Die Zahlungsverkehrsfreiheit des EG-Vertrages
Rechtsdogmatische Überlegungen anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften
Zusammenfassung
Nach unzähligen Monographien zu den übrigen Grundfreiheiten soll diese überfällige Untersuchung der Zahlungsverkehrsfreiheit des Gemeinschaftsrechts eine Lücke schließen, die bislang in der rechtswissenschaftlichen Betrachtung der Grundfreiheiten klaffte. Ihr Kernanliegen ist es, den gemeinschaftsrechtlichen Begriff des Zahlungsverkehrs zu bestimmen und von hier aus die rechtsdogmatischen Konturen der Zahlungsverkehrsfreiheit zu entwickeln. Die dabei gewonnenen Ergebnisse zur Stellung dieser Freiheit im Gefüge der Grundfreiheiten behalten auch nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon ihre Aktualität, zumal in der Untersuchung auch auf dessen marginale Änderungen für den Zahlungsverkehr eingegangen wird.
- 19–21 A. Einführung 19–21
- 27–28 5. Zusammenfassung 27–28
- 140–143 3. Stellungnahme 140–143
- 195–196 1. Problemstellung 195–196
- 202–203 III. Ergebnis 202–203
- 204–222 G. Bedeutung der Zahlungsverkehrsfreiheit im Gefüge und jenseits der Grundfreiheiten 204–222
- 205–207 2. Stellungnahme 205–207
- 228–228 V. Bewertung 228–228
- 231–237 Literaturverzeichnis 231–237
7 Treffer gefunden
- „... . Die gemeinschaftsrechtliche Umsetzung von GASP-Beschlüssen soll dann auch im Bereich des Kapitalund ...” „... Autoren zwar auf Unverständnis gestoßen, denn den zugrunde liegenden GASP-Sanktionsbeschlüssen könne – so ...” „... dieser gemeinschaftsrechtliche Grundsatz bei einer pflichtgemäßen Umsetzung von GASP-Beschlüssen nach Art ...”
- „... GASP-Beschlüssen soll dann auch im Bereich des Kapitalund Zahlungsverkehrs auf der allgemeinen Grundlage des ...” „... Vorschrift desArt. 60 EG sichert die Handlungsfähigkeit der Union im Rahmen der GASP auf demGebiet des ...” „... zum Ausgleich gebracht, namentlich die Umsetzung der im Rahmen der GASP unionsrechtlich koordinierten ...”
- „... - und Zahlungsverkehrsaufgrund von GASP-Aktionen, sondern ein Rechtfertigungsgrund zur Verhütung ...” „... gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungvon GASP-Sanktionsbeschlüssen dienen soll, kommt faktisch einer Streichung desArt. 60 EG ...” „... gleich. Dies wird allerdings nicht zur Folge haben, dass die Umsetzung vonGASP-Sanktionsbeschlüssen auf ...”
- „... GASP-Sanktionsbeschlüssen dienen soll, kommt faktisch einer Streichung desArt. 60 EG gleich. Dies wird allerdings nicht zur ...” „... Folge haben, dass die Umsetzung vonGASP-Sanktionsbeschlüssen auf dem Gebiet des Kapital- und ...”
- „... GASP-Sanktionsbeschlüssen dienen soll, kommt faktisch einer Streichung desArt. 60 EG gleich. Dies wird allerdings nicht zur ...” „... Folge haben, dass die Umsetzung vonGASP-Sanktionsbeschlüssen auf dem Gebiet des Kapital- und ...”
- „... Ertragsteuerrecht GA GeneralanwaltGASP Gemeinsame Außen- und SicherheitspolitikGATT General Agreement on Tariffs ...”
- „... GASP-Aktionen, sondern ein Rechtfertigungsgrund zur Verhütung undBekämpfung des Terrorismus vorgesehen. Art. 61h ...”