Zusammenfassung
Neue Gefährdungslagen und Unfrieden in der Gesellschaft gegenüber bestehenden Strukturen der Demokratie stellen das Recht aktuell vor neue Herausforderungen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht muss erneut die Frage nach der Friedensstiftungs- und Konfliktlösungsfunktion als Anspruch und raison d’être des Rechts gestellt werden. Lokalhistorisch inspiriert vom Augsburger Religionsfrieden von 1555 – einem herausragenden Beispiel, wie das Recht gesellschaftliche Fehden befrieden und trotz politischer Widerstände zu lösen vermag – nehmen es die folgenden 14 Beiträge zum Anlass, das heutige Verständnis und Verhältnis von Recht und Frieden erneut zu hinterfragen. Dabei widmen sie sich der Frage, ob und inwieweit das Öffentliche Recht friedensstiftende Funktion besitzt, um letztlich das Potential der Konfliktentschärfung und Friedensbewahrung durch das Öffentliche Recht in seinen verschiedenen Teilbereichen im Hinblick auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu ermitteln.
<b>Mit Beitägen von:</b>
Minou Banafsche (Kassel), Christian Ernst (Hamburg), Gabriel Gertsch (St. Gallen), Rafael Häcki (Bern), Martin Heidebach (München), Ralph Janik (Wien), Anika Klafki (Hamburg), Christoph Krönke (München), Matthias Lachenmann (Oldenburg), Felix Lange (Berlin), Florian Meinel (Berlin), Birgit Peters (Münster), Armin Steinbach (Bonn), Lorin-Johannes Wagner (Graz)
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- 254–325 Vom „Wutbürger“ zum „Wir sind das Volk“ – Frieden durch Stärkung der Rechte der Bürger? 254–325
- 326–327 Herausgeberverzeichnis 326–327
- 328–331 Autorenverzeichnis 328–331
8 Treffer gefunden
- „... Thesen. In seinem Buch zur „Theorie und Praxis der internationalen Beziehungen“ sowie der Schrift „Friede ...” „... in der Weltpolitik. Theorie und Praxis der internationalen Beziehungen, 1970, S. 365 ff.; Grewe ...” „... staatlicher und internationaler Gerichtsbarkeit ausdrücklich miteinander in Beziehung, nachdem er bereits acht ...”
- „... , Beziehungen zu Drittstaaten und internationalen Organisationen aufzubauen, sondern dass die Gestaltung des ...” „... über „die internationalen Beziehungen“ nicht öffentlich; vgl. Art. 8 Abs. 1 GO/Rat, ABl. EU 2009 L ...” „... Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick […] auf die internationalen Beziehungen“ beeinträchtigt ...”
- „... jedenfalls aus Sicht der internationalen Beziehungen einflussreichsten Schrift „Zum Ewigen Frieden“ von 1795 ...” „... internationalen Beziehungen entsprechend5 primär rein zwischenstaatlich verstanden. Darüber hinaus galt lange ein ...” „... Staaten mit oder ohne maßgeblicher Einbeziehung internationaler Organisationen – herbeigeführte ...”
- „... Unfrieden durch internationale Gerichte und Frieden durch Gewalt? Streitbeilegung durch ...” „... Kompensatorische Maßnahmen und jüngere InvestitionsschutzregelnIII. 66 FazitIV. 69 Einleitung Internationale ...” „... Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht. 57 schiedener Schiedsorganisationen eingesetzt ...”
- „... Kompetenzordnungb) 39 Ethnische Kollektivrechte auf Bundesebene2. 41 Schirmherrschaft der internationalen ...” „... , Föderalismus als Konfliktregelung, 2009, S. 8. 2 Connolly, Duke Journal of Comparative & International Law 2013 ...” „... Sautman, Stanford Journal of International Law 2010 (Vol. 46), 51 (87). 5 Choudhry/Hume, Federalism ...”
- „... Verständnis des parlamentarischen Regierungssystems in Deutschland, der sich in mancher Beziehung als Rückkehr ...” „... paraphrasieren, nur die Beziehungen der Gesamtorgane zueinander, dagegen sind die Rechtsbeziehungen zwischen den ...” „... parlamentarischen Regierungssystems und seiner Funktionsweise auszulegen.80 Über die Art der rechtlichen Beziehungen ...”
- „... ). Rafael Häcki 260 tion des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) – jedoch schnell ...” „... Beziehung im Diskurs (Gleichberechtigung) Symmetrie pol. Strukturen und Prozesse: Gleichgewicht der ...”
- „... zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politi- 68 ...” „... und der Gerechtigkeit in der Welt bekennt. Wird damit zuvörderst das Agieren auf internationaler Ebene ...” „... und unfreiwilligen] vertraglichen Beziehungen von Mensch zu Mensch rechtens sind.“100 Die austeilende ...”