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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 5
I. Die Fragestellung des Gutachtens 11
II. Das Verhältnis von Parlament und Regierung in der
parlamentarischen Demokratie 13
III. Das Interpellations- und Fragerecht als Ausgestaltung der Kontrollfunktion des Parlaments 15
1. Der Aspekt parlamentarischer Kontrolle 15
2. Kontrollintendierte Informationsbeschaffung der
parlamentarischen Opposition 17
3. Das Fragerecht als Status- und Teilhaberecht des Abgeordneten 19
IV. Die Ausgestaltung des parlamentarischen Fragerechts im Freistaat
Thüringen 20
V. Die Grenzen des parlamentarischen Fragerechts 21
1. Äußere Schranken des parlamentarischen Fragerechts 21
2. Innere Schranken des parlamentarischen Fragerechts 22
3. Der Aspekt der Aktualität des Fragegegenstandes 25
4. Ansonsten weite Interpretation des parlamentarischen Fragerechts 26
5. Der Zusammenhang zwischen Fragerecht und Antwortverpflichtung 27
6. Zwischenfazit 27
VI. Die Antwortpflicht der Regierung 29
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 29
2. Die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Antwortpflicht der
Landesregierung im Freistaat Thüringen 30
3. Verfassungsrechtliche Eckpfeiler der Antwortpflicht der Landesregierung 32
a. Das »Wie« der Antwort 32
b. »Unverzügliche« Beantwortung 33
c. Die korrekte und wahrheitsgemäße Wiedergabe von Tatsachen 33
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VII. Die Grenzen der Antwortpflicht der Regierung 34
1. Keine abschließende Bedeutung von Art. 67 Abs. 3 ThürVerf 34
a. Das verfassungssystematische Argument 35
b. Das Wortlautargument 35
c. Die Ansicht des ThürVerfGH 35
d. Zwischenfazit 36
2. Art. 67 Abs. 3 ThürVerf: Die geschriebenen Grenzen der Antwortverpflichtung der Landesregierung 37
a. Entgegenstehende gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse,
schutzwürdige Interessen Dritter 38
b. Die nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Eigenverantwortung der Landesregierung 38
aa. Die nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der
Funktionsfähigkeit der Landesregierung 39
(1) Der Aspekt der Funktionsfähigkeit 39
(a) Rechtfertigung der Bestimmung 39
(b) Die Praxis der Parlamentsverwaltung im Freistaat
Thüringen 41
(c) Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der
Verwaltung im Allgemeinen Verwaltungsrecht 42
(2) Die »nicht nur geringfügige« Beeinträchtigung der
Funktionsfähigkeit 43
(3) Funktionsfähigkeit der Regierung und
parlamentarische Anfragen 45
(4) Handlungsspielräume der Landesregierung 46
(5) Art. 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ThürVerf. als »reale«
Verfassungsvariante 47
bb. Die nicht nur geringfügige Beeinträchtigung der Eigenverantwortung der Landesregierung 48
3. Ungeschriebene Grenzen der Antwortverpflichtung der Landesregierung 49
a. Der Aspekt der Verantwortung – Die Regierung muss zu dem
befragten Thema »etwas zu sagen haben« 49
aa. Das Urteil des ThürVerfGH vom 4. April 2003 50
bb. Die Antwortpflicht der Regierung im Kontext von
Regierungsverantwortung und gubernativer Funktionszuweisung 51
(1) Zuständigkeit und Verantwortung der Regierung 51
(2) Der Aspekt der Funktionenordnung 53
(3) Die Verbands- und Organkompetenz der Regierung 54
(4) Schlussfolgerungen 54
(5) Beispiele 55
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(6) Die Sicht des ThürVerfGH 56
(7) Die Verantwortung der Landesregierung für die
Kommunalaufsicht 56
(a) Die Garantie kommunaler Selbstverwaltung 56
(b) Die Kommunalaufsicht 58
(c) Insbes. die Rechtsaufsicht 59
(d) Die Reichweite der Verantwortung der Regierung
im Hinblick auf die Rechtsaufsicht 60
(e) Zwischenfazit 63
b. Der für die Beantwortung maßgebliche Kenntnisstand der
Regierung 63
c. Der Grundsatz der Organtreue als Grenze für die
Beantwortung parlamentarischer Anfragen 65
aa. Die Organtreue als Missbrauchsgrenze 65
bb. Das Gebot der Rücksichtnahme 66
cc. Die Grenze des Missbrauchs 67
VIII. Die begrenzte gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der
Landesregierung 70
IX. Zusammenfassung des Gutachtens in Thesen 71
Literaturverzeichnis 79
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Chapter Preview
References
Zusammenfassung
Der Autor lotet das Verhältnis von parlamentarischem Fragerecht und Antwortverweigerungsrecht der parlamentarisch verantwortlichen Regierung näher aus. Er analysiert die Legitimation wie auch die Grenzen des Fragerechts der Abgeordneten, betont aber zugleich das Recht der Regierung, in bestimmten Fällen, namentlich bei einer missbräuchlichen Handhabung des Fragerechts, die Antwort auf parlamentarische Anfragen verweigern zu können. Das Werk dient zugleich als Leitfaden für die parlamentarische Praxis.
Nach der Einbettung des parlamentarischen Fragerechts in den Kontext des Kontrollfunktion des Parlaments untersucht der Verfasser mit einem ausführlichen Blick auf die Rechtslage im Freistaat Thüringen zunächst die inneren und äußeren Grenzen des parlamentarischen Fragerechts, bevor er die Antwortverpflichtung der Regierung näher konturiert. Anschließend werden die geschriebenen wie auch die ungeschriebenen Grenzen der Antwortpflicht der Regierung ausführlich behandelt, wobei der Aspekt der Funktionsfähigkeit der Regierung eine intensive Beachtung erfährt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beantwortung der Frage gelegt, wann eine missbräuchliche Inanspruchnahme des parlamentarischen Fragerechts angenommen werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch der Grundsatz der Organtreue näher erläutert.