Zusammenfassung
Insgesamt 199 der 289 Einheitsgemeinden Niedersachsens haben derzeit Ortschaften eingerichtet, von denen 1.009 mit Ortsräten und Ortsbürgermeistern und weitere 683 mit Ortsvorstehern ausgestattet sind. Die Bedeutung der Ortschaftsverfassung ist damit nicht geringer als zur Zeit der Gemeindegebietsreformen. Angesichts dieser Zahlen ist es umso verwunderlicher, dass die letzten umfassenderen Abhandlungen mittlerweile deutlich betagt sind. Diese Lücke wird nun geschlossen. Dabei beschränkt sich der Autor nicht auf eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen, sondern ergänzt seine Untersuchung um zahlreiche Beispiele aus der Praxis. Die Ausführungen sind mit umso mehr Sachkunde geschrieben, als der Autor nicht nur nach dem Studium auf dem Gebiet des Kommunalverfassungsrechts gearbeitet hat, sondern selbst stellvertretender Bürgermeister einer Gemeinde mit insgesamt zehn Ortschaften ist. Ein Anhang mit Strukturdaten der bestehenden Ortschaften vervollständigt das Werk.
Das Buch wendet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Verwaltungspraktiker und Kommunalpolitiker in den Ortschaften. So erhalten Ortsratsmitglieder und Ortsvorsteher eine wertvolle Handreichung für ihre Arbeit.
- 17–19 A. Einleitung 17–19
- 20–20 I. Rechtsnatur 20–20
- 20–24 1. Voraussetzungen 20–24
- 28–59 V. Ortsräte 28–59
- 28–38 1. Verfassung 28–38
- 38–59 2. Rechtsstellung 38–59
- 59–64 VI. Ortsvorsteher 59–64
- 62–64 2. Rechtsstellung 62–64
- 82–85 I. Stadtbezirke 82–85
- 89–91 2. Bayern 89–91
- 91–93 3. Brandenburg 91–93
- 93–94 4. Hessen 93–94
- 99–100 7. Rheinland-Pfalz 99–100
- 100–103 8. Saarland 100–103
- 103–105 9. Sachsen 103–105
- 105–107 10. Sachsen-Anhalt 105–107
- 107–108 11. Schleswig-Holstein 107–108
- 108–110 12. Thüringen 108–110
- 111–165 Anhang 111–165
- 166–169 Literaturverzeichnis 166–169