372 Kapitel 10: Strukturen
Restriktionen hinsichtlich Konzernfinanzierungen1572 enthält. Dadurch
können Darlehen und Zinszahlungen als Repatriierungsinstrument eingesetzt werden.
B. Lösung
In der dargestellten Struktur wird eine deutsche GmbH von einer niederländischen B.V. finanziert, die wiederum von einer multinationalen U.S.amerikanischen Gesellschaft gehalten wird. Das Darlehen ist für den Kauf
von gegenwärtigen oder neuen Konzerngesellschaften bestimmt. Durch
die Abschaffung des § 8a Abs. 6 KStG a.F. löst diese Finanzierung keinerlei steuerlichen Folgen aus. Die verbleibende Restriktion in dieser Struktur
bestimmt, dass ein Zinsabzug auf die Höhe des Zinsertrages zuzüglich 30%
des EBITDA beschränkt ist, falls keine Ausnahme einschlägig ist.
In diesen Grenzen können Gewinne der deutschen Gesellschaft als Zinszahlungen steuerfrei zur niederländischen B.V. geleitet werden, die diese
Mittel an die U.S.-amerikanische Gesellschaft ausschüttet [Abbildung 51].
Wichtig ist, dass die deutsche GmbH und die von ihr gekauften Konzerngesellschaften als Personengesellschaften oder Disregarded Entities für
Zwecke der U.S.-amerikanischen Check-the-Box-Regeln eingeordnet werden.
Da die Zinsschranke nicht für die Berechnung der Niedrigbesteuerung
(§ 8 Abs. 3 AStG) im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung
angewendet wird,1573 kann auch eine Finanzierungsgesellschaft mit Sitz in
einem Tax Haven eingesetzt werden. Eine solche Finanzierungsgesellschaft muss aber im Einklang mit den U.S.-amerikanischen Subpart F-Regeln stehen.1574
1572 Siehe oben Kapitel 8(IV.).
1573 Im Detail oben Kapitel 8(IV.)
1574 Siehe Ch. 9(I.).
XII. »Two Markets Holding Strategy« mit einer »Welt-Holding« 373
Abbildung 51: Struktur – Zinsschranke und CFC
XII. »Two Markets Holding Strategy« mit einer »Welt-Holding«
A. Situation
Für multinationale U.S.-amerikanische Unternehmen, die sowohl auf dem
europäischen als auch auf den asiatischen Markt agieren, bietet sich eine
Doppelholdingstruktur an, die eine steueroptimale Repatriierung sämtlicher Gewinne in die Vereinigten Staaten ermöglicht. Als Grundüberlegung hierfür dienen zum einen die engen Beziehungen zwischen der Volksrepublik China (Mainland China) und der Sonderverwaltungszone Hongkong (»One Country, Two Systems«) und zum anderen das sich im Aufbau
befindliche DBA-Netzwerk Hongkongs sowie das bereits ausgeprägte
DBA-Netzwerk Singapurs. Das Problem für U.S.-amerikanische Investoren besteht darin, dass die Vereinigten Staaten weder mit Hongkong noch
mit Singapur ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben.
USA
Repatriierung mit Zinsschranke und CFC-Regeln
Niederlande
Darlehen
Kauf
Deutschland
Frankreich
“Check-the-Box”: DRE
patriierung mit Zinsschranke und CFC-Regeln
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
Spätestens wenn ein U.S.-amerikanischer Investor einen Gewinn in Deutschland realisiert hat, muss er eine Entscheidung darüber treffen, wie er den Gewinn verwendet. Hierfür gibt es drei Alternativen: Erstens, den Gewinn in Deutschland oder Europa zu reinvestieren, um diesen von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen, zweitens, den Gewinn aus Europa heraus in einen Drittstaat zu leiten, um ihn dort zu investieren und von der U.S.-amerikanischen Besteuerung abzuschirmen oder drittens, die Gewinne in die Vereinigten Staaten zu repatriieren. Für die letzte Option gibt es gute Gründe. Diesen widmet sich das Werk, indem es zwei Dutzend Holdingstandorte analysiert, die eine steueroptimale Repatriierung von U.S.-Gewinnen aus Deutschland ermöglichen.
Die Dissertation wurde mit dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2009, dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis 2009 und dem Esche Schümann Commichau Förderpreis 2009 ausgezeichnet.