364 Kapitel 10: Strukturen
Abbildung 45: Struktur – Debt Push Down II
VIII. Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte
A. Situation
Schweizer Holdinggesellschaften werden häufig zur Konzernfinanzierung
eingesetzt. Um dieser Aufgabe möglichst steueroptimal nachzukommen,
ist der Einsatz einer Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte zusammen mit
einer Luxemburger Holdinggesellschaft ein klassisches Gestaltungsinstrument.1558
B. Lösung
In dieser Struktur besitzt die Schweizer Holdinggesellschaft eine mit
Eigenkapital finanzierte Luxemburger Finanzierungs- bzw. Holdinggesellschaft sowie weitere Tochtergesellschaften (u.a. in Deutschland). Die
Luxemburger Finanzierungs- bzw. Holdinggesellschaft unterhält eine
Betriebsstätte in der Schweiz [Abbildung 46]. Diese Betriebsstätte führt
Dienstleistungen für operative Tochtergesellschaften der Schweizer Holdinggesellschaft aus. Solche Finanzdienstleistungen können beispielsweise die Darlehensvergabe, Cash Management, Factoring und Leasing
sein.1559
1558 Vgl. Diamond/Diamond, Tax Havens of the World – Switzerland, 2006, S. 32-34.
1559 Kubaile/Suter/Jakob, Der Steuer- und Investitionsstandort Schweiz, 2006, S. 187-
189.
Bank
GmbH GmbHNL- BV U.K.-Ltd.
NL-BV U.K.-Ltd.
Debt Push Down
400
300
300
Abbildung 45: Struktur Debt Push Down II
VIII. Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte 365
Diese Struktur ist aus dreierlei Gründen vorteilhaft:
Erstens, die Zinseinkünfte der Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte
unterliegen nur einer Steuerbelastung zwischen 1,5% und 7% durch
die Möglichkeit eines »fiktiven Zinsabzuges« (deemed interest deduction). Dieser gestattet es, Finanzierungskosten (notional interest) für
Kapital was vom Stammhaus zur Verfügung gestellt wurde, abzuziehen.1560
Zweitens, die Einkünfte der Schweizer Finanzierungsbetriebstätte
sind unilateral und bilateral steuerbefreit im Sitzstaat des Stammhauses (z.B. Luxemburg).1561
Drittens, ein weiterer Grund für die niedrige Steuerlast der Schweizer
Finanzierungsbetriebsstätte ist, dass diese in ein spezielles Steuerregime in der Schweiz eingebunden werden kann (z.B. steuerliche Behandlung wie eine Verwaltungsgesellschaft).
Allerdings bedarf es auch bei dieser Struktur einer sorgfältigen Planung, da
es diverse Fallstricke gibt.1562
Abbildung 46: Struktur – Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte
1560 Kubaile/Suter/Jakob, Der Steuer- und Investitionsstandort Schweiz, 2006, S. 187-
189; Kälin, Swiss Companies in International Tax Planning, Tax Planning International Review 2005, Vol. 32, September, 7, 10, 11.
1561 Andere Länder, die in den Abkommen mit der Schweiz die Freistellungsmethode
vereinbart haben sind u.a. Island, Österreich, Spanien, Ungarn und Polen.
1562 Zu beachten ist die jüngst geänderte österreichische Verwaltungspraxis zur
Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte Siehe Rosenberger, Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte, Steuer und Wirtschaft International 2007, 550-557.
Deutschland
Schweiz
Schweizer Finanzierungsbetriebsstätte
Luxemburg
(fiktiver)
Zinsabzug
Eigenkapital
OpCo.
Darlehen
i i i r sbetriebsstät e
366 Kapitel 10: Strukturen
IX. Check-the-Box: Vermeidung der Subpart F-Regeln
Durch die Check-the-Box-Regeln werden Gestaltungen ermöglicht, durch
die die Subpart F-Regeln vermieden werden können.
A. Situation
Der Einsatz einer ausländischen Holdinggesellschaft allein reicht nicht,
um außerhalb des Anwendungsbereiches der Subpart F-Regeln zu agieren.
Denn Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die von den (ausländischen) Tochtergesellschaften an die (ausländische) Holdinggesellschaft
gezahlt werden, können grundsätzlich Subpart F-Einkünfte darstellen.
B. Lösung
Zunächst müssen die Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaft für
Zwecke der Check-the-Box-Regeln als Disregarded Entity (Betriebsstätte)
eingeordnet werden. Dadurch werden Dividendeneinkünfte nicht zu Subpart F-Einkünften, sondern als einfacher Gewinntransfer von einer ausländischen Betriebsstätte behandelt. Die Einkünfte der Disregarded Entity
werden direkt der Holdinggesellschaft zugeordnet [Abbildung 47].1563
Es gab Pläne der IRS diese Art der Check-the-Box-Planung zu unterbinden. Diese wurden aber zurückgezogen.1564
1563 Grube, Foreign Holding Company Structure Using Check-The-Box, Journal of
Taxation 2001, January, 5, 6, 7; Sweitzer, Analyzing Subpart F in Light of Checkthe-Box, Akron Tax Journal 2005, Vol. 20, 1, 10.
Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Die internationale Steuerplanung mit Holdinggesellschaften ist für multinationale Konzerne häufig lohnenswert. Allerdings gilt es vielerlei Fallstricke zu beachten. Der Autor stellt nicht nur die Grundlagen dieser Art von Steuerplanung dar, sondern präsentiert Strukturen, die sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler von großem Interesse sind.
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