Verfassungsgerichte als demokratische Akteure
Der Beitrag des Bundesverfassungsgerichts zur Qualität der bundesdeutschen Demokratie
Zusammenfassung
Verfassungsgerichte sind machtvolle Akteure und zentrale Mitspieler in fast allen liberalen Demokratien. Gleichwohl wird ihre Demokratiekompatibilität mitunter in Frage gestellt, wenn sie – demokratisch vergleichsweise schwach legitimiert – in demokratische Prozesse intervenieren.
Der vorliegende Band analysiert die spezifischen Funktionen, die Verfassungsgerichte für demokratische Regierungssysteme erbringen und argumentiert, dass Verfassungsgerichte nicht nur keine Gegenspieler demokratischer Politik sind, sondern dass sie für demokratisches Regieren schlichtweg konstitutiv sind. Anhand einer umfassenden Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten 55 Jahre wird empirisch belegt, dass das höchste deutsche Gericht in der Vergangenheit überaus demokratiefunktional agiert und damit wesentlich zur hohen Qualität der bundesdeutschen Demokratie beigetragen hat.
Sascha Kneip ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Demokratieforschung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB).
- 13–37 1 Einleitung 13–37
- 95–143 3 Begründung und Erklärung verfassungsgerichtlicher (Normen-)Kontrolle: Modelle und Theorien 95–143
- 95–108 3.1 Normative Modelle 95–108
- 138–143 3.3 Fazit 138–143
- 171–172 4.4 Fazit 171–172
- 348–356 7 Schluss 348–356
- 357–375 8 Literatur 357–375
3 Treffer gefunden
- „... zu, zeigen sich in einer breiten Verfassungsbewegung doch gerade die Forderungen des Volkes nach ...” „... sozialer Gerechtigkeit oder Ergebnisgleichheit. Ein demokratisches Herrschaftsregime definiert sich nicht ...” „... darüber, ob es im output des politischen Prozesses so etwas wie soziale Gerechtigkeit herzustellen vermag ...”
- „... ) regelmäßig die Forderung nach richterlicher Zurückhaltung und Selbstbeschränkung erhoben wird (vgl. z. B ...” „... unternommen, diesen Forderungen nachzukommen, ohne aber im Effekt weniger Einfluss auf die Gesetzgebung ...” „... . auch Grimm 1976). Zudem ließe sich einwenden, dass die Forderung nach richterlicher Zurückhaltung ...”
- „... starren schriftlichen Fixierung der Verfassung vorgezogen, wenn auch immer wieder Forderungen nach einer ...” „... sich vielmehr je nach der gesellschaftlichen und sozialen Situation gewandelt, in der er benutzt wurde ...” „... Grundrechtskatalog, der sowohl die klassischen liberalen und politischen Freiheitsrechte als auch soziale Grundrechte ...”