Zusammenfassung
Mit dem Examinatorium Familien- und Erbrecht optimal für das Examen vorbereitet: Beide Rechtsgebiete sind Pflichtfachstoff jeder juristischen Prüfungsordnung und darüber hinaus Gegenstand entsprechender Schwerpunktbereiche bzw. Wahlfächer im Ersten und Zweiten Staatsexamen. Durch die kompakte Form lassen sich mit dem Examinatorium alle relevanten Aspekte des Pflichtfachs schnell erfassen. Studierenden des Schwerpunktbereichs und Referendaren mit entsprechendem Wahlfach dient das Examinatorium darüber hinaus zur systematischen Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffes. Anschauungsfälle sowie Wiederholungs- und Vertiefungsfragen helfen dem Leser dabei, sich das entsprechende Prüfungswissen auf Examensniveau anzueignen.
- 25–138 Teil 1: Familienrecht 25–138
- 25–27 § 1 Einleitung 25–27
- 28–31 § 2 Verlöbnis 28–31
- 32–35 § 3 Eheschließung 32–35
- 36–38 § 4 Eheaufhebung 36–38
- 39–51 § 5 Ehewirkungen 39–51
- 52–77 § 6 Güterrecht 52–77
- 84–96 § 8 Verwandtschaft 84–96
- 97–109 § 9 Kindschaftsrecht 97–109
- 110–131 § 10 Unterhaltsrecht 110–131
- 139–205 Teil 2: Erbrecht 139–205
- 139–139 § 1 Einleitung 139–139
- 206–219 § 1 Familienrecht 206–219
- 220–236 § 2 Erbrecht 220–236
- 237–242 Stichwortverzeichnis 237–242