Elektronische Presse und Bürgerjournalismus
Presserechtliche Rechte und Pflichten von Wortmedien im Internet
Zusammenfassung
Die zahlreichen Publikationsmöglichkeiten des Internets ermöglichen es heute jedem Internetnutzer, sich beiläufig und zufällig, aber auch regelmäßig, als Bürgerjournalist zu betätigen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie dies rechtlich einzuordnen ist.
Zunächst wird umfassend untersucht, inwiefern der herkömmliche Pressebegriff und seine historische Entwicklung es ermöglichen, Angebote der elektronischen Presse in den Schutzbereich der Pressefreiheit einzubeziehen. Anschließend wird daraus ein neuer Pressebegriff entwickelt, der alte und neue Kriterien kombiniert, um dadurch der technischen Entwicklung besser gerecht zu werden.
Schließlich wird im Einzelnen analysiert, inwieweit bestehende presserechtliche Rechte und Pflichten der gedruckten Presse auf die elektronische Presse übertragbar sind. Zudem werden jene presserechtlichen Besonderheiten der elektronischen Presse dargestellt, die kein Äquivalent in der gedruckten Presse finden, da sie rein internetspezifisch sind.
- 23–24 Einleitung 23–24
- 33–34 1. E-Paper 33–34
- 35–36 3. Blogs 35–36
- 36–37 5. Apps 36–37
- 38–39 7. Wikis 38–39
- 39–39 8. Kombinationen 39–39
- 168–169 3. Bewertung 168–169
- 206–206 1. Bisherige Merkmale 206–206
- 206–207 2. Neue Merkmale 206–207
- 208–208 4. Neuer Pressebegriff 208–208
- 211–213 1. Landespressegesetze 211–213
- 213–217 2. Telemediengesetz 213–217
- 219–249 1. Redaktionsgeheimnis 219–249
- 306–320 4. Netzneutralität 306–320
- 327–343 Literaturverzeichnis 327–343