Leitbilder der Unionsbürgerschaft
Die Auslegung der Unionsbürgerschaft durch den EuGH im Spiegel umstrittener Konzeptionen eines europäischen Bürgerrechts
Zusammenfassung
Die Erfolgsgeschichte von der Verwandlung des funktionalistischen Marktbürgers in den politischen Unionsbürger gehört zum Maastrichter Gründungsmythos der EU. An seiner Stelle rekonstruiert die Untersuchung unterschiedliche Entwicklungslinien und Konzeptionen einer Europabürgerschaft und berücksichtigt hierbei historische, philosophische und verfassungstheoretische Erkenntnisse. Diese Leitbilder dienen als Folien für eine theoretisch informierte Auseinandersetzung mit der umfangreichen Rechtsprechung des EuGH zur Unionsbürgerschaft. Der Gerichtshof legt die Unionsbürgerschaft in erster Linie im Hinblick auf den effektiven Schutz gleicher Individualrechte aus. Das Spannungsverhältnis zwischen der Unionsbürgerschaft und kontroversen Leitbildern, das auf rechtliche Eigenheiten der Unionsbürgerschaft, die föderale Struktur der EU und demokratische Legitimationserfordernisse zurückgeführt wird, vermag der EuGH letztlich nicht aufzulösen.
Die Arbeit wurde mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2009 ausgezeichnet.
- 15–20 Einleitung 15–20
- 82–104 A. Leitbilder 82–104
- 149–162 A. Leitbilder 149–162
- 245–262 A. Leitbilder 245–262
- 315–336 A. Leitbilder 315–336
- 394–403 Schlussbetrachtung 394–403
- 404–433 Literaturverzeichnis 404–433
2 Treffer gefunden
- „... die ratio der Unionsbürgerschaft darin sehen, einen generellen Primat privatautonomer Freiheit ...” „... der Gerichtshof der legislativen Gestaltungsmacht auf Unions- und mitgliedstaatlicher Ebene Grenzen ...”
- „... . Die ratio der eigenständigen Definition des Arbeitnehmers oder auch des ordre public-Vorbehalts für ...” „... , Nottebohm, ICJ Reports 1955, 4 (20): „[…] it is for every sovereign State, to settle by its own legislation ...” „... naturalization granted by its own organs in accordance with that legislation.“ Ex- 106Von dieser Zuständigkeit ...”