Die Innenhaftung des Vorstandes nach dem UMAG
Eine Untersuchung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG und der Durchsetzungsmöglichkeiten von Innenhaftungsansprüchen
Zusammenfassung
Die Frage nach der Haftung von Vorstandsmitgliedern ist derzeit aktueller denn je. Durch das UMAG haben sich hinsichtlich der Innenhaftung von Vorständen wesentliche Änderungen des AktG ergeben. So wurde der Haftungsfreiraum im Rahmen des unternehmerischen Ermessens in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG ausdrücklich kodifiziert. Diese Neuregelung wird in der Arbeit hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen – vor allem mit Blick auf eine Anwendung in der Praxis – untersucht und einer kritischen Würdigung unterzogen. Zudem wird ein Vergleich zur Behandlung von unternehmerischen Entscheidungen in der Zeit vor der Neuregelung vorgenommen.
Weiter geht die Arbeit auf die verschiedenen Möglichkeiten der Durchsetzung der Innenhaftung ein. Insbesondere wird die durch das UMAG neu eingeführte Klagemöglichkeit einer Aktionärsminderheit nach § 148 AktG untersucht. Insoweit werden neben den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen für die Klagezulassung und die anschließende Schadensersatzklage die jeweiligen für die praktische Anwendung wesentlichen prozessualen Fragen erörtert und einer sachgerechten Lösung zugeführt.