Die Zahlungsverkehrsfreiheit des EG-Vertrages
Rechtsdogmatische Überlegungen anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften
Zusammenfassung
Nach unzähligen Monographien zu den übrigen Grundfreiheiten soll diese überfällige Untersuchung der Zahlungsverkehrsfreiheit des Gemeinschaftsrechts eine Lücke schließen, die bislang in der rechtswissenschaftlichen Betrachtung der Grundfreiheiten klaffte. Ihr Kernanliegen ist es, den gemeinschaftsrechtlichen Begriff des Zahlungsverkehrs zu bestimmen und von hier aus die rechtsdogmatischen Konturen der Zahlungsverkehrsfreiheit zu entwickeln. Die dabei gewonnenen Ergebnisse zur Stellung dieser Freiheit im Gefüge der Grundfreiheiten behalten auch nach Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon ihre Aktualität, zumal in der Untersuchung auch auf dessen marginale Änderungen für den Zahlungsverkehr eingegangen wird.
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- 19–21 A. Einführung 19–21
- 27–28 5. Zusammenfassung 27–28
- 140–143 3. Stellungnahme 140–143
- 195–196 1. Problemstellung 195–196
- 202–203 III. Ergebnis 202–203
- 204–222 G. Bedeutung der Zahlungsverkehrsfreiheit im Gefüge und jenseits der Grundfreiheiten 204–222
- 205–207 2. Stellungnahme 205–207
- 228–228 V. Bewertung 228–228
- 231–237 Literaturverzeichnis 231–237
15 Treffer gefunden
- „... seinwird. Wenn also – allgemeiner formuliert – eine gewisse einseitige Forcierung undFörderung des ...” „... dies mutatis mutandis auch für vergleichbare einseitige Erleichterungen des Binnenzahlungsverkehrs ...” „... die einseitige Erleichterungdes Binnenzahlungsverkehrs mittelbar zu einem Ausbleiben von ...”
- „... denkbar. Die mit diesen Bemühungen verbundenen einseitigenPrivilegierungen des Binnenzahlungsverkehrs ...” „... Durchsetzung von Zahlungsansprüchen ergeben.202verbots, das einseitige Erleichterungen des ...”
- „... seinwird. Wenn also – allgemeiner formuliert – eine gewisse einseitige Forcierung undFörderung des ...” „... dies mutatis mutandis auch für vergleichbare einseitige Erleichterungen des Binnenzahlungsverkehrs ...”
- „... Auslegung verbundene einseitige Begünstigung von Drittstaatsangehörigen wird zudem mit dem in den Art. 4 und ...” „... Kapital- und Zahlungsverkehrs einseitig – d.h. unter Verzicht auf Reziprozität466 – gegenüber Drittstaaten ...”
- „... Vorgänge des Kapitalverkehrs als „einseitige Wertübertragungen“ lässt sich dieses Überschneidungsproblem ...” „... sicher nicht vermeiden, denn auch einseitigeGeldübertragungen erfolgen in aller Regel auf vertraglicher ...”
- „... Auslegung verbundene einseitige Begünstigung von Drittstaatsangehörigen wird zudem mit dem in den Art. 4 und ...”
- „... . 56 Abs. 2 EG oben unter D.II.3.c. (S. 109 ff.). Im Fall von einseitigen Erleichterungen für den ...”
- „... innerstaatlichen Zahlungsverkehrzwar einseitig forciert, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr aber in ...”
- „... Zahlungsverkehrzwar einseitig forciert, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr aber in keinerWeise behindert. Das ...”
- „... Euro zu stärken.461 Die mit dieser Auslegung verbundene einseitige Begünstigung von ...”
- „... einseitigen Förderung des innergemeinschaftlichen Zahlungsverkehrs gewisse Grenzen setzt. Wenn die ...”
- „... dieAbgrenzung zwischen Kapital- und Zahlungsverkehr durch das Merkmal der „einseitigen Wert-übertragung ...” „... „einseitigen“ Transferierungen von Geldkapital inaller Regel in Erfüllung einer entsprechenden Schuld erfolgen ...”
- „... einseitiger Förderung desinnerstaatlichen Zahlungsverkehrs der Gerichtshof eine Beschränkung des ...”
- „... der Dringlichkeit einseitige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapital- und Zahlungsverkehrs zu treffen ...”
- „... Toleranzgrenzen nivellieren würde, würde die Wirkkraft der Zahlungsverkehrsfreiheit einseitig und auf Kosten ...”