Zusammenfassung
Der Band rückt die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe in den Untersuchungsfokus und würdigt die Norm des § 57a StGB im Zusammenspiel mit dem Tatbestand des Mordes kritisch und umfassend. Es zeigt sich, dass nahezu alle Aspekte dieser Regelung mit problematischen strafrechtsdogmatischen, kriminologischen, verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Implikationen behaftet sind.
So ist die durch § 57a I 1 Nr. 1 StGB vorgezeichnete 15-jährige Mindestverbüßungsdauer ein oftmals unverhältnismäßig intensiver Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen des Verurteilten. Überdies entbehrt die Schuldschwereklausel des § 57a I 1 Nr. 2 StGB der notwendigen Konturenschärfe sowie einer gesetzlichen Limitierung, während auch das mit ihr assoziierte Verfahren (sog. "Schwurgerichtslösung") weitgehend dysfunktional ausgeformt ist. Außerdem nähert sich diejenige Haftspanne, die aufgrund einer negativen Legalprognose vollstreckt wird (§ 57a I 1 Nr. 3 StGB), faktisch einer sichernden Maßregel an, ohne dass hiermit entsprechende Konsequenzen korrelieren.
Die gefundenen Ergebnisse münden in einen Reformvorschlag, der primär für eine Überarbeitung der §§ 211 ff., 57a StGB votiert.
- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 258–263 2. Begründung 258–263
- 265–269 2. Begründung 265–269
- 271–272 3. Begründung 271–272
- 273–298 Literaturverzeichnis 273–298
7 Treffer gefunden
- „... Rdnr. 14; Schönke/Schröder-Stree/Kinzig 2010, § 68b Rdnr. 9 250 Die Weisung, bestimmte Gegenstände ...” „... zur Tötung anderer Menschen geeigneter Gegenstände, zum anderen wird man auch dem wegen Mordes ...” „... um eine Arbeitsstelle kann nicht Gegenstand dieser Weisung sein.1549 3. Fazit zur ...”
- „... 250 Die Weisung, bestimmte Gegenstände, die Gelegenheit oder Anreiz zu neuen Straftaten bieten ...” „... WaffG den unerlaubten Besitz bestimmter zur Tötung anderer Menschen geeigneter Gegenstände, zum anderen ...” „... .1548 Sogar ernsthaftes Bemühen um eine Arbeitsstelle kann nicht Gegenstand dieser Weisung sein.1549 3 ...”
- „... Schuld Gegenstand des Schuldbegriffs des § 57a I 1 Nr. 2 StGB ist. Die plastische Beschreibung der ...”
- „... heraufzusetzen, was einen quantitativ erhöhten Besitz von Gegenständen durch die Verwahrten erlauben würde, ohne ...”
- „... Todesstrafe in den USA Die generalpräventive Wirksamkeit der Todesstrafe war Gegenstand zahlreicher ...”
- „... f.: Gegenstand des Verfahrens vor dem Ersten Senat war ein Fall, in dem zwei Täter ihr Opfer aus ...”