Der Auskunftsanspruch im gewerblichen Rechtsschutz
Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Passivlegitimation von Internetauktionshäusern für Drittauskunftsansprüche im Falle des Vertriebs von Produktpirateriewaren durch Dritte
Zusammenfassung
Der Verkauf von Produktpiraterieprodukten im Internet boomt. Gerade auf den Plattformen von Internetauktionshäusern werden eine Vielzahl gefälschter Artikel verkauft. Die Verfolgung der damit verbundenen Rechtsverletzungen ist für den jeweiligen Rechteinhaber vor allem deshalb schwierig, weil ihm die Identität des Verletzers, der im Internet zumeist unter einem Benutzerpseudonym auftritt, in der Regel nicht bekannt ist.
Die Autorin geht der Frage nach, ob sich der Rechteinhaber im Falle des Vertriebs von Produktpirateriewaren auf der Plattform eines Internetauktionshauses an den Betreiber des Auktionshauses wenden kann, um von diesem die Identität des Verletzers in Erfahrung zu bringen. Hierzu untersucht sie den Auskunftsanspruch im gewerblichen Rechtsschutz zunächst abstrakt, um in einem zweiten Teil den beiden Kernfragen nachzugehen: Sind Internetauktionshäuser im Falle des Vertriebs von Produktpirateriewaren durch Dritte als „Störer“ im wettbewerbsrechtlichen Sinne anzusehen? Und umfasst die Störerhaftung die Erteilung von Auskunft? In einem dritten Teil wird ein kurzer Ausblick auf bevorstehende Rechtsentwicklungen gegeben.
- 13–17 Einleitung 13–17
- 13–15 I. Hintergrund 13–15
- 61–91 1. Voraussetzungen 61–91
- 94–94 1. Rechtsgrundlage 94–94
- 100–140 2. Teil: Besonderer Teil 100–140
- 141–163 3. Teil: Ausblick 141–163
- 159–160 1. Anwendungsbereich 159–160
- 161–162 3. Kritik 161–162
- 164–168 Schlussteil 164–168
- 169–170 Sachwortverzeichnis 169–170
- 171–178 Literaturverzeichnis 171–178