematik
und Reichweite der Staatsaufsicht über die Landesmedienanstalten, bezogen auf das
konkrete Beispiel der Sportwettenwerbung im Programm privater Fernsehveranstalter erläutert werden. Somit bleibt sowohl die rechtliche Bewertung der Sportwettenwerbung im Bereich des privaten Hörfunks12, als auch im Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks außer Betracht. Daneben bedarf, nach der bereits angesprochenen Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Sportwettenrecht13, die materiellrechtliche Bewertung der Sportwettenwerbung einer näheren Untersuchung. Es gilt
daher die folgenden Problemkomplexe in der nun dargestellten Reihenfolge rechtlich aufzuarbeiten:
1. Zunächst ist die grundsätzliche Systematik der Rundfunkaufsicht hinsichtlich privater Rundfunkveranstalter im Verhältnis Staat – Landesmedienanstalten - Private Rundfunkanbieter zu erörtern.
2. Sodann bedürfen Intensität, Reichweite und Grenzen der staatlichen Aufsicht über die Landesmedienanstalten einer eingehenden Erörterung. Zu
klären ist hier insbesondere, inwieweit eine staatliche Aufsicht im Bereich
der Programmangelegenheiten als zulässig anzusehen ist und ob gar von
einem völligen Ausschluss der Staatsaufsicht in Programmangelegenheiten
auszugehen ist.
3. Des weiteren ist zu Fragen, ob die Werbung und insbesondere die Sportwettenwerbung ebenfalls als Teil des Programms anzusehen und damit dem
Zugriff der staatlichen Rechtsaufsicht, sollte diese in Programmangelegenheiten eingeschränkt bzw. ausgeschlossen sein, entzogen ist.
4. Nach der Aufarbeitung der spezifisch rundfunkrechtlichen Fragen zur
Staatsaufsicht ist eine materiellrechtliche Bewertung der Sportwettenwerbung vorzunehmen. Nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage vor
11 VGH Bayern ZUM 2007, 239 (242 f.).
12 Diese folgt indes grundsätzlich den gleichen Strukturen.
13 BVerfG NJW 2006, 1261 ff.
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und nach dem Grundsatzurteil des BVerfG vom 28.03.2006 und insbesondere in der bis zum 31.12.2007 andauernden Übergangszeit, gilt es sich der
Zulässigkeit von Sportwettenwerbung im Programm privater Fernsehveranstalter nach Inkrafttreten des GlüStV am 01.01.2008 zu widmen. Von
Bedeutung ist hier einerseits die Zulässigkeit der Fernsehwerbung für
Sportwettangebote vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Werbeverbotes in § 284 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 StGB. Andererseits und gleichsam
spannender ist indes die Frage, wie sich das neu geschaffene Fernsehwerbeverbot des § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV auf die materiellrechtliche Zulässigkeit der Sportwettenwerbung im Programm privater Fernsehveranstalter
auswirkt. Flankierend in die Untersuchung einzubeziehen ist auch das spezielle auf Sportwetten zugeschnittene Verbot in § 21 Abs. 2 S. 2 Alt. 1
GlüStV.
5. Darüber hinaus ist das neu geschaffene Fernsehwerbeverbot auf seine Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Im Fokus stehen dabei in formeller Hinsicht Fragen der Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Erlass des
Verbotes. In materieller Hinsicht ist das Verbot auf seine Vereinbarkeit mit
den Grundrechten der privaten Fernsehveranstalter aus Art. 5 Abs. 1 S. 2
GG und Art. 12 Abs. 1 GG zu untersuchen.
6. In einem letzten Schritt wird schließlich aus gegebenem aktuellen Anlass
auf die Europarechtskonformität des Verbotes einzugehen sein. In Rede
steht hier ein etwaiger Verstoß gegen die in Art. 49, 50 EGV garantierte
Dienstleistungsfreiheit.
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References
Zusammenfassung
Die Arbeit zeichnet einen Querschnitt durch das Rundfunk- und Glücksspielrecht. Es erfolgt eine dezidierte und umfassende Darstellung der Systematik der Staatsaufsicht über die Landesmedienanstalten am Beispiel der Sportwettenwerbung im Privatfernsehen. Die in den Landesmediengesetzen der 16 Bundesländer normierten Aufsichtsmaßstäbe und Aufsichtsmittel werden rechtsvergleichend gegenübergestellt und in allen Einzelheiten erläutert. Sodann folgt eine Untersuchung der materiellrechtlichen Zulässigkeit von Sportwettenwerbung im Privatfernsehen, insbesondere nach Maßgabe des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Fernsehwerbeverbotes für Glücksspiele gemäß § 5 Abs. 3 Alt. 1 GlüStV. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Verbotes werden detailliert erörtert und die Norm überdies auf ihre Verfassungs- und Europarechtskonformität überprüft.