Der medizinische Behandlungsfehler
Beiträge des 3. Deutsch-Türkischen Symposiums zum Medizin- und Biorecht
Zusammenfassung
Die Verrechtlichung der Medizin in Deutschland ist weithin abgeschlossen. Die Arzthaftung und damit die zivilrechtliche wie strafrechtliche Haftung für medizinische Behandlungsfehler folgen etablierten Strukturen. Zufrieden kann man dennoch nicht sein. Es wird kritisiert, dass die Medizin in einem Übermaß mit einem rechtlichen Netz überzogen ist. Die ausziselierte Haftungsrechtsprechung ist kaum noch durchschaubar und noch weniger vorhersehbar. Gibt es Alternativen? Welche Funktionen können den Schlichtungsstellen zukommen? Sollte das Haftungsmodell Deutschlands durch Versicherungsmodelle nach skandinavischem Vorbild abgelöst werden? Muss nicht auch wie in England und Österreich die Strafbarkeit für leichte Fahrlässigkeit des Arztes aufgegeben werden? Diesen offenen Fragen geht der vorliegende Band nach. Dabei hilft bei den Antworten der Rechtsvergleich mit der Türkei; denn dort ist die Verrechtlichung in der Medizin erst im Entstehen begriffen.
Neben einer Bestandsaufnahme der zivilrechtlichen Arzthaftung stellt der Band die Alternativen zur Arzthaftung dar. Er befasst sich mit den Besonderheiten im Arzthaftungsprozess und diskutiert schließlich die strafrechtliche Verantwortung des Arztes bei Behandlungsfehlern.
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- „... Rechtsmediziner Otto Pribilla bringt es auf den Punkt: „Durch die Einbindung der Ethik in das Recht erhält die ...” „... Information ausgleichen. Denn Information wird zu Wissen, wenn sie auf Umgebungswissen stößt, wenn mit ihr ...” „... besonderen Rechte unberücksichtigt, die ein Mensch auf die Materialien hat, die aus seinem Körper entnommen ...”
- „... Patienten habe Vorrang gegenüber seinem Recht auf Selbstbestimmung, [...] einer Entmündigung des kranken ...” „... . Viele dieser Regeln gehen auf die deutsche Rspr. zurück, die in Österreich in den letzten fünfzehn ...” „... ; Praxiskomm: Schwimann (Hrsg.), ABGB. Praxiskommentar, 3. Aufl.; RdM: Recht der Medizin; SWRÄG ...”
- „... Türkei gibt es keine Standards in Bezug auf Wissen und Behandlungsmethoden, sowie der Auslegung ...” „... 203 Die strafrechtliche Verantwortung des Arztes nach türkischem Recht Yener Ünver I. Die ...” „... wird in der türkischen Literatur auf unterschiedliche Weise begründet. Im Folgenden werden einige ...”
- „... Recht konzentriert sich in Haftungsfällen bisher auf den Ausgleich schon eingetretener Schäden, auf ...” „... sind im Zusammenhang mit Haftungsfällen im Bankrecht entstanden.1 Sie lassen sich auf andere ...” „... (IV.). Abschließend untersuche ich, ob und unter welchen Bedingungen sich diese Vorsorgetechniken auf ...”
- „... Krankenhausträger in 15 Nach der Verordnung für Patientenrechte haben die Patienten das Recht auf medizinischen ...” „... 35 Die zivilrechtliche Haftung des Arztes nach türkischem Recht Zafer Zeytin A. Allgemeines Es ...” „... Entwicklung der Menschenrechtsbewegungen in der Türkei. Sie hat politische und rechtliche Auswirkungen auf ...”
- „... Instrumente, sie sind Vermittlungsbegriffe. Das Recht verweist bei der Suche nach Sachkriterien zunächst auf ...” „... die medizinische Wissenschaft und Praxis zurück. Das Recht ist nur in einer Art Grenzkontrolle dafür ...” „... Schlichtungsverfahren und über Möglichkeiten, dem geschädigten Patienten auf anderem Wege als über das Strafrecht eine ...”
- „... Anwendbarkeit der Körperverletzungsdelikte auf die ärztliche Heil- 1 Das Forschungsvorhaben wurde durch Mittel ...” „... der Volkswagen-Stiftung ermöglicht, die die Untersuchung im Forschungsschwerpunkt „Recht und ...” „... Verhalten: Entstehung, Wirkung und Fortentwicklung von Recht im Kontext menschlichen Verhaltens“ förderte ...”
- „... nicht mehr auf dem streitigen Verfahren aufbaut und Entschädigungen daher nicht vom Sieg des Patienten ...” „... Haftpflichtversicherung des Arztes nach geltendem Recht. Die Berufshaftpflichtversicherung bleibt dogmatisch ...” „... : Sie verlässt das Feld des Schadensausgleichs zwischen Individuen mit dem Ziel, auf kollektiver Basis ...”
- „... Beteiligten, worunter vor allem das Recht auf rechtliches Gehör anzuführen ist. Der deutsche Zivilprozess ist ...” „... Gesetzbuches. Zugleich gilt für Arzthaftungsfälle auf prozessrechtlicher Ebene die allgemeine ...” „... Zivilprozessordnung. Dennoch weist das System der zivilrechtlichen Arzthaftung in Deutschland sowohl auf der Ebene ...”
- „... Forderung bzw. von der Anzahl der Parteien links und rechts vom Richtertisch inkl. möglicher ...” „... . Vertragliche Ansprüche im Krankenhaus- und Klinikbereich resultieren auf Grund eines mit dem Patienten ...” „... klägerischen Fahrzeugs belief sich auf ca. 4.000 US-Dollar. In den vergangenen sieben Jahren war es aber bei ...”