Zusammenfassung
Eines der aktuellsten Probleme der Rechtsetzung in der EU ist die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Art. 290 und 291 AEUV. Diese Arbeit zeigt wie es möglich ist auf Grundlage demokratietheoretischer Überlegungen und einer umfangreichen Praxisbetrachtung zu einer rechtssicheren Abgrenzung zu gelangen und diesen Ansatz kohärent in das Gesamtsystem europäischer Rechtsetzung einzufügen. Sie widmet sich zudem weiteren damit zusammenhängenden Einzelfragen, etwa der Frage, welche Anforderungen an einen sogenannten Basisrechtsakt zu stellen sind, der zum Erlass von delegierten Rechtsakten und von Durchführungsrechtsakten ermächtigt. Insbesondere wird auch erforscht, welche Rolle heute Komitologieausschüsse, Expertengruppen und Agenturen der Europäischen Union in den Bereichen der Ausarbeitung und der Kontrolle delegierter Rechtsetzung in der EU spielen.
- 15–23 Einleitung 15–23
- 357–357 Teil 5: Schluss 357–357
- 375–384 Literaturverzeichnis 375–384