Zusammenfassung
Diese Arbeit leistet einen Beitrag zu der in der Völkerrechtswissenschaft geführten Diskussion um die Konzeptualisierung eines dritten Strangs des Friedenssicherungsrechts – eines ius post bellum. Die Reparationen für den Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot werden als ein möglicher Grundsatz herausgegriffen und im Hinblick auf ein praktisches Bedürfnis für die Entwicklung eines ius post bellum analysiert. Ausgehend von der Analyse der relevanten Staatenpraxis, beginnend mit dem Versailler Reparationsregime nach dem Ersten Weltkrieg bis zu den Arbeiten der „Eritrea-Ethiopia Claims Commission“ Anfang dieses Jahrhunderts, erfolgt eine Bestandsaufnahme des geltenden Völkergewohnheitsrechts, insbesondere im Hinblick auf den Haftungsgrund, die Haftungsvoraussetzungen sowie dem Umfang der Haftung. Dabei werden auch Entwicklungslinien oder wiederkehrende Problemstellungen, die sich noch zu keiner völkergewohnheitsrechtlichen Regel verdichtet haben, in den Blick genommen.
Schlagworte
Friedenssicherung Völkergewohnheitsrecht Gewaltverbot völkerrechtliches Gewaltverbot Versailler Vertrag ius post bellum Reparation Reparationen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 35–50 Teil 1 35–50
- 51–72 Teil 2 51–72
- 73–368 Teil 3 73–368
- 369–424 Teil 4 369–424
- 433–448 Literaturverzeichnis 433–448
5 Treffer gefunden
- „... Entschädigung in Gefahr sahen.294 Es handelte sich bei dem Begriff der „aggression“ somit um einen Kompromiss ...” „... handelte. Möglicherweise kann der weitere Wortlaut des Art. 231 VV bei der Beantwortung dieser Frage ...” „... einen Schadensersatz wegen der Verletzung des Gewaltverbotes im eigentlichen Sinne handelt, vgl ...”
- „... zum Erreichen eines dauerhaften Friedens besondere Anforderungen an die handelnden Akteure stellt.13 ...” „... „reparare“, das mit „wiederherstellen“ zu übersetzen ist. Mithin handelt es sich bei Reparationen dem ...” „... Resolution herangezogen werden, zum anderen aber auch als Handeln der Staaten selbst qualifiziert werden ...”
- „... handeln, mit der diese auf die Entwicklung der Konflikte der letzten 20 Jahre reagiert.35 Der Ansatz eines ...” „... internationalen Gemeinschaft in den Fokus rückte, nahm Kant eine sehr progressive Sichtweise ein.53 Dabei handelt ...” „... handelt, das eine Übergangsphase regeln soll, ist sein Anwendungsbereich zwangsweise zeitlich begrenzt.91 ...”
- „... völkerrechtswidrige Handeln eines Staates setzt gemäß Art. 2 lit. b ILC Draft Articles die Verletzung einer ...” „... völkerrechtlichen Pflicht durch ein Handeln oder Unterlassen voraus, das dem Staat zuzurechnen ist. Wie bereits ...” „... Verletzung eines Handelsabkommens zu belegen.“155 Die im Rahmen der mehr als 40-jährigen Bemühungen der ILC ...”
- „... einer Kürzung der Ansprüche herangezogen.1829 Dabei handelte es sich jedoch ausschließlich um ...” „... , dass die handelnden Akteure für sich in Anspruch nahmen, dass die auferlegten Reparationsprogramme ...” „... nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg mit tatsächlichen und wirtschaftlichen Erwägungen. Das Handeln ...”