Zusammenfassung
§ 184j StGB zählt zu den meist gescholtenen Tatbeständen des StGB. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die fehlende Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip. Unter Rückgriff auf sozialpsychologische Erkenntnisse gelingt es dem Autor, die Kritik zu entschärfen. § 184j StGB erweist sich vor dem Hintergrund der Gefahren von Gruppendynamiken als verhältnismäßig. Auf Grundlage dieser Feststellung setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwiefern es einer allgemeinen Zurechnungsnorm für jedwede Straftaten aus Gruppen bedarf. Schließlich kommt er zu dem Ergebnis, dass Regelungsbedarf allein für aus Gruppen heraus begangene Sexualstraftaten besteht. Abschließend präsentiert der Autor eine Alternativformulierung für § 184j StGB.
Schlagworte
Bande Beteiligung Gruppenmitglied Kausalität kollektive Straftatbegehung Mitwirken Opfer Schuldprinzip Vereinigung Vorsatz Regressverbot Schuld Sippenhaft Zufallshaftung Unrechtssystem Abzugsthese Objektive Bedingung der Strafbarkeit Straftatbegehungsabsicht Beteiligung an einer Personengruppe Silvesternacht Fahrlässigkeit Fördern Bedrängen Personengruppe Kollektiv Verhältnismäßigkeit Zurechnung § 184j StGB- 17–20 A. Einleitung 17–20
- 267–270 H. Fazit 267–270
- 271–294 Literaturverzeichnis 271–294