Die Rolle des Verwaltungsverfahrens in Deutschland und England
Ein Rechtsvergleich exekutiver Wissensgenerierung im gentechnikrechtlichen Freisetzungsverfahren
Zusammenfassung
Der Legislative fehlt es zunehmend an dem erforderlichen Wissen zur vollständigen Determinierung von Gesetzen. Die in der Folge entstehenden Gesetze können nicht mehr wie bisher durch die Umsetzung konkreter Vorgaben vollzogen werden. Vielmehr muss die Exekutive zunächst selbst das zur Entscheidung erforderliche Wissen generieren. Die klassischen und neueren Instrumente und Mechanismen des Verwaltungsverfahrens, die Wissensgenerierung ermöglichen, werden am Beispiel des gentechnikrechtlichen Freisetzungsverfahrens nach deutschem und englischem Recht untersucht und an der jeweiligen Verfassung gemessen. Dabei zeigt sich, dass das Potential des deutschen Verwaltungsverfahrens noch nicht ausgeschöpft ist.
- 5–16 Vorwort 5–16
- 19–31 Einleitung 19–31
- 355–381 Literaturverzeichnis 355–381