Kreditderivate
Gestaltungsmöglichkeiten, bankenaufsichtsrechtliche Behandlung und der Handel mittelständischer Kreditrisiken
Zusammenfassung
Die steigende Anzahl von Unternehmensinsolvenzen hat in den vergangenen Jahren den Wertberichtigungsbedarf der Kreditinstitute ansteigen lassen und die Notwendigkeit einer aktiven Kreditrisikosteuerung verdeutlicht. Während es längst selbstverständlich ist, Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken mit Hilfe „traditioneller“ Derivate zu steuern, ist das Instrumentarium der Kreditderivate jüngeren Datums.
Für den Kreditrisikotransfer mittels Kreditderivaten müssen entsprechende, zur Bonitätsbeurteilung notwendige Informationen öffentlich verfügbar sein. Dies ist jedoch bei Referenzschuldnern aus dem mittelständischen Firmenkreditgeschäft nicht der Fall. Somit ist ein aktiver Handel dieser mittelständischen Kreditrisiken nicht ohne weiteres möglich.
In dieser Arbeit werden die Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme, die bei der Nutzung von Kreditderivaten auftauchen, analysiert und die Einsatzmöglichkeiten von Kreditderivaten, insbesondere zum Kreditrisikotransfer mittelständischer Kreditrisiken, beleuchtet. Dabei wird auch auf die Auswirkungen von Kreditderivaten auf die bankenaufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung, insbesondere im Rahmen der Kreditrisikominderungstechniken eingegangen.
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- 19–19 2.1 Vorbemerkungen 19–19
- 33–118 3 Kreditderivate 33–118
- 155–155 5.1.1 Überblick 155–155
- 191–194 5.2 Vorgaben der MaRisk 191–194
- 195–195 6.1 Vorbemerkungen 195–195
- 209–210 8 Schlussbetrachtung 209–210
- 211–212 Anhang 211–212
- 219–238 Literaturverzeichnis 219–238
12 Treffer gefunden
- „... Risiko verstanden „als negative Abweichung von einem Erwartungswert; das Pendant, die positive Abweichung ...” „... Kreditbegriffs verstanden werden.14 Dem § 19 Abs. 1 KWG folgend, stellt somit der Begriff Kreditrisiko einen ...” „... Leistung verstanden.“15 Bei dieser Definition wird jedoch nicht klar, ob der Kreditbegriff im Sinn des ...”
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- „... bestimmten Vertrag bezogen werden kann) zwischen Kunde und Bank verstanden, woraus sich keine primären ...” „... Stellen gegen-über nur schwer verständlich zu machen war).508 Bei Bankauskünften509 wird zwischen ...”
- „... PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag des Bundes gegebenen Versicherungen für Auslandsexporte verstanden ...”
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- „... (Bonitätsentwicklungen) zweier Kreditnehmer verstanden: Bei einer hohen positiven Korrelation (Korrelation strebt gegen ...”
- „... ökonomischen Faktor werden systematische Risiken verstanden, die auf negativen Entwick ...”
- „... schriftliche Niederlegung ausländischen Stellen gegen-über nur schwer verständlich zu machen war).508 Bei ...”
- „... Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) dagegen der Wert einer Immobilie verstanden, der erfahrungsgemäß unabhängig von ...”
- „... Bezeichnung Credit-Option ist jedoch irreführend, da darunter auch eine Credit-Spread-Option verstanden werden ...”
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