Zusammenfassung
Welche Ansprüche auf gesundheitliche Versorgung kann ein lebensbedrohlich Erkrankter gegenüber dem Staat geltend machen? Während das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu einer gefestigten Figur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts avanciert ist, fehlen Untersuchungen zu den Fragen nach Grund und Grenzen einer verfassungsrechtlich gebotenen gesundheitlichen Mindestversorgung. Auf Basis medizinethisch- und gerechtigkeitstheoretischer Erkenntnisse entwickelt die Autorin einen Begriff der Mindestversorgung, der im Folgenden auf seinen verfassungsdogmatischen Gehalt überprüft wird. Als rechtlicher Anknüpfungspunkt wird die Leistungs- bzw. Schutzfunktion identifiziert, deren Reichweite durch eine Weiterentwicklung des Untermaßverbotes konkretisiert wird. So werden Kriterien gewonnen, um das Spannungsverhältnis zwischen Lebensschutz und Vorbehalt des Möglichen aufzulösen.
- 341–384 Literaturverzeichnis 341–384