Die Inanspruchnahme Privater durch den Staat
Das Recht der Aufopferung und Enteignung im 18. und 19. Jahrhundert
Zusammenfassung
Genaueres über die Geschichte unseres heutigen Enteignungsrechts ist bisher kaum bekannt. Die Arbeit zeichnet daher erstmals ausführlich die Begriffs- und Dogmengeschichte des Enteignungsrechts des 18./19. Jahrhunderts nach. Neben der Entwicklung des Aufopferungs- bzw. Enteignungsbegriffs untersucht der Autor die Enteignungslehre mit Blick auf die Berechtigung des Staates zur Enteignung, ihre Rechtsnatur, die Enteignungsobjekte sowie die Entschädigung. Ausblicke erfolgen hierbei teilweise auch in das 16. und regelmäßig in das 17. Jahrhundert. Durch die Wiedergabe betreffender Konsilien- und Gerichtsentscheidungen erhält der Leser zudem einen Einblick in die Rechtspraxis des 18./19. Jahrhunderts.
Im Ergebnis handelt es sich um einen diffizilen Entwicklungsprozess. Seine bislang oberflächliche Betrachtung hat insbesondere ein falsches Verständnis vom rechtshistorischen Verhältnis der Enteignung zur Aufopferung hervorgerufen, das in der heutigen Enteignungsdogmatik durchaus sichtbar ist.
- 17–18 I. Einleitung 17–18
- 27–49 I. 18. Jahrhundert 27–49
- 71–122 I. 18. Jahrhundert 71–122
- 122–170 II. 19. Jahrhundert 122–170
- 170–174 III. Zusammenfassung 170–174
- 174–186 I. 18. Jahrhundert 174–186
- 186–217 II. 19. Jahrhundert 186–217
- 217–220 III. Zusammenfassung 217–220
- 220–235 I. 18. Jahrhundert 220–235
- 235–248 II. 19. Jahrhundert 235–248
- 248–251 III. Zusammenfassung 248–251
- 251–292 I. 18. Jahrhundert 251–292
- 292–339 II. 19. Jahrhundert 292–339
- 339–342 III. Zusammenfassung 339–342
- 343–352 Vierter Teil: Schluss 343–352
- 343–346 I. Ergebnisse 343–346
- 353–375 Literaturverzeichnis 353–375