Grundgesetz und europäische Integration
Die Europäische Union nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zusammenfassung
Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Juni 2009 hat die grundsätzliche Vereinbarkeit des Vertrags von Lissabon mit dem Grundgesetz bestätigt. Obwohl damit ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Konsolidierung des europäischen Vertragswerkes getan wurde, hat das Urteil eine Reihe höchst sensibler Fragen aufgeworfen: Wie ist es um die demokratische Legitimation der EU bestellt? Welchen Platz haben die Mitgliedstaaten im Prozess der europäischen Integration und wie sind allgemeinen Änderungen, die der Lissaboner Vertrag mit sich bringt, zu beurteilen? Das Beiheft will diesen Fragen nachgehen und so eine Gesamteinschätzung des Urteils aus der Perspektive der Europarechtswissenschaft vorlegen.
- 1–2 Titelei 1–2
- 3–4 Vorwort 3–4
- 209–333 IV. Anhang 209–333
- 325–333 Bibliographie 325–333