Strafrecht als interdisziplinäre Wissenschaft
4. Symposium junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler
Zusammenfassung
Das Werk enthält die gesammelten Beiträge des 4. Symposiums junger Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler, das am 7. und 8. November 2014 in Göttingen stattfand.
Das übergeordnete Thema ist die zunehmende Interdisziplinarität des Strafrechts, die eine Reaktion auf eine komplexer werdende Lebenswelt und die immense Vermehrung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowohl außerhalb als auch innerhalb der Rechtswissenschaften darstellt. In diesem Sinne nehmen sich die Beiträge unterschiedlichen aktuellen und grundlegenden Aspekten des Zusammenspiels des Strafrechts mit den sonstigen nationalen und internationalen Rechtsgebieten sowie anderen Wissenschaften, wie der Neurobiologie, Mathematik, forensischen Brandforschung, Verhaltenspsychologie, Ökonomie, Kriminologie, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Philosophie und Geschichtswissenschaft an.
Mit Beiträgen von:
Dr. Elias Bender, Alix Giraud, Dr. Alexander Heinze, Dr. Peter Kasiske, Kyriakos N. Kotsoglou, Jochen Link, Dr. Konstantina Papathanasiou, Dr. Ineke Pruin, Markus Wagner, Dr. Till Zimmermann
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- „... Rückfallstatistikwird jeder zweite der erwachsenen und werden zwei Drittel der jungenHaftentlassenen rückfällig.2 Als ...” „... (junger)Strafgefangener in Arbeit. Oft werden sie durch Bildungsträger finanziert,die auch außerhalb der Haftanstalten ...” „... Rückfallquoten nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Nach den Ergebnissen der jüngsten deutschen ...”
- „... Unvollständigkeitssatzes Gödels untermauert (unter G.). Angefangen sei mit einigengrundlegenden Anmerkungen zum ...” „... Schuldprinzip (unter C.). Auf sonstigeangrenzende Bereiche, etwa evolutionstheoretische, philosophische ...” „... BVerfG hervorgehoben: „Strafe setzt Schuld voraus“ (BVerfGE 20, 323). Nach der ständigen Rechtsprechung ...”
- „... , Eine Betrachtung ausgewählter verwaltungsakzessorischer Tatbeständedes StGB und des VersG, 2002, S. 19 ...” „... sollen.C.I.23 Hopf IUR 1990, 64.24 Hopf IUR 1990, 64.25 Zur vielfältigen Terminologie vgl. etwa Sendler NJW ...” „... spezieller(3) Die Strafnorm ist jünger und allgemeiner.(4) Die Strafnorm ist jünger und spezieller.Im ersten ...”
- „... schwierig. Einige Bsp. aus jüngerer Zeit:A.1 Barczak DÖV 2014, 643.2 Tamke/Driever Göttinger Straßennamen, 3 ...” „... hiesigeFragestellung überhaupt zu beantworten sein sollte. Die Klärung dieserC.14 Vgl. McDowell Prot. d. 2. Sitzung der ...” „... www.celle.de/PDF/Protokoll_der_zweiten_Sitzung_der_Bewertungskommission_zu_Stra%C3%9Fennamen_in_Celle_am_23_04_2010_11_Uhr.PDF?ObjSvrID=342&ObjID=20612&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts ...”