Kulturschutz und Handelsliberalisierung
Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Zusammenfassung
Die Liberalisierungsverpflichtungen der WTO-Verträge können in vielfacher Hinsicht mit nicht ökonomischen Regulierungszielen kollidieren. Während Kollisionen mit Umweltschutz und Sozialstandards seit langem diskutiert werden, behandelt die vorliegende Arbeit das Spannungsverhältnis zwischen Kulturschutz und Handelsliberalisierung anhand des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.
Die Arbeit führt in die Grundlagen dieses Spannungsverhältnisses ein. Es folgt eine Darstellung des UNESCO-Übereinkommens, insbesondere werden seine Entstehungsgeschichte, seine Inhalte und das völkerrechtliche Umfeld beleuchtet. Anschließend lotet die Autorin das völkerrechtliche Konfliktpotential zwischen dem UNESCO-Übereinkommen und den Verträgen der WTO aus. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass diese Konflikte aufgelöst werden können, indem die Verträge der WTO seit Verabschiedung des UNESCO Übereinkommens kultursensibel ausgelegt werden können.
Das Werk sieht die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Kulturschutz und Handelsliberalisierung somit in einem integrativen Ansatz.
- 5–12 Vorwort 5–12
- 15–25 A. Einleitung 15–25
- 19–21 II. Thesen 19–21
- 60–62 6. Fazit 60–62
- 101–103 4. Fazit 101–103
- 103–105 III. Ergebnis 103–105
- 159–160 4. Fazit 159–160
- 165–168 1. Der Titel 165–168
- 168–173 2. Die Präambel 168–173
- 176–178 4. Der Geltungsbereich 176–178
- 199–201 10. Fazit 199–201
- 222–222 5. Fazit 222–222
- 222–224 V. Ergebnis 222–224
- 276–293 3. Kollisionen 276–293
- 293–294 4. Fazit 293–294
- 296–299 2. Vorrangregeln 296–299
- 302–303 4. Fazit 302–303
- 311–319 2. Harmonisierende Vertragsauslegung in der Berichtspraxis der WTO-Streitschlichtungsorgane 311–319
- 319–338 3. Berücksichtigungsfähigkeit der UNESCO-Konvention für die Auslegung von Welthandelsrecht 319–338
- 338–351 4. Auslegungsfähigkeit des Welthandelsrechts für die Belange der kulturellen Vielfalt 338–351
- 351–353 5. Fazit 351–353
- 358–360 IV. Ergebnis 358–360
- 367–376 Literaturverzeichnis 367–376
12 Treffer gefunden
- „... . Adorno und Max Horkheimer inden 40-er Jahren in Verwendung gebrachten, negativ besetzten Begriff der ...” „... Zeitpunkt, zu dem sie hinsichtlich einesbesonderen Merkmals, einer besonderen Verwendung oder eines ...” „... Verwendung im Kulturbereich nicht mehr zur Verfügung stehen, entstehenAlternativkosten, die ökonomisch ...”
- „... besonderen Merkmals, einer besonderen Verwendung oder eines besonderen Zwecks„kulturelle Ausdrucksformen ...” „... Ausarbeitungsprozess hinwiesen.691Diese Bedenken nährten sich ferner von der Verwendung der Begrifflichkeit ´Güterund ...”
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- „... Verwenden der Ware im Inland regeln, Anwendung. Insoweit verbietet Art. I Abs. 1GATT Diskriminierungen ...” „... Verwendungsregelungen, Bedingungen und Vorbehalte sollen daher nicht so angewandt werden, dass dadurch dieinländische ...” „... , den Einkauf, die Beförderung, Verteilung oder Verwendungim Inland. Art. III Abs. 4 GATT hat damit ...”
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- „... Herder Verwendung. Vgl. zur Geschichte des Kulturbegriffes ausführlich, Steinbacher, S. 20ff. Zu den ...”
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- „... Verwendung entsprechend offener, auslegungsbedürftiger Begriffe, erlauben somit aus Sicht des AB eine ...”
- „... kulturpolitischen Aufwendungen um öffentliche Mittel handelt, die anderen Bereichen durchdie Verwendung im ...”