Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder
Verfassungsrechtsfragen der Rolle der Länderparlamente bei rundfunkstaatsvertraglichen Reformen am Beispiel des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags
Zusammenfassung
Rundfunk ist Ländersache. Aber wer setzt eigentlich das Rundfunkrecht? Am Beispiel der Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterzieht das Werk die Rolle der Länderparlamente bei bundesweiten Reformen der Rundfunkordnung erstmals einer verfassungsrechtlichen Untersuchung. Nach der Erläuterung von staatsvertraglichen Kooperation zwischen den Ländern und dem Verfahren zum Abschluss von Rundfunkstaatsverträgen analysiert die Autorin hierfür unter Rückgriff auf parlamentarische Dokumente Genese und Vertraggebungsverfahren der Beitragsreform.
Im Zentrum ihrer Arbeit stellt die Autorin sodann anhand der Verfassungsgrundsätze demokratischer Legitimation, Gewaltenteilung, Parlamentsvorbehalt sowie der Öffentlichkeit und Transparenz hoheitlichen Handelns heraus, dass die Volksvertretungen nicht auf eine bloße „Abnickfunktion“ beschränkt werden dürfen. Als Mittel zur Stärkung der Parlamente steht schließlich die Informationspflicht der Regierungen auf dem Prüfstand.
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- 23–30 Einführung 23–30
- 285–308 Literaturverzeichnis 285–308
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- „... des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band VI: Bundesstaat, 3. Aufl., Heidelberg 2008 ...” „... der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) (Hrsg ...” „... .), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band II: Verfassungsstaat, 3. Aufl., Heidelberg ...”
- „... ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ...” „... des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland i.d.F. in der Fassung i.S.d. im Sinne des jew ...” „... CDU Christliche Demokratische Union Deutschlands CR Computer und Recht d. der / des d. h. das ...”
- „... ) Staatsverträge als föderalistisches Kooperationsinstrument des Bundesstaats Die Bundesrepublik Deutschland ist ...” „... Politikwissenschaft z.B. J. Hesse/Th. Ellwein, Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, S. 179 f.; jüngst ...” „... , vgl. BVerwGE 75, 79 (81). Die Zuständigkeit für die Deutsche Welle, den Auslandssender Deutschlands ...”
- „... Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). In der Wahl ...” „... öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“ (GEZ) ihre Arbeit auf. Sie führte als ...” „... begann mit einer einstündigen Unterhaltungssendung das Zeitalter des Rundfunks in Deutschland. Seitdem ...”