Die Heilung nichtiger Hauptversammlungsbeschlüsse durch Eintragung und Fristablauf
Wirkung und Rechtsfolgen des § 242 Abs. 2 Satz 1 AktG
Zusammenfassung
Das Werk gibt Antworten auf die Frage, wie sich der Vorstand und die Aktionäre einer Aktiengesellschaft bei einem nichtigen, aber geheilten Beschluss zu verhalten haben. Der Autor wendet sich gegen die herrschende Lehre, wonach nichtige Beschlüsse durch den Fristablauf nach § 242 Abs. 2 Satz 1 AktG von ihrer Rechtswidrigkeit befreit werden. Stattdessen entwirft der Bearbeiter ein differenziertes Konzept, das die Organe der Gesellschaft grundsätzlich zu einer Reparatur der rechtswidrigen Beschlusslage anhält. Abgerundet wird die Abhandlung mit einem konkreten Vorschlag, wie die bestehenden Vorschriften geändert werden sollten, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gesellschaft an der Erhaltung des Beschlusses und dem Geltungsanspruch des Gesetzes zu schaffen.
- 27–35 § 1 Einleitung 27–35
- 316–319 3. Teil: Zusammenfassung 316–319
- 319–349 Literaturverzeichnis 319–349
- 349–352 Stichwortverzeichnis 349–352
2 Treffer gefunden
- „... Spiropoulos, 1957, S. 461, 465. 1. Teil: Grundlegung 50 Bei der Verwendung des Terminus Heilung in dieser ...” „... Kapitalgesellschaftsrecht zu. Gleichwohl hat sich die Herleitung einer Definition des Heilungsbegriffs an der Verwendung des ...” „... die Verwendung des Begriffs Heilung im Wortlaut der einschlägigen Gesetzesbestimmungen sowohl ...”
- „... Anfechtungsrechts aus dem HGB 1900 geschaffen wurde. Hinzu kommt, dass aus der Verwendung des Begriffs »Heilung« in ...” „... unterstellt werden kann, er habe mit der Verwendung des Heilungsbegriffs bewusst eine bestimmte ...”