Der Stiftungsvorstand bei der Vermögensverwaltung
Haftung, Bedeutung der Gemeinnützigkeit, Gestaltungsmöglichkeiten
Zusammenfassung
Die Vermögensverwaltung ist insbesondere für gemeinnützige Stiftungen eine unabdingbare und vorgreifliche Bedingung für ihren dauerhaften Bestand und eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Vor dem Hintergrund der nunmehr seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase, sehen sich viele Stiftungsvorstände gezwungen, sich komplexeren und risikoreicheren Anlageformen zu öffnen, jenseits der konservativen oder sogar mündelsicheren Anlagemöglichkeiten.
Die Arbeit untersucht insbesondere, nach welchen Maßstäben sich die Haftung des Stiftungsvorstands richten muss, und möchte Leitlinien für die Vermögensverwaltung in Stiftungen aufzeigen. Dabei kommt dem Schutz der Stiftung als verselbstständigte Vermögensmasse sowohl aus dogmatischen als auch aus praktischen Gründen eine besondere Bedeutung zu. Die Arbeit hinterfragt unter anderem die im stiftungsrechtlichen Schrifttum sowie von Seiten des Gesetzgebers beschrittenen Wege zur Reduzierung der Haftungsrisiken von Stiftungsvorständen und fordert gerade für die große Mehrheit der kleineren und kleinen Stiftungen eine höhere Professionalisierung der Entscheidungsträger in der Stiftung.
- 323–328 Schlussbemerkung 323–328
- 329–348 Literaturverzeichnis 329–348